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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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wünschenswert, der ganze Abschnitt bliebe weg. Indessen da einmal die Sache so steht und da ich am Ende unge achtet vieler gegentheiliger Erfahrungen immer noch Ver trauen habe zur Gerechtigkeit der Behörden und namentlich Des Kirchenregiments, glaube ich, es wird so gefährlich auch nicht werden, wenn es im Gesetze steht. Es wird am Ende auf bestehende Rechte in Sachsen immer gerechte Rücksicht ge nommen werden und deswegen, glaube ich, schadet es auch in meinem Sinne nicht, wenn es stehen bleibt. Ich würde also jetzt nach Lage der Sache mehr für die Beibehaltung des Abschnittes sein. Oberbürgermeister Pfoten hau er: Meine Herren! Ich habe mich in der Zwischendeputation von vornherein ent schieden gegen die Aufnahme des ganzen Abschnittes vom Kirchenregiment von §. 51 bis 59 erklärt und wenn ich mich recht erinnere, waren sämmtliche Deputationsmitglie- der ganz dieser meiner Ansicht. Als aber die Vernehmung mit dem königlichen Commissar stattfand,ward von demselben, wie auch im Bericht erwähnt ist, die Aufnahme dieses Ab schnittes und Durchberathung der Vorlage für unbedingt nothwendig erklärt. Die Deputation glaubte also ihre Pflicht erfüllen und in bonorem der Regierungsvorlage die specielle Berathung vornehmen zu müssen. Ich glaube mich nicht zu tauschen, wenn ich bemerke, daß der Vor schlag, wie er auf Seite 246 des Berichts zu finden ist, von mir herrührt. Die heute vernommene Erklärung des Herrn Staatsministers ist also ganz in meinem Sinn, um somehr als ich noch jetzt an der Ansicht festhalte, daß die gegenwärtige Vorlage der Kirchenordnung nicht der Ort ist, eine so wichtige Theorie, wie die vom Patronatrecht ist, zu codisiciren. Wir finden zwar einige andere Theo rien oberflächlich in der Vorlage angedeutet; keine ist jedoch in der Ausführlichkeit und Weitläufigkeit behandelt, wie gerade die -vom Patronatrechte. Diese Lehre gehört aber dem materiellen Rechte an und deswegen habe ich schon gestern erwähnt, daß die Vorlage der Kirchenordnung, die uns nur zur Begutachtung vorgelegt ist, nicht der Ort zu sein scheint, über solche Rechtsfragen Entschließung zu fas sen. Indessen ist mir die Erklärung des Herrn Staats ministers so unerwartet und überraschend gekommen, daß ich mich in diesem Augenblicke als Deputationsmitglied nicht fassen mag und wünschen muß, es möge der Depu tation gegönnt sein, darüber nochmals sich zu berathen und der Kammer ihr Gutachten vorzutragen, ob es bei dem ur sprünglich beabsichtigten Deputationsvorschlage bewenden soll, nur einen einzigen Paragraphen aufzustellen, oder aber, ob man den ganzen Abschnitt 51 bis 59 speciell der Kammer zur Beschlußfassung zu empfehlen für gerathen erachte. Ich habe zunächst zu erwarten, in welchem Sinne sich die übrigen Deputationsmitglieder aussprechen, ehe ich meinen Antrag darauf stelle. Freiherr v. Besch witz: Ich trete den Ansichten des Herrn Referenten vollständig bei, wünsche die Beibehal tung des Abschnittes, vorzüglich mit Beziehung auf§. 5S,d wie er im Bericht enthalten ist. - Kammerherr v. Zeh men: Als ich das Kapitel über das Patronatrecht im Entwürfe zuerst las, siel mir unwill kürlich allerdings die Bemerkung ein, daß es mehr wie ein Auszug aus einem Compendium aussehe und daß es eigentlich nicht in die Kirchenordnung gehöre. Indessen es ist darin ausgenommen worden und auch in der Berathung der Deputation hat die Regierung an der Durchberathung .dieses Capitels festgehalten. Gegenwärtig liegt der Bericht der Deputation vor und ich möchte, da nicht einmal Ein stimmigkeit in der Deputation über diese Frage herrscht, wünschen, daß die Durchberathung ihren Gang nähme. Namentlich bestimmt mich hierzu ein Hinblick auf Z. 54. Es wird darin eine sehr wichtige und bisher sehr streitige ' Frage zwischen Kirchenpatron und Kirchenregiment verhan delt, nämlich die Frage, inwieweit Kirchenpatrone blos zu hören sind oder ein Zustimmungsrecht bei gewissen Fragen haben. Nun, eine Klarheit über diese Frage zu erlangen, scheint mir allerdings so wichtig, daß ich mich dafür ver wenden möchte, wir berathen dieses Capitel auch, da eS einmal im Entwürfe stehet. Rittergutsbesitzer v. Römer: Ich möchte mich der vom Herrn Oberbürgermeister Pfotenhauer ausgesprochenen Ansicht anschließen. Gut wäre es doch, wenn der Depu tation bei einer so wichtigen Frage nochmals Gelegenheit gegeben würde, unter sich darüber zu berathen. Präsident v. Schönfels: Ich meinerseits möchte wün schen, daß ein Antrag gestellt würde, weil außerdem keine Frage an die Kammer gestellt werden kann. Oberbürgermeister Pfotenhauer: Ich erlaube mir nunmehr den ausdrücklichen Antrag zu stellen, aus Anlaß 'der vom Herrn Staatsminister heute abgegebenen Erklä rung, §§. 51—59 zur nochmaligen Erwägung und Berichterstattung der Deputation zu übergeben. Präsident v. Schönfels: Die Kammer hat den An trag des Herrn Oberbürgermeisters Pfotenhauer vernommen. Er geht dahin, Ztz. 51—59 zur nochmaligen Erwägung und Berichterstattung an die Deputation zu geben. Ich frage, ob die Kammer diesen Antrag des Herrn Oberbür germeisters Pfotenhauer unterstützt? — Er ist unterstützt und würde nun mit zur Discusston kommen. . Ich habe zu erwarten, ob Jemand über diesen Antrag des Herrn Oberbürgermeisters das Wort verlangt? Herr v. Welck hatte ums Wort gebeten; ich glaube aber, vorher die Deputationsmitglieder hören zu müssen, weil sie sich vor Allem zu erklären haben. Jetzt ertheile ich Herrn v. Welck das Wort.
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