417 anfangen würde: „Erklärung Namens der Gemeinde". Dies sind die beiden Veränderungen, welche die Deputation, bcziehendlich die Majorität der Deputation, beantragt. Ich werde, wie schon erwähnt, zuerst die Frage auf den Para graph richten mit Vorbehalt dieser beiden Punkte. Ich frage, ob die Kammer nach dem Anrathen ihrer Depu tation dem §.37 Beifall schenkt? — Einstimmig Ja. Ich frage weiter, ob die Kammer nach Anrathen der Majorität der Deputation den vierten Satz so fassen will: „Mitwirkung bei der Verwaltung, sowie bei der Beaufsichtigung des Vermögens" rc. Gegen 8 Stimmen ist der Antrag der Majorität der Depu tation angenommen. Ich frage nun weiter, ob die Kämmer dem Antrag ihrer Deputation in Betreff des fünften Punk tes beizupflichten gemeint ist? — Gegen 6 Stim men ist auch dieser Antrag angenommen. , Ich frage nun, ob die Kammer den §. 37 in der beschlossenen Maaße anzunehmen gemeint ist? — Gegen 2 Stimmen angenommen. Meine Herren, bei der vorgerückten Zeit schlage ich vor, die Sitzung zu beenden; ich lade die Kammer ein, morgen um 11 Uhr sich wiedek hier einzusinden und zwar zur Fortsetzung dessen, was soeben abgebrochen worden ist. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 7 Minuten nach halb 3 Uhr.) Nedacteur H. Weinhold, Secretär im Königl. Ministerium des Innern. — Druck von V.G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: am 10. Januar 186!. i. Ki. (2. Abonnement.) 62