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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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namentlich der in derselben wirksamen Behörden, eine Vertretung der Einzelgemeinden und eine Betheiligung derselben an den eigenen Angelegenheiten, sowie endlich eine Vertretung der gejammten Landeskirche im innigen Zusammenwirken mit dem Kirchenregimente — ist und bleibt die Aufgabe, deren Lösung der Gegenwart als eine Schuld zugewiesen worden ist. Daß die Staatsregierung in ihrem Handeln von der gleichen Ueberzeugung getragen werde, davon geben ihre bisherigen Bestrebungen und die uns jetzt zur Berathung vorliegenden Entwürfe sprechendes Zeugniß. Die Deputation ist daher auf deren Berathung bereit willig eingegangen und wird der Kammer die Annahme derselben mit einigen Modificationen am Schluffe dieses Berichtes ohne Bedenken empfehlen können. Die Seite 185 flg. der Motiven entwickelten Gründe für eine fortschreitende Reform der dermaligen Kir- chenverfaffung entsprechen im Ganzen auch den An sichten der Deputation und kann dieselbe dem Plane der Staatsregierung nur beipflichten, wenn dieselbe mit der Ausbildung der presbyterialien und synodalen Einrich tungen zu beginnen und diese als Grundlage zu einer weiteren organischen Entwickelung zu benutzen beabsichtigt, so daß die Kirchengesellschaft selbst schon vorbereitet dastehe und befähigt sei, bei dem wei teren und völligen Ausbau der Kirchenverfassung durch Schaffung kirchlicher Mittel- und Oberbehörden thätig mitzuwirken, wobei andererseits auch die Deputation, und zwar im Einverständniß mit der Deputation der Zweiten Kammer, die zuversichtliche Erwartung hegt, daß die Staatsregierung bei dem jetzt vorzunehmenden ersten Schritt nicht stehen bleiben, denselben vielmehr nur als "Uebergang zur Vollendung des ganzen Werks betrachten und benutzen werde. Ganz in Uebereinstimmung mit früheren Anträgen beantragt daher die Deputation zuvörderst, die Stände versammlung wolle beschließen, in der Ständischen Schrift zu erklären: Dieselbe halte durch die vorgelegte Kirchenvor stands- und Synodalordnung die Verfassung der evan gelisch-lutherischen Kirche im Königreichs Sachsen nicht für abgeschlossen, erwarte vielmehr den weiteren Aus bau durch Hinzufügung einer Consistorialverfassung und die ehebaldige Einberufung einer Synode, hege auch die Zuversicht, das Kirchenregiment und die Synode werden ihrerseits alles Mögliche thun, um die Kirchenverfassung dadurch zum vollständigen Ab schluß zu bringen. Die Herren königl. Commissare haben gegen diese denselben von den vereinigten beiden Deputationen vor gelegte Erklärung eine Erinnerung nicht erhoben. Indem hierauf die Deputation zu ihrem Berichte über die Vorlagen sub I und II selbst übergeht, bemerkt dieselbe, daß sie sich über jede zu machende Erinnerung mit der Deputation der anderen Kammer fortwährend berathen hat, daß aber zuletzt beide Deputationen zu sammen zu ihren vereinigten Sitzungen die königl. Com missare zugezogen und ihnen sämmtliche Erinnerungen, auch diejenigen, über welche ein Einverständniß zwischen beiden Deputationen nicht zu erlangen war, zur Er klärung vorgelegt haben. Hierdurch ist, wie an den geeigneten Stellen bemerkt werden wird, in einem großen Theile der der Kammer zu machenden Vorschläge Ueber einstimmung herbeigeführt worden und zwar nicht blos mit der anderen Deputation, sondern auch mit den königl. Commissaren, während in mehreren anderen zum Theil wichtigen Punkten die Ansichten nicht zu vereinigen waren und sich Majoritäten und Minoritäten, zum Theil auch in der Mitte unserer Deputation selbst gebildet haben. Der Eingang des Nachberichts, meine Herren, ent hält weiter Nichts, als die Angabe derjenigen Paragraphen, welche die Zweite Kammer ebenso anzunehmen beschlossen hat, wie von unserer Deputation beantragt wird, so daß zwischen der Zweiten Kammer und unserer Deputation in diesen Paragraphen Uebereinstimmung stattfindet. Außer dem wird im Nachberichte noch einer Eingabe des Herrn Freiherrn von Hausen Erwähnung gethan, welche die Deputation ebenfalls Lerathcn hat und hinsichtlich welcher sie im Berichte das Nöthige bemerkt hat. Diese Eingabe des Freiherrn von Hausen ist dem Nachberichte unter U beigefügt und erwähne ich noch, daß, wo bei denbctreffen- den Paragraphen die Anträge des Herrn von Hausen nicht besonders erwähnt worden sind, das aus dem Grunde ge schehen ist, weil die Deputation mit diesen Anträgen nicht einverstanden sein konnte. Es wurden diese Anträge ganz so behandelt, als ob sie aus der Mitte der Deputation hervorgegangen wären und, sowie eine Menge Anträge und Zweifel, die in der Deputation zur Sprache kamen, aber nachher erledigt worden sind, nicht erwähnt werden, so ist auch Vieles von den Hausen'schcn Anträgen nicht beson ders erwähnt worden, weil sonst der Bericht allzu weit läufig geworden wäre. Hiermit schließt nun der allgemeine Theil des Berichts und habe ich nun zu erwarten, ob die allgemeine Berathung beginnen wird, ehe wir zur spe- ciellen übergehen. Der Eingang des Nachberichts lautet: Nachdem die Zweite Kammer in ihrer 50., 51., 52., 53., 54., 55. und 57. öffentlichen Sitzung die obbenann ten Entwürfe in der Zeit vom 4. Lis 14. November dieses Jahres berathen und mit den in Nachstehendem zu erwähnenden Veränderungen angenommen hat, ist von der unterzeichneten Deputation nach anderweiter Ver nehmung mit den königl. Commissaren folgender Nach bericht zu erstatten und zuvörderst zu bemerken, daß die Zweite Kammer die §§. 1, 2, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17, 19, 20, 21, 26, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 37, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46,. sowie das folgende Gesetz in den §A. I Lis 9, ganz mit den nämlichen Veränderungen, Zusätzen oder Weglassungen anzunehmen beschlossen hat, welche die unterzeichnete Deputation, beziehentlich ihre Majorität, in dem ersten Berichte beantragt, so daß, wenn die Kam- 93*
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