Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
. Dies ist die Einrichtung, die ich als meinen Wünschen entsprechend bezeichne und welche ich mir erlaubt habe, in den von mir eingereichtcn Antrag aufzunehmen. Der An trag heißt: „Der Kirchenvorstand hat darüber zu wachen, daß nach Erledigung eines geistlichen Amtes dessen Wieder- besetzung rechtzeitig erfolgt. Er hat, wenn die Designa- ' tion durch den Privatcollator oder die Bezeichnung dreier Bewerber von eineri Collaturbehörde erfolgt ist, , binnen längstens 8 Tagen nach Anhörung der Gemeinde sich hierüber zu erklären". . Ich habe demnach noch als dritte Aenderung einge schoben: „nach Anhörung der Gemeinde". Dies ist etwas Neues, meine Herren! Ich bin auf diesen Gesichtspunkt aufmerksam gemacht worden durch das Schriftchen, das schon mehrfach erwähnt worden ist und das ich durch die Güte des Herrn Oberhofpredigers vr. Liebner erhalten hatte, worin ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, daß> die Ausübung eines Mitbesetzungsrechts bei Pfarr ämtern allerdings etwas so Wesentliches und für jedes ein zelne Mitglied der Gemeinde so Wichtiges ist, daß es ganz in der Ordnung erscheint, wenn man chem Kirchenvorstand hier zur Pflicht macht, ehe er seine Erklärung giebt, auch die Gemeinde zu hören. Wir Haben etwas Analoges in dem folgenden §. 50, wo auch die Einberufung der ganzen Kirchengemeinde bestimmt wird. Dies habe ich denn auch hier herein genommen. Soweit das Einzelne meines An trags. Nun noch Einiges über das Formellei Ich weiß recht gut, daß man mir wird einhalten können, daß prin- cipiell die Beschränkung, wenn ich es so nennen darf, in Ausübung der Collaturrechte nicht hierher gehöre, sondern in §. 51 bis 59, wo vom Patronatrechte die Rede ist uyd ich hätte wohl beantragen können, daß man diesen Para graphen aussetzen könne, bis jene berathen sind. Das ist aber nur formell. Ich habe meinen Antrag hier eingcbracht, weil es das erste Moment ist, wo ich anknüpfen kann- Die Kammer wird berathen und beschließen; wenn sie sich> mei nen Ansichten zuncigt, so kommt vielleicht ein Beschluß zu Tage, daß man diesen Paragraphen aussetze, womit ich mich auch ganz einverstehen kann. Daß aber über die von mir zur Sprache gebrachten wesentlichen Momente schon hier gesprochen werden möchte, um die Meinung der Kam mer zu erfahren, halte ich für ganz angemessen und habe deshalb bei diesem Paragraphen den Antrag gestellt. Präsident v. Schönfels: Die Kammer hat den An trag des Herrn Rittner vernommen; ich werde denselben nochmals recapituliren. Er lautet: „Der Kirchenvorstand hat darüber zu wachen, daß nach Erledigung eines geistlichen Amtes dessen Wiederbe setzung rechtzeitig erfolgt. Er hat, wenn die Designation durch den Privatcollator, oder die Bezeichnung dreier Be werber von der Collaturbehörde erfolgt ist, binnen läng stens 8 Tagen nach Anhörung der Gemeinde sich hierüber zu Mlären". - ' Ich frage, ob die Kammer diesen Antrag des Herrn Rittner unterstützt? — Hinreichend unterstützt? . Es sind nun diese beiden Anträge, sowohl der des Herrn Bürgermeisters Müllev, als der des Herrn Rittner zur Discussion nsttzuziehen und ich habe zu erwarten, ob Jemand überhaupt zu Z. 43 das Wort verlangt? - Bürgermeister vr. Koch: Was ich von §. 43 halte, habe ich neulich bereits ausgesprochen. Ich habe jedoch Anstand genommen, irgend welche Anträge einzubringen; denn nach der Haltung, die zu tz. 42 die hohe Staatsre gierung eingenommen hat, welcher mindestens die Anerken nung eines unerschütterlichen Festhaltens an der eigenen Vorlage nicht versagt werden kann, halte ich es überhaupt für eine fruchtlose Mühe, noch einen Versuch in dieser Art zu machen. Ich werde daher für die Zukunft, wenn ich nicht ganz dringend zur Stellung von Anträgen , veranlaßt bin, meine abweichende Ansicht nur motiviren und durch die Abstimmung dieselbe zu erkennen geben; Demgemäß werde ich die geehrte Kammer, wenn nicht dringende Nvth- wendigkeit vorliegt und mich mein Gewissen nicht dazu drängt, mit Anträgen nicht mehr incommodiren. Ich habe den Antrag des Herrn Vorredners unterstützt und werde, da etwas Weiteres nicht zu erreichen ist- auch für diese stimmen, obschon ich im Voraus sehe, daß er nicht An nahme findet Dessenungeachtet verschweige-ich nicht, daß der Antrag aus principiellen Gründen mir nicht ganz cvn- jvenirt und zwar um deswillen nicht, weil hier wieder-mit diesem Anträge, wie es schon bei einem andern Paragra phen im Entwürfe selbst der Fall war, eine Rechtsun gleichheit eingeführt werden würde. Es tritt eine verschie dene Behandlung bei Besetzung der Stellen ein, je nach dem eine Privatpatronatstelle vorliegt oder eine städtische- oder endlich eine landesherrliche. Das, gestehe ich offen, will mir unter allen Umständen nicht gefallen; Ich möchte- daß ein Recht im Lande bestände und nach diesem'- alle Fälle vollkommen gleich behandelt würden. Ich werde gegen die Vorlage stimmen und für den Rittner'fchen Antrag. ' Kammerherr v. Erdmannsdorff: Den Antrag des Herrn Rittner habe ich nicht unterstützt und kann auch nicht für ihn stimmen; ich gestatte mir daher Einiges auf das zu erwidern- was er zur Motivirung seines Antrags hervorhebt. Zuerst glaube ich mit seiner letzten Bemerkung - ansangen zu müssen, daß er vollständig im Rechte ist, wenn' er seinen Antrag hier einbringt; denn es handelt sich eben so gut bei dem Anträge um eine Beschränkung des Patro natrechts, als um eine Erweiterung des Rechtes der« Gemeinden, folglich ist er ganz logisch richtig hier bei die sem Paragraphen eingebracht. Indessen anders gestaltet- sich meine Ansicht über die Zweckmäßigkeit des Antrags selbst. Ich halte es für vollkommen richtig, was der letzte, geehrte Sprecher dem Herrn Antragsteller einhält, Daß^
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder