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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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im Prinzip eine Verschiedenheit im Anträge sei, das muß ich vorausschicken. Und dies ist schon, glaube ich, ein Mangel, selbst wenn man die Ansicht, die Herr Rittner aussprach und die ich für richtig erkennen muß, zugeben will, daß der am Orte lebende Privatcollator die Localbe- dürfnifse der Gemeinde viel besser kennen wird, als eine. Collaturbehörde, die in der Hauptstadt oder sonst entfernt sitzt, so ist es doch sehr bedenklich, einen Unterschied zu machen, und schon aus diesem Grunde kann man nicht dem Anträge des Herrn Rittner beistimmen. Hauptsächlich ist aber der Antrag um der Consequenzen willen sehr bedenk» lich. Es ist das der erste Schritt zur Lockerung auch des Privatcollaturrcchts. Herr Rittner hat, wie aus der gan» "zen Haltung seiner Rede'hervorging, und wie man über haupt nicht anders annehmen kann und darf, aus der besten Absicht seinen Antrag gestellt; ich glaube aber, der geehrte Sprecher befindet sich in mancher Beziehung im Jrrthum. Er meinte und es schien ihm das recht vom Herzen zu kommen, die Gemeinde sei die Hauptsache und um deren Wohl handele es sich hier. Ja, meine Herren, auch ich sage das, ich komme nun zu der Ansicht, daß gerade im Interesse der Gemeinde das Collaturrecht auf recht gehalten werden muß. Herr Rittner schlagt vor, es sollen drei Candibaten vorgeschlagen werden, aus denen der Kirchenvorstand wählt; ja er hat ausdrücklich hinzugc- setzt, nach Befragung und Anhörung der Gemeinde. Da kommen wir in das Verhältniß, das ich schon neulich an deutete, als ich genöthigt war, gegen den Antrag des Herrn Bürgermeisters Koch zu sprechen, dahin nämlich, daß wir zu sehr unangenehmen Verhältnissen in der Gemeinde die Hand bieten. Meine Herren, es thut mir leid, die Sache öffentlich zur Sprache bringen zu müssen; sie ist aber ein mal angeregt worden. Was würde daraus? Die drei Kandidaten, die vorgeschlagen worden sind, gehen von Haus zu Haus, werben, suchen sich die Gunst der Stim menden zu erwerben und Derjenige, der dies am besten gekonnt und daher die Mehrzahl der Stimmen erhalten hat, hat auch im Voraus schon eine Partei gegen sich; er muß also allemal mit einer Partei gegen sich von Hause aus wirken. Das kann nicht zum Besten der Gemeinde sein. Es ist ja auch, meine Herren, das Collaturrecht wahrhaftig kein nutzbringendes. Ich frage Sie, wo hat ein Collator je einen Nutzen, je einen Vortheil davon ge habt? Wenn man egoistisch und ich möchte mich des Aus drucks bedienen, wenn man es trivial betrachten wollte, so müßte man sagen, die Gemeinde mag sich ihren Pastor selber machen, wozu die vielen Schreibereien, Scheerereien, Laufereien, Mühe, Sorgen und Kosten! Bequemer wäre das; aber im Interesse der Gemeinde wahrhaftig nicht. Also, meine Herren, wenn wir das Collaturrecht aufrecht erhalten und gerade um die Wahrung des Collaturrechts eifersüchtig bemüht sind, so ist das wahrhaftig kein Egois ¬ mus, sondern Nichts weiter als die Ueberzeugung, daß in diesen Händen das Interesse der Gemeinde besser gefördert wird, als wenn wir Parteiungen, Stimmenwerbereien und dergleichen Thor und Thüre öffnen. Eine Bemerkung muß ich noch machen zu der Anschauung, die Herr Rittner zu Anfang seiner Rede darlegte. Er sagte, wenn ich ihn recht verstanden habe, wo es sich darum handle, Besseres zu schaffen, da müsse das historische Recht schwinden. Das ist allerdings das Princip der jetzigen Zeit, das sogenannte Nützlichkeitsprincip, das Nivellirungsprincip. Ich hatte allerdings nicht geglaubt, Herrn Rittner auf diesem Prin cipe zu finden. Daß Fälle sintreten können, wo zum allgemeinen Besten wohl begründete, historische Rechte auf gegeben werden, das räume ich ihm ein. Aber ohne Wei teres kann man den Grundsatz nicht hinstellen, daß man mit historischen Rechten nicht mehr durchkommt. Ich glaube, in Sachsen hat doch gerade die Erste Kammer sehr oft bewiesen, daß sie diesem Principe Rechnung trägt; daß sie nicht allenthalben auf ihrem Rechte feststehen bleibt, wenn es das allgemeine Wohl erfordert. Aber ohne Wei teres das Princip hinstellen, mit historischen Rechten geht's heut zu Tage nicht mehr, dem möchte ich wenigstens nicht durch Schweigen meine Zustimmung ertheilen. Präsident v. Schönfels: Es hat zunächst dex Herr Referent das Wort, dann der Herr Freiherr v. Schönberg- Bibran, Herr v. Watzdorf-Störmthal und Herr Oberbürger meister Pfotenhauer. . ' Referent Vicepräsibent v. Friesen: Bevor ich mich über den Antrag selbst im Ganzen äußere und für oder wider denselben spreche, bedarf ich noch einer Aufklärung über den eigentlichen Sinn des Paragraphen. Es ist nämlich in der von Herrn Rittner vorgeschlagenen Fassung undeutlich, ob auch der Privatcollator genöthigt sein soll, drei Candidaten vorzuschlagen, oder ob die Verbindlichkeit zum Vorschlägen dreier Candidaten sich blos auf die Colla turbehörde beziehe und der Privatcollator nach wie vor nur seinen Candidaten zu bezeichnen und die Gemeinde oder der Kirchcnvorstand'sich darauf zu erklären habe? Wäre dies Letztere der Sinn des Antrags, so wäre in dieser Be ziehung nichts Neues darin enthalten. Es scheint, als ob Herr Rittner nicht beabsichtigte nach dem Wortlaute seines Antrags, daß die Privatcollatoren drei Candidaten Vor schlägen sollen, indem er hier nur die einfache Designatur, wie bisher, vorgeschlagen hat. Der zweite Zweifel, der mir bei dieser Fassung beigeht, ist, daß die Worte fehlen, „nach gehaltener Probepredigt". Der Antrag besagt: „er hat, wenn die Designation oder der Vorschlag bezüglich der drei Candidaten erfolgt ist, binnen längstens acht Lagen nach Anhören der Gemeinden sich zu erklären". Aber hier frage ich nun, ob erst die Probepredigt angehört werden soll? Ueber diese beiden Punkte glaube ich aber dennoch, ist es
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