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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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mer diesen Anträgen der Deputation, resp. der Majori tät Beifall schenken sollte, hinsichtlich der genannten Paragraphen zwischen beiden Kammern vollständige Ueber- einstimmung bestehen würde. Die unterzeichnete Deputation hat daher in ihrem Nachberichte nur noch über diejenigen Paragraphen zu berichten, welche im Vorstehenden nicht genannt sind, hinsichtlich welcher sie daher entweder Anträge zu stellen oder sonst noch Etwas zu bemerken hat. Außerdem hat aber auch eine gutachtliche Eingabe des Herrn Freiherrn von Hausen, welche der Deputation erst nach Abfassung ihres ersten Berichts znging, der selben Veranlassung gegeben, diese schon so vielfach und von allen Seiten durchberathene Angelegenheit in mehre ren Punkten noch einmal einer Prüfung zu unterwerfen. Auch hat die Deputation nicht unterlassen, Herrn von Haufen deshalb bei einer ihrer Berathungen zuzuziehen und die Ansicht der königl. Kommissare darüber zu ver nehmen. Die Deputation hat geglaubt, diese Eingabe ihrem Nachberichte als Beilage süv tl beifügen zu müssen und wird Dasjenige, was infolge derselben zu bemerken sein wird, an den betreffenden Stellen mit zur Sprache dringen. Vicepräsident Oberbürgermeister Pfoten Hauer: Zunächst habe ich den Referenten der Minorität zu fragen, ob er die Vorlesung seines Separatgutachtens, Seite 273 des Berichts, jetzt bewirken will oder ob er von dessen Vorlesung absieht, deshalb, weil ein besonderer Antrag mit den allgemeinen Vorbemerkungen nicht verbunden ist. Ich ersuche den Herrn Bürgermeister vr. Koch, sich darüber zu erklären. Bürgermeister Or. Koch: Die Minorität darf voraus setzen, daß die Kammer von dem Minoritätsgutachten ein gehende Kenntniß genommen hat, und da ein Antrag darin nicht enthalten ist, gebe ich der geehrten Kammer anheim, ob nicht von der Vorlesung dieses Theils des Minoritäts berichts abgesehen werden könne. Vicepräsident. Oberbürgermeister Pfotenhauer: Genehmigt die Kammer, daß von der Vorlesung dieses Theils des Berichts abgesehen wird? — Einstimmig. Das Minoritätsgutachten lautet: Bevor der unterzeichnete Referent der Minorität auf die Punkte näher eingeht, in welchen er sich mit der Ma jorität der Deputation nicht zu einigen vermocht hat, möge es demselben gestattet sein, auf eine Vorfrage zu rückzukommen, die er bei Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung im Jahre 1860 in der Ersten Kammer der Erörterung unterzogen hat, auf die Vorfrage nämlich: ob die politische Landesvertretung als das competente oder auch nur geeignete Organ angesehen werden könne, welches in Gemeinschaft mit der königl- Staatsregierung die äußeren Verhältnisse der Landeskirche endgiltig zu ordnen habe? Wie damals in Bezug auf die vorgelegte Kirchen ordnung, so muß auch heute noch bezüglich der oben genannten Gesetzentwürfe diese Frage verneint werden. Die damals zur Rechtfertigung dieser verneinenden An sicht und des darauf fußenden Antrags auf Berufung einer Vorsynode geltend gemachten Gründe haben auch heute noch nach UeberzeuguNg des Referenten Nichts von ihrer Wahrheit verloren, und zur ^Ergänzung derselben darf noch hinzugefügt werden, daß dem Referenten kein Fall bekannt ist, in welchem ohne jegliche Betheili gung der Kirche von einer ausschließlich poli tischen Körperschaft ein Verfassunasgesetz für die Kirche zu Stande gekommen wäre. Wenn dessen ungeachtet Referent seine über diese Vorfrage festgestellte Auffassung, wenn auch mit schwerem Herzen, endlich doch dem bestimmt ausgesprochenen Willen der Negierung und der Kammern, diesen bisher ohne bekannten Vorgang gebliebenen Weg zu betreten, gebeugt hat, so ist er dazn bestimmt worden, weil er die Befriedigung des Bedürf nisses nach einer Regelung der äußeren Verhältnisse der Landeskirche schließlich doch höher anzuschlagen hatte, als die Form, in welcher dieses Ziel erreicht würde, und weil er anerkennen mußte, daß die Vorlage, wenn auch Mt einigen wesentlichen Modificationen, doch in der Haupt sache diesem Bedürfnisse Befriedigung zu gewähren ge eignet sei. Jetzt ist die Zeit gekommen, wo jedes Mitglied sich im Allgemeinen über die Vorlage auszusprechen Gelegen heit hat. Es haben sich zum Wort gemeldet die Herren Oberhofprediger Or.Liebner, Kammerherr von der Planitz und Kammerherr von Zehmen. (Professor vr. Heinze meldet sich zum Wort.) Ich ertheile das Wort dem Herrn Oberhofprediger vr. Liebner. Oberhospredigervr.Liebner: HerrPräsident! Hoch geehrte Herren! Wir stehen mit der gegenwärtigen Vorlage ohne Zweifel vor einem überaus wichtigen Wendepunkt un seres gesammten landcskirchlichenLebens. Machen wir Das, was hier die Aufgabe ist, recht, d. h. recht eigentlich aus und nach dem Wesen und der Wahrheit der Kirche, so mögen wir wohl einem bedeutenden Fortschritt unseres kirchlichen Lebens entgegensetzen; im Gcgenfall wird un sere Landeskirche, wie die Dinge einmal liegen, neuen großen Gefahren entgegen gehen und vielleicht aus lange hin tief kranken und wir, die wir durch eine ganz eigen- thümliche Fügung gesetzt waren, vorzusehen: ne guiä öo- trimsntl noguo rsspaklioa, nogue eoolosia oaporst — wir werden dann den Stachel der Verschuldung haben. Ich ge stehe aufrichtig, ich kann nicht Worte finden, um hinlän- lich auszudrücken, wie schwer ich diese unsere Verantwor tung fühle. Verfassungsformen machen nicht, erzeugen nicht das Leben der Kirche — das kommt von anderswo her — wie überhaupt nicht die Form den Inhalt erzeugen
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