Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
insoweit erachte ich auch die Kirche als dem Staate und den weltlichen Gesetzen untergeordnet, insofern sie sich Uebergriffe in die Rechte des Staates erlauben würde, und in solchem Falle bin ich allerdings der Ansicht, daß dann der Staat mit voller Consequenz gegen sie einschreiten müßte. Meine Herren I Man hat mir entgegenhalten wol len, es sei zur historischen Thatsache gewordeü, daß bis her die Stände das Wohl und Wehe der Kirche, und zwar zu deren Bestem, in unserem Vaterlande berathen und be schlossen haben. Ich kann Das zugeben, meine Herren; bekenne mich aber mit diesem Zugeständnisse noch keines wegs für widerlerlegt; denn es wird ungeachtet jener Thatsache Niemand behaupten wollen, daß dieser bisher eingehaltene Weg ein correcter gewesen sei. Er war ein anomaler und sein Betreten die Folge eines Ausnahme-, eines Nothzustandes, weil eben die Kirche der sie vertretenden Organe entbehrte. Ist dies richtig, und es wird nicht bestritten werden können, so meine ich, wäre es nun endlich an der Zeit gewesen, diesen ineorreotenWeg zu verlassen, und um dies zu ermöglichen, um jeden aus unserer Gesetzgebung abzuleitenden Zweifel hierüber zu beseitigen, war es Sache der Regierung und der Stände, hierzu bereitwillig die Hand zu bieten und zu diesem Zwecke ein vorbereitendes Gesetz zu vereinbaren, wodurch es der Kirche möglich ge macht worden wäre, ihre eigenen Angelegenheiten, voran ihre Verfassung, selbst zu berathen. Das, meine Herren, ist, wie ich fortgesetzt beklagen muß, nicht geschehen, und die Minorität stand somit vor der Alternative, auf das Zustandekommen eines Verfassungsgesetzes für die Kirche zu verzichten, oder aber sich dem gemeinsamen Willen der Regierung und Stände zu beugen. Sie hat, wie der M- Noritätsbericht constatirt, diese letztere Alternative gewählt, weil es ihr vor Allem um die Sache zu thun war. Es ist heute der Zweifel ausgesprochen worden, ob in so weit gehendem Maße, wir von Vielen gehofft werde, die Fol gen dieser Gesetzesvorlage, wenn sie zur Ausführung- ge langen, für die Kirche günstig sein würden. Nun, meine Herren, ich sollte meinen, daß, wenn dadurch auch nur in niederem Maße Vortheil für die Kirche gewonnen wird, wir dann selbst um solchen hinter den gehegten Erwar tungen zurückbleibenden, geringeren Vortheils willen dar auf angewiesen wären, dieselbe nicht von der Hand zu weisen, sondern sie anzunehmen. Hieran knüpfe ich- noch die weitere Erklärung', daß ich mit der größten Gewissen hastigkeit die Vorlage der hohen Staatsregierung mit an deren Kirchenverfassungen verglichen, dessenungeachtet aber in der ersteren keine so wesentlichen Abweichungen von den Kirchenordnungen, die uns bisher als mustergil- tig bezeichnet worden sind, gefunden habe, als daß ich um deren willen die vielfachen Anfeindungen, die sie erfahren hat, für gerechtfertigt halten könnte. Meine Aeberzeugung steht fest, daß selbst mit einer minder guten Vorlage, als die ist, die wir bekommen haben, das Wohl der Kirche ge ¬ fördert werden wird, und deshalb, meine höchstgechrten Herren, hat auch die Minorität sich nichts veranlaßt ge funden, am Schluffe ihres Gutachtens die Ablehnung der Vorlage anzurathen. Ich für meinen Theil, und dies spreche ich auch im Namen meines Herrn Mitvotanten aus, werde, selbst wenn in einzelnen Punkten die Kirchen verfassung, wie wir sie berathen und schließlich verabschie den werden, meinen Wünschen nicht entspricht, dennoch dazu meine Zustimmung geben, weil ich hoffe, es ist zum Segen der Kirche. (Bravo!) Referent Präsident von Friesen: Bevor ich das Schlußwort ergreife, erlaube ich mir noch zwei Punkte in Erwähnung zu bringen. Erstens werden wohl der Herr Präsident und die Kammer damit einverstanden sein, daß der Antrag, welcher Seite 222 des Deputationsberichts vorgelegt wird, erst am Schluffe der Berathung zur Ab stimmung zu gelangen haben wird. In der Zweiten Kam mer ist es ebenso gehalten worden und ist es natürlich, daß der Antrag, der sich auf die weitere Ausbildung der Kirchenverfasfung bezieht, erst dgnn an die Reihe kommen kann, wenn die Vorlage selbst angenommen worden ist. Das Zweite, was ich zu erwähnen habe, sind einige Pe titionen, die der Deputation erst nach Abfassung des zwei ten Berichts zugekomMLN sind, nämlich Petitionen von der Stadtgeistlichkeit zu Chemnitz und einer Anzahl Geistlichen aus der Umgegend, Und eine Petition gleichenZnhalts von der Stadtgeistlichkeit zu Meißen und einigen Geistlichen de« Umgegend. Diese Petitionen beziehen sich narr auf die §Z. 4 und s4. Es wird daher genügen, wenn diese Pe titionen erst bei den betreffenden Paragraphen zur Sprache kommen. Was nun aber die Sache anlangt, so habe ich zum Schluffe sehr wenig Stoff, noch Etwas hinzüzufügen. Es ist die Vorlage im Allgemeinen schon so beleuchtet wor den, daß fast Nichts mehr zu sagen übrig bleibt. Sie hat von mehreren Seiten eine ebenso gründliche, als würdige Bevorwortung erfahren und hoffe ich, daß sie nach Besei tigung einiger Bedenken schlüßlich die Genehmigung der Kammer finden wird. Man ist noch einmal znrückgekom- men aus die formelle Berechtigung der gegenwärtigen Stände, die Vorlage zu berathen, und auf ihre ganze Stel lung zu derselben. Man hat eine Vergleichung zwischen dem Rechte der vormaligen Stände und dem der gegen wärtigen Stände angestellt. Man hat auch das überaus wichtige Jähr 1807 in Erwähnung gebracht und das als einen Scheidepunkt für die Competenz der dermaligen Stände bezeichnet. Im Ganzen aber sind die aufgestellten Zweifel auch von der Minorität mit so großer Rücksicht vorgebracht worden, daß ich darin einen Häuptangriff auf unser Recht zur Berathung der Vorlage nicht erblicken kann. Es wäre also vielleicht besserund gerathener, auf diese Reden nicht weiter einzugehen. Andererseits kann man es doch nicht über sich gewinnen, dem Vorwurfe ausgesetzt
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder