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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
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nichts Anderes, als: in den/Händen der gewählten De-' putationsmitglieder, zu denen der Herr Abg. Sächße ge hört, sind die Sachen nicht in den rechten, vielleicht auch — „ebenfalls nicht in reinen Händen." —Erinnern Sie sich daran, so wird das Bittere, was Sie aus den gerügten Worten fühlen mögen, göwiß sehr geschwächt werden. — Meine Herren! Ich schlage Ihnen ein CoMpromiß vor. Ich gehöre auch mit zu den gewählten Deputationsmit- glicdern. Richten Sie nicht so streng; denn dann wür-, den wir die von mir berührten Bemerkungen ebenfalls nicht so ruhig hinnehmen. i Präsident Haberkorn: Wir können somit wohl diesen Gegenstand Verlässen? — Abg. Sachßö! Abg. Sachße: Ich muß diejenigen Herren, die nach meiner Erklärung gesprochen haben, nochmals darauf aufmerksam machen, daß meine Aeußerung nur den spe- ciellen Fall im Äuge gehabt hat, den speciellön Fall jener Erklärung in der Constitutionellen ZertüNg hont27. August./ Ich habe die vielfach angefochtene AeußerUng ausdrücklich- auch/noch mit einem Hinweis. äUf den speciellen Fall motivirt, indem ich gesagt habe: rein von diesem Vor wurfe. Die Redner also, die mich deshalb angegriffen und auf ihr übriges reines, fleckenloses, von mir aber gar nicht angefochtenes Leben Bezug genommen haben, hüben über das Ziel hinausgeschossen. Was wollen Sie überhaupt mit Ihren Erklärungen! Meine Herren, Sie haben zu Nichts weiter ein Recht an. diesem.Saale, als zu einem Anträge auf Ordnungsruf. Wollen Sie dies, so stellen Sie diesen Antrag; ich-erkläre- hiermit: ich verzichte auf das Recht, was mir zusteht, dem Ordnungsruf zurückzuweisen, mit Hinweis darauf, daß ein solcher Antrag erst heute, und nicht sofort gestellt worden ist. Ich für meine Person werde noch dulden, daß der Ordnungsruf jetzt noch bei der Kammer beantragt werde. Präsident Haberkorn: Wir können nun diesen Gegenstand verlassen und zur Tagesordnung übergehen. — Abg. Günther! Abg. Günther: In der letzten öffentlichen Sitzung wurde der dritten Deputation eine Petition des Comitös für die Industrieausstellung zu Chemnitz um Vorschuß und Garanticbewilligung für die zu Chemnitz 1867 pro- jectirte Industrieausstellung für Sachsen überwiesen. So gern nun die dritte Deputation sich dafür verwenden möchte, daß den Petenten eine Staatshülfe zu Theil werde, so wurde sie doch nicht im Stande sein, sich für eine be stimmte Summe auszusprechen, weil Geldbewilligungen von der zweiten Deputation mit der Staatsregierung zu ver einbaren und der Kammer vorzuschlagen sind. Unter diesen Umständen und in Berücksichtigung unseres nur noch kurzen Zusammenseins erscheint die sofortige Abgabe der Petition an die zweite Deputation im Interesse der Petenten selbst Wünschenswerth. Ich bitte den Herrn. Präsidenten, die Kammer zu fragen, ob sie damit einverstan den ist. Präsident Haberkorn: Will die Kammer diese Pe tition der zweiten Deputation überweisen? — Ueberwiesen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über und zwar zur Berathung des Berichts der zweiten Deputa tion über das königl. Decret, die auf Grund §. 88 der Verfassungsurkunde erlassene Ver ordnung, die Verbrauchsab.gabe von vepeins- ausländischom Fleischwerke betreffend, vom 30. Mai 1865.: Der Herr Vicepräsident wird der Kammer Vvrträg erstatten. ' Referent Viceprästdent Oehmichen: Ehe ich zum «Vortlage des Berichts übergehe, ist es Schuldigkeit, das Decret und die dazu gehörige Beilage vorzulesen; allein sich setze voraus, daß die geehrtem Mitglieder der Kammer sich vom Inhalte des Decrets sowohl, wie der Beilage ge hörig informirt haben.und ich erlaube, mir deshalb an den Herrn Präsidenten die Bitte zu richten, et möge die Kam mer fragen, ob von Vorlesung des Decrets und der dazu gehörigen Beilage abgesehen werden kann? Präsident Haberkorn: Will die Kammer von der Vorlesung des Decrets nebst Beilage abschen? — Ab gesehen. — Der Herr Minister erklärt auch sein Einver- ständniß damit. Das-nicht zum Vortrag gelangte königl. Decret, die auf Grund §.88 der Verfassüngsurkunde erlassene Ver ordnung, die Verbrauchsabgabe von vereinsausländischem Fleischwerk betreffend, vom 30. Mai 1865 lautet: Se. Königliche Majestät lassen bezüglich der in der Aufschrift bezeichneten, in dem Gesetz- und Verord-- nungsblatte vom Jahre 1865 S. 397 slg. abgedruckten Verordnung den getreuen Ständen nachstehende Eröffnung zugehen: Durch die Bestimmungen des neuen Vereinszolltarifs Nr. 25 g der I. Abtheilung (Gesetz- und Verordnungs blatt vom Jahre 1865 S/ 145 flg.) ist der Zoll für ausgeschlachtetes, aus dem Vereinslande eingehendes Fleischwerk (frisches und zubereitetes, Schinken, Speck, Würste, dergleichen großes Wild), welcher bis dahin 2 Thlr. für den Centner betragen hatte, vom 1. Juli 1865 an auf den Betrag von nur 15 Ngr. für den Centner herabgesetzt und im Zusammenhänge damit, bei Erneue rung der Zollvereinsverträge vom 28. Juni, 11. Juli und 12. October 1864, der bis dahin festgehaltene Grund satz, nach welchem aus dem Vereinsauslande eingehendes und verzolltes Fleischwerk in den einzelnen Vereinsstaaten einer inneren Abgäbe nicht weiter unterworfen werden durfte, aufgehoben worden. Das Nähere darüber findet sich im.letzten Absätze des Artikels 111 des allgemeinen Zollvereinsvertragcs vom 16. Mai 1865 angegeben, welcher die Bestimmungen der oben. erwähnten Zollverträge in sich ausgenommen und weiter präcistrt hat.
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