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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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system bildet, das Patronatrecht über die neue Kirche nicht demjenigen Patron zustehen soll, der Patron über die Kirche ist, aus welcher der Gemeindetheil austritt. Nach meinem Vorschlag fallen also die Bedenken, welche Herr v. Zehmen äußerte, alle weg, namentlich das Bedenken, daß in einer Stadt das Collaturrecht von verschiedenen Behörden aus geübt, einer verschiedenen rechtlichen Beurtheilung unter worfen werden würde; denn ganz nach der Ansicht des Herrn Bürgermeisters Koch, die ich vollkommen theile, steht das Patronatrecht in den Städten den Stadtrathen nicht zn, weil sie Stifter der Kirchen sind. Wenn der Stadt rath eine Kirche baut, so thut er dies nicht aus seinen Mitteln, sondern mit Mitteln, die seiner Verwaltung an vertraut sind. Er übt daher auch gewissermaaßen im Auf trage, in Vertretung der Stadtgemeinde das Collaturrecht aus und das soll er nach meinem Abänderungsvorschläge im ganzen Stadtgebiet thun, — auch in Beziehung auf eine yeue Kirche, es mag nun für diese Kirche eine beson dere Parochie abgegrenzt werden oder nicht. In Dörfern aber, wo ich annehmen muß, daß immer eine besondere Parochie entsteht durch Erbauung einer neuen Kirche, soll dem Kirchenvorstande das Collaturrecht überlassen werden. Präsident v. Schönfels: Es würden zunächst der Herr Abg. Rittner, dann Herr v. Welck und Herr v. Rochow das Wort haben. Rittergutsbesitzer Rittner: Nur die kurze Bemerkung wollte ich mir erlauben, daß ich die Trennung des Patronat rechtes auch in einer und derselben Kirchengemeinde gar nicht als etwas so sehr Schwieriges oder Unmögliches erkennen kann. Wenn ich nicht ganz irre, besteht auch der Fall schon öfter, daß der Kirchenpatron und die Landescollaturbehörde, daß beide Behörden die Kirchenstelle in einer Kirchengemeinde besetzen. Es ist dies ebenfalls der Fall in Bezug auf die Vicare und Hülfsgeistlichen, welche auch jetzt schon bei den Patronatstellen von der Landeskirchenbehörde bestellt werden und bei den Schulen werden verschiedene Stellen ebenso von verschiedenen Collaturbehörden bei einer Schule besetzt und ich kann daher darin etwas so außerordentlich Schwie riges nicht finden. Freiherr v. Welck: Ich würde nach dem, was schon über die Sache gesagt worden ist, auf das Wort ver zichten. Freiherr v. Rochow: Sehr Vieles spricht, meines Erachtens, für den Koch'schen Antrag. Aber, meine Herren, er schießt doch Bresche in das Princip, wornach die Ge meinden bei uns kein Wahlrecht ausüben dürfen. Wenigstens ist mir kein Fall bekannt. Gemeindewahlrechte halte ich für Sachsen vielfach bedenklich. Das Beispiel von Schleswig- Holstein vermag mich nicht zu überzeugen. Die dortige Landesbevölkerung enthält ganz andere Elemente, wie die unsrige. Wir haben große Dörfer und Städte und durch diese hat sich ein gewisses Parteitreiben auch vielen Land gemeinden mitgetheilt. Freiherr v. Welck: Ich bitte nunmehr um das Wort. Ich kann nur dem ganz beitreten, was jetzt geäußert wurde. Ich fürchte, man hat auch bei dieser Frage das Patronat recht viel zu sehr wieder nur als ein -Stecht im Auge ge habt, während doch die Art und Weise, wie es eben aus geübt wird und also das Interesse der Kirche und der Kirchen gemeinde den Hauptgesichtspunkt dabei abgeben sollte. Ich kann mir nicht anders denken, als daß es in den meisten Fällen wenigstens zu großen Unannehmlichkeiten führen würde, wenn z. B. auf dem Lande in einem großen Dorfe oder auch in einer kleineren Stadt das eine Pastorat von dem ursprünglichen Patron, dem Gutsherrn, und das an dere von der Gemeinde besetzt werden soll. Es ist gar nicht anders möglich, als daß das zu Reibungen und Mißhellig- keiten führt und ich wollte eben in dieser Beziehung darauf aufmerksam machen, daß unsere Landbevölkerung, unsere Landgemeinden, denen ich in keiner Beziehung zu nahe tre ten will und deren Sinne für intellektuellen Fortschritt ich alle Gerechtigkeit widerfahren lassen muß, daß diese gerade, was die Punkte betrifft, auf die es hier ankommt, doch in ganz anderen Verhältnissen leben, als z. B. die Gemein den in Holstein, auf welche vorhin hier Bezug genommen wurde. Die holsteinischen Gemeinden und, man kann wohl sagen, das ganze dortige Volk hat zeither viel Kreuz er fahren und hat unter einem Drucke gelebt, in dessen Folge es dem Worte Gottes zugeführt und mit Sehnsucht nach demselben erfüllt worden sein mag. Dies ist aber bei uns weniger der Fall; denn unseren Landgemeinden geht es, Gottsei Dank! jetzt wohl und die meisten von ihnen hören wohl lieber ein lebensfrohes, heiteres Wort, als eine ernste Bußpredigt ihres Geistlichen. Also in dieser Beziehung findet, glaube-ich, ein großer Unterschied zwischen dort und hier statt., Staatsminister v. Falkenstein: Ohne in die Sache selbst, über die hinreichend gesprochen worden ist, wie mir scheint, näher einzugehen, will ich nur auf die Bemerkung des geehrten Abg. v. Welck Etwas erwidern, der soeben sprach. Und zwar einmal, wenn er meinte, unseren Ge meinden ginge es so gut, daß sie sich nicht nach dem Worte Gottes besonders sehnten, während es in Holstein denselben so schlecht ergangen wäre, daß sie wohl Veranlassung hätten, das zu thun. Ich habe eine ganz andere Ansicht; ich habe allerdings die Ueberzeugung, daß, wenn es auf die rechte Weise an sie gebracht wird, auch unsere Landge meinden sich gar sehr nach dem Worte Gottes sehnen und daß gerade die Landbevölkerung im Glücke doppelt und dreifach sich darnach zu sehnen Ursache hat. Was das Zweite betrifft, so bemerke ich nur in faktischer Beziehung, daß die großen Bedenken, die man sich macht über die Con- currenz verschiedener Patronate, in der Lhat gar nicht vor-
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