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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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Worte aus; aber keineswegs Bevormundung. Ich erinnere noch daran, so sehr ich auch zugebe, daß die Patrone sich der neuen Ordnung der Dinge assimiüren oder accommo- diren oder anschließen oder wieman das nennen will, müssen, daß es doch manche Geschäfte giebt, welche sich nicht sogleich im Kirchenvorstande abmachen lassen; eine Menge Sachen, die man zu Hause durchlesen muß, namentlich Rechnungs sachen, Voranschläge, besonders wo eine Überschreitung derselben vorkommt. Solche Sachen muß man zu Hause Prüfen und einsehen; das läßt sich nicht so stants xsäo im Kirchenvorstande machen und deshalb scheint mir die Beibehaltung dieser Bestimmung doch nothwendig zu sein. Vicepräsident Oberbürgermeister Pfotenhauer: Wir gehen zur Abstimmung über und ich werde dabei, wie ich von Haus aus zu thun beabsichtigt hatte, die Frage auf jeden der einzelnen sechs Sätze, aus welchen der §. 22 besteht, richten. — Ich wende mich also nun zu dem ersten Absatz Alinea 1 des Paragraphen. Hierzu wird von der Deputation der Kammer angerathen, eine Ein schaltung zu bewirken und zwar auf der vierten Zeile vor den Worten: „von der Consistorialbehörde" den Satz einzuschalten: „nach Gehör derderzeitigen Anstellungs berechtigten." — Ich frage: „ob die Kammer sich mit dieser Einschaltung einverstanden erklärt?" Einstimmig. Sodann hat Herrn Meinhold beantragt, es soll auf das Wort der letzten Zeile dieses Alinea „eidlich" eine be sondere Frage gerichtet werden. Ich frage also, mit Vorbehalt einer besonderen Fragstellung aus das Wort: „eidlich": „ob die Kammer sich mit Alinea 1 mit der vorher beschlossenen Einschaltung einver standen erklären will?" Einstimmig. Ich frage ferner: „genehmigt sie, daß in der letzten Zeile die ses Alinea auch das Wort: „eidlich" aus genommen werde?" 11 haben gegen die Nichtausnahme gestimmt, es bleibt also stehen. Wir gehen nun zum zweiten Satz über. Dieser, ebenso wie der dritte werden von der Deputation zur unveränderten Annahme empfohlen. Ich frage zuvörderst: „genehmigt die Kammer Alinea 2?" Einstimmig. „Will sie sich auch für Alinea 3 und dessen unveränderte Annahme erklären?" Ebenfalls einstimmig. Was das vierte Alinea betrifft,, so wird von der De putation beantragt, daß hinter den Worten: „Alle drei Jahre" hinzugefügt werde: „oder nach Beschluß des Kirchen vorstandes alljährlich". Ich frage: „ob die Kammer den vierten Satz in seinem Eingänge in dieser Fassung annimmt?" Gegen 2 Stimmen. Ferner wird beantragt, bei dem Worte: „Stiftungs kassen" einzuschalten und hinzuzufügen: „Stiftungs- und andere Kassen, sowie über die Bedürfnisse der Kirchen gemeinde überhaupt ein Voranschlag u. s. w." „Genehmigt die Kammer diesen Satz?" Einstimmig. Nun schlägt hier ein Antrag der Zweiten Kammer ein. Ihr Beschluß ist darauf gerichtet, in diesem Satze die Worte: „von dem Patrone — Genehmigung auszusprechen" in Wegfall zu bringen und dafür zu setzen: „(und der selbe) der Kircheninspection zur Prüfung vorzulegen." Unsere Deputation rathet die Ablehnung dieses Antrags an. Ich frage die Kammer: „ob sie sich für Ablehnung dieses Antrags erklären will?" Gegen 1 Stimme. Professor vr. Heinze: Ich wollte blos zur Abstim mung bemerken, daß hierdurch zunächst nur die negative festgesetzt sein dürfte, daß der Beschluß der Zweiten Kam mer nicht adoptirt worden ist; es fehlt noch die positive Abstimmung. Vicepräsident Oberbürgermeister Pfotenh aue.r: Ich stelle nun die weitere Frage: „Genehmigt die Kammer Absatz 4 nach Maß gabe der Regierungsvorlage?" Gegen 1 Stimme. Zu Absatz 5 übergehend, so hat die Zweite Kammer beschlossen, hier die Worte wegzulassen: „welcher darüber zuvor die Erklärung des Patrons zu erfordern hat." Unsere Deputation rathet an, diesem Beschlüsse nicht bei zutreten , und ich frage die Kammer: „ob sie dem Anträge ihrer Deputation Bei fall schenkt?" Gegen 1 Stimme. Weiter frage ich: „ob die Kammer Absatz 5 nach der Vorlage genehmigt?" Einstimmig. Den sechsten Absatz endlich anlängend/ so empfiehlt die Deputation, demselben unter Ablehnung der Regie rungsvorlage folgende Fassung zu geben: „Hinsichtlich der Einrichtung und Abnahme der Kirchrechnungen wird das Nöthige im Ver- ordnungswege verfügt. Besondere Bestimmungen hierüber bleiben localstatutarischer Festsetzung Vor behalten." ...
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