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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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Händen zu sein scheinen. Sie kommen toto äie bei uns im Lande vor. Meine Herren, wir haben die Sache kn Städten und in Dörfern, wir haben sie nicht einmal, son- dem zehnmal, daß verschiedene Patrone in einem Kirchenorte vorkommen. Wir haben es hier in Dresden. Hier ist der Stadtrath Patron und in Friedrichstadt hat das Ministerium die Stelle zu besetzen. Ebenso ist es z. B. in Annaberg u. s. w., kurz in mehreren Orten kommen diese Fälle vor, wo verschiedene Patrone das Collaturrecht ausüben. Ich muß sagen, darin kann ich also an und für sich, wenn man die Sache will, ein besonderes Bedenken nicht finden. Das habe ich lediglich zur Erörterung der praktischen Verhältnisse hinzugefügt. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand weiter über §. 52 das Wort verlangt? — Es scheint das nicht der Fall zu sein; ich werde daher die Debatte hinsichtlich dieses Paragraphen schließen und dem Herrn Referenten das Schlußwort ertheilen. Referent v. Friesen: Die nun geschlossene Debatte liefert einen recht deutlichen Beweis, welch eine mißliche Sache es ist um die Operation der Gesetzgebung und wie diese Arbeit zu einer wahren Selbstquälerei wird, wenn man erst anfängt, sich in das Gebiet der Casuistik zu ver lieren. In unserem Saale sitzen in diesem Augenblicke 35 Mitglieder. Denkt man sich, daß jedes von diesen Mit gliedern sich nur zwxi specielle und concrete Falle vorstellt und diese Fälle alle erwähnt und getroffen wissen will, so macht das 70 Fälle, die alle im Gesetze erschöpft und be rührt werden müssen, und dabei wird auch vielleicht wohl noch die Gelegenheit benutzt, um immer wieder eine Er weiterung oder auch eine Schmälerung der bestehenden Rechte zu gewinnen und einen moäus svquirenäi daraus zu machen u. s. w. So hatte der Entwurf offenbar die Ten denz, bei seinen Vorschlägen gelegentlich einige kleine Akqui sitionen zu machen. Die Abgg. Koch und Rittner be nutzten diese Gelegenheit ihrerseits auch wieder, um in ihren Lieblingsbestrebungen auch wieder eine solche Akquisition zu machen, sie wollten etwas für die Gemeinden gewinnen. (Ruf in der Kammer: „Sehr richtig") Hätte man sich an den einfachen Grundsatz, an die bisher bestehende Rechtsgrundlage gehalten und hätte man sich mit dieser begnügt, so würde man einsehen, daß man viel leichter wegkommt und leichter zum Ziele gelangt und . auch selbst dann, wenn man auch einzelne specielle Wünsche hegt, nicht einmal etwas dabei verlieren würde. Die Mo tiven sagen auf Seite 65: „Der ganze Abschnitt enthält fast keine neue Be stimmung, sondern nur das, was verfassungsmäßig besteht und in der Praxis geübt wird". Nun! hätte man das doch beibehalten, aber das hat man offenbar in tz. 52 nicht gethan und nun folgen einige ganz specielle Fälle, wo eine Abweichung von dem bisheri gen Verfahren und der bisherigen Praxis für nöthig be funden worden ist. Hätte man den Paragraphen so ge faßt: „Corporationen und einzelne Personen erwerben das Patronatrecht: 1) durch Erbauung einer Kirche und zurei chende Ausstattung derselben oder durch Stiftung eines kirchlichen Amtes", so war es gut. Dann hatte man eine feste Grundlage, dann wußte man, der Grundsatz war so recht und un schuldig, wie wir ihn alle gelesen und in unseren Collegien gehört haben bei Kars, Biedermann und Steinacker, und bei Weber hundertmal gelesen haben. Stände dieser Grund satz da, dann könnten immer noch einzelne abweichende Be stimmungen eintreten, namentlich durch den Weg der Ver handlung, durch den Weg des Vertrages und der freien Vereinigung. Es ist natürlich, wenn in einer Kirchenge meinde eine zweite Kirche erbaut wird auf Kosten der Ge meinde, und mit ihrer Ausstattung, daß das nicht so schnell geht. Darüber und über den Verhandlungen, Ent schließungen und Vorbereitungen dazu, können Jahre ver gehen. Von der KircheNinspection, von dem Consistorium wird verhandelt und der Lheil der Gemeinde, der die neue Kirche bauen und ausstatten will, wird sich natürlich Be dingungen machen, sonst unterläßt er es zu bauen, und so kann es ja sein, daß hier etwas Anderes eingeführt wird, als was bisher bestanden hat. Aber warum will man das nicht seinen Gang geben lassen und nicht der Zukunft und den Umständen anheimstellen? Es ist ja ein Kirchenregi- ment und ein Oberconsistorkum da! Diese können ja ent scheiden und in solchen Fällen heraussinden, was für das Beste gilt. Der Herr Commissar hat geäußert: „Die Pa trone wären wohl Patrone über die Kirche, über das geist liche Amt, über die Stiftung, aber nicht Patrone über die Kirchengemeinden". Meine Herren, das sind Ansichten, denen ich nicht folgen kann, aber die auch nicht nothwendig sind, sie hier zu erörtern. Ich glaube im Gegentheil, der Pa tron ist solches auch über die kirchliche Gemeinde und hat auch darauf zu sehen, daß das kirchliche Leben in der Ge meinde erhalten und befördert werde. Er hat dasselbe zu thun, was künftig der Kirchenvorstand zu thun haben wird. Aber darauf kommt nicht soviel an; ich beziehe mich aber ausdrücklich auf eine Stelle in den Motiven, die hier mei ner Ansicht entspricht, die ich in diesem Augenblick nicht gleich finden kann. Wenn der Herr Bürgermeister Koch namentlich einen Fall aus Leipzig anführt, wo der Vor stand einer Armenschule das Patronat erworben hat, so ist das ja recht gut. Das schadet ja gar.nichts, lassen Sie das doch gehen, das' kann geschehen, aber warum wollen Sie uns nun gerade nöthigen, daß wir das Alles gesetzlich bestimmen und ins Gesetz hineinbringcn? Herr Kammer herr v. Zehmen hat eine Auslegung gebracht und mich da durch auf etwas aufmerksam gemacht, was ich bisher noch nicht so beachtet hatte. Es heißt hier im Anfänge:
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