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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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Stande, Etwas darauf zu entgegnen, was Herr Bürger meister Koch für seiner, Zusatzantrag erwähnte. Ich hab? mir erlau'ht, früher darauf zu antworten und bereits Ge sagtes mag ich-nicht wiederholen. Ich kann daher nur heute noch mit der. einfachen Erklärung schließen, daß der Gang der Verhandlung mich in meiner Ansicht nur noch mehr befestigt habe und daß es mir jetzt scheint, die Kirchenord nung ist in einen Zustand gekommen, daß ich sie nicht meinen Feinden, geschweige denn meinen Freunden wün schen kann. Präsident v. Schönfels: Nach depi, was der Redner soeben andeutete, könnte es scheinen, als ob nicht nach der Landtagsordnung verfahren worden wäre, indem ich Herrn Bürgermeister Koch das Wort ertheilt habe; es hat aber ausdrücklich nach der Landtagsordnung jeder Separatvotant und ein solcher ist Herr Bürgermeister Koch, das Recht, zum Schluffe seine Meinung zu äußern und ich würde vielmehr dann gegen die Landtagsordnnng verstoßen haben, wenn ich Herrn Bürgermeister Koch das Wort nicht .ertheilt hätte. Ich ertheile nun Herrn v. Biedermann das Wort, weil die Debatte noch nicht geschlossen ist. ' Freiherr v. Biedermann: Ich kann nicht wün schen, daß bei einer so wichtigen Angelegenheit die Gründe meiner Abstimmung mißverstanden werden und ich halte es für nothwendig, sie zu bezeichnen. Ich werde die Kammer nicht aufhalten; ich kann das mit einem Worte thun; es sind die Gründe, die vorhin von Seiten des Herrn -Präsidenten für seine Abstimmung angegeben wor den sind. Ich bedaure, gegen die Vorlage stimmen zu müssen, da sie so Manches enthält, was ich sehr gern durchgeführt gewünscht hätte; aber wie die Sache liegt, so ist es mir unmöglich. Präsident v. Schönsels: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so werde ich nun die Debatte schließen. Oberhofprediger vr. Liebner: Ich bitte, noch ein Wort sprechen zu dürfen. Präsident, v- Schönfels: Ich muß deshalb die Kam mer fragen, weil ich soeben ausdrücklich die Debatte ge schlossen habe. Der Herr Oberhofpredige.r vr. Liebner verlangt noch das Wort nach Schluß der Debatte und . ich frage, ob'die Kammer demselben das Wort gestatten wolle? — Einstimmig Ja. Obephofprediger Vr. Liebner: Ich hatte allerdings geglaubt, cs Whrde hinreichende Möglichkeit vorhanden Mn die HchlüMstiMung noch porher zu ryotipiren. Es ist dies nicht der Fall; so will ich nur Folgendes sagen. Meine ZGstitWUflg wifd für die Annahme lau ten, indem ich zwar nicht Ms gsscm Einzelnen'der Vor lage einperstanden hin, dpch aber das Wesentliche für gut und richtig halte, agch in der. Gestalt, pst? dhs Ganze aus der Berathung und Geschichte in unserer Kammer hervorgegangen ist. Zugleich kann ich mein Be dauern darüber nicht zurückhalten, daß die Vorlage wie die Verhandlungen in der Ersten Kammer einen so großen und weitreichenden Mißverstand im Lande gefunden haben und muß hiyzufügen: Hätte ich vom Anfänge herein eine Ahnung davon gehabt, davon, daßselbstdasGute und Beste des Entwurfs so aufgefaßt werden könnte, wie geschehen, daß der Zeitpunkt, in welchem wir stehen, ein so wun derbares Wtrniß enthalte, um zu solchen Mißverständ nissen zu führen, so würde ich allerdings, ich gestehe es aufrichtig, mich anders zu dieser Sache gestellt haben; würde jetzt keinen Finger dafür aufgehoben, würde vielmehr geglaubt haben, daß man eine andere klarere Zeit abwarten müsse oder auch daß man eine solche Sache auf einem Wege zur Wirklichkeit bringen müsse, welcher der Meinungsäußerung des Landes einen größeren Raum ließe, als es jetzt unter bewandten Umständen hat ge schehen können. Präsident v. Schönfels: Meine Herren! Nach Schluß der Debatte ist allerdings das Wort nicht mehr zu ergrei fen; ebensowenig ist eine Motivirung der Abstimmung zu lässig. Die Ausnahme, die jetzt von dieser Regel gestattet wurde, erfolgte nicht durch mich, sondern durch die Kam mer; ich wollte dies nur beiläufig erwähnen. Die Debatte ist also geschlossen und ich werde nun zur Abstimmung über gehen. Dtz dieselbe sich auf eine Gesetzvorlage bezieht, so muß natürlicherweise die Abstimmung durch Namensaufruf erfolgen. Der Antrag der Majorität der Deputation geht dahin: die Annahme des Entwurfs der Kirchen ordnung in dem Maaße, wie derselbe sich in den beschlossenen Zusätzen und Anträgen gestaltet hat, zu beschließen. Ber der nun erfolgten Abstimmung antworten mit Za: Vicepräsident v. Friesen. Secretär Wimmer. Advocat v. Könneritz. Höfrath vr. Hänel. Oberhofprediger vr. Liebner. Superintendent vr. Lechler. Graf v. Schönburg. Freiherr v. Welck. Mit Nein Secretär v. Egidy. Domherr p. Matzdorf. Graf Solms. Graf Wilding v. Königsbrück. Capitular v. Schröter. Bürgermeister Löhb. Bürgermeister Clauß. Rittergutsbesitzer Ritfper. Bürgermeister Gottschalk. Rittergutsbesitzer Kraft. Bürgermeister Hennig. - Rittergutsbesitzer v. Römer. Kammerherr v. Watzdorf. Freiherr v. Beschwitz. Kammerherr v. Lüttichau. Kammerherx v. Metzsch. Kammerherr p. Nfiltitz. Freiherr v. Mochow. Oberbürgermeister Pfotenhauer. antworten: Kammerherr v. Zehmen. Klostervoigt v, Posern. Rittergutsbesitzer v. Böhlau. Bürgermeister Müller. Freiherr v. Schönberg-Bibran. Freiherr v. Biedermann. Bürgermeister Koch. Kamnzerherr v. Erdmynnsdorss. Finanzrath v. Nostiz-Wallwitz.' Landesbestallter Hempel. Esident p. Schhnfels. 109*
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