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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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Mittheilungen Ätzer die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 15. Dresden, am 10. Januar 1861. Fünfzehnte öffentliche Sitzung der Ersten Kammer am 4. Januar 18L1. Inh alt: Vrrkesung des Protokolls. — Registrandenvortrag. — Ur laubsgesuch und Entschuldigung. -- Fortgesetzte Berathung des Berichts der Zwischendeputation über den Entwurf einer Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche- und zwar über die §§. 38 bis mit 4t. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr 18 Minuten Vor mittags in Gegenwart des Herrn Staatsministers v. Fal ken st ein und der königlichen Commissare Geh. Raths vr. Hübel und Geh.Kirchenraths vr. Gilbert, sowie in Anwesenheit von 36 Kammermitgliedern mit Vorlesung des vom Secretär Wimmer über die letzte Sitzung aufge nommenen Protokolls, welches von der Kammer genehmigt und durch die Herren Bürgermeister Vr. Koch und Kammer herrn v. Erd man ns dorff mitvollzogen pird. Präsident v. SchönfelS: Auf der Registrande be finden sich heute 3 Nummern; Herr Secretär Wimmer wird die Güte haben, den Vortrag zu geben. (Nr. 96.) Die Zweite Kammer übersendet drevi manu 20 Druckexempkare der bereits unter Nr. 14 dieser Ne- gisirande eingetragenen Petition des Handelsstandes zu Dresden rc-, das Frachtgeschäft der Eisenbahnen betreffend, sowie b) 42 Exemplare der Druckschrift: „Das Frachtge schäft der Eisenbahnen, kritisch beleuchtet" rc. Präsident v. Schönfels: Die ersterwähnten Exem plare, von denen bereits früher 25 Stück eingegangen waren und vertheilt wurden, konnten nur einem Theile der geehrten Kammermitglieder eingehändigt werden. Nun aber ist das Direktorium in dem Fall, jedes Mitglied mit einem derartigen Exemplare versehen zu können. Was die zweite Eingabe anlangt, so, ist dieselbe in hinreichender Quantität vorhanden und die Vertheilung ist bereits an sämmtliche Mitglieder erfolgt. Eine^Resolution ist darauf nicht zu fassen; denn der Gegenstand kommt bei der Zweiten Kam mer zuerst zur Berathung. (Nr. 97.) In gleicher Weise übermittelt die Zweite Kammer eine Anzahl Druckexemplare Karl MehnertS L K. (2. Abonnement.) auf Klösterlekn und Genossen vom 2K December 1860 um Befürwortung des Baues der Bahnstrecken vomOtto- schachte über Stollberg, Oberdorf, Affalter, Lößnitz nach 'Aue zum Anschluß an die Zwickau-Schwarzenberger Bahn einerseits, von Affalter über Zwönitz, Elterlein, Schlettau nach Annaberg andrerseits, auf Staatskosten, zur Verthei- lung an die Kammermitglieder. Präsident v. Schönfels: Die Vertheilung hat statt gefunden und die Berathung der Petition wird zunächst in der Zweiten Kammer zu erfolgen haben. Wir haben daher zu erwarten, was dort beschlossen werden wird, um die selbe dann auch hier'zu berathen. (Nr. 98.) Der Oberleutnant und Friedensrichter O. Hacker zu Herold und Genossen überreichen 41 Druck exemplare einer an die Zweite Kammer abgegebenen Pe tition um eine directe Eisenbahnverbindung zwischen Chem nitz und Annaberg durch das Wilischthal zur vorläufigen Vertheilung an die Kammermitglieder. Präsident v. Schön fels: Es tritt hier derselbe Fall ein, wie bei der vorigen Nummer. Die Exemplare sind vertheilt worden, der Gegenstand wird bei der Zweiten Kammer zuerst zur Berathung kommen. * Dies war die letzte Nummer der Registrande. Der Herr Bischof Forwerk hat um Verlängerung seines Urlaubs nachgesucht und zwar auf 14 Lage und ich frage, ob die Kammer dieses Gesuch genehmigen will? — Einstimmig Ja. Der Herr Oberhofprediger vr. Liebner entschuldigt sich für die heutige Sitzung wegen Unwohlseins. Eine weitere Mittheilung habe ich nicht zu machen: wir würden daher zur Tagesordnung übergehen können und ich habe den Herrn Referenten zu ersuchen- uns den weiteren Vortrag über den Entwurf einer Kirchen ordnung zu geben. Referent Vicepräsident v. Friesen: 8. 38. Zu 1. Die Kirchenvorsteher sollen durch ein ehrbares und christliches Leben der Kirchengemeinde mit einem guten Beispiele vorlcuchten. Ein amtliches Urthekl übcr das Pri vatleben Anderer steht ihnen nicht zu. Sie werden aber auf den Wandel der Gemeindeglieder insoweit wachsam sein, um Laster und Unsittlichkeiten, welche öffentliches Aergerniß geben, oder zum Sittenverdorben führen können, im Kir chenvorstande zur Sprache zu bringen. Es kommt jedoch nur dem Geistlichen zu, in geeigneten Fällen mit Ermah- 6S
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