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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-08-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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diesen Gegenstand von ihr Vortrag erstattet und bezüglich von der Kammer Beschluß gefaßt werden möge. Die Land tagsordnung steht den gewöhnlichen Bestimmungen gemäß einem solchen Anträge entgegen; allein cs ist nach §. 61 gestattet, einen neuen Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen, wenn er auch vorher nicht angekündigt ist, inso fern cs die Kammer beschließt und die Staatsregieruug ausdrücklich ihre Genehmigung dazu crtheilt. Ich frage daher zunächst die Kammer: „ob sie dem Anträge der außerordentlichen Deputation stattgebcn und sofort den Vor trag über den von mir vorgelescnen Antrag cntgegennehmen und bezüglich darauf Be schluß fassen wolle?" Einstimmig: Ia. „Ertheilt auch der Herr Staatsminister seine Genehmigung dazu (Derselbe erklärt sein Einverständnis;.) Es wird nun der Vortrag zu erstatten sein und wird dies durch Herrn Abg. Mammen geschehen. Abg. Mammen: Bevor ich zum Vortrage des mir übertragenen Berichtes verschreitc, erlaube ich mir zuvor einige formelle Bemerkungen. Zunächst habe ich der ge ehrten Kammer mitzutheilen, daß infolge der Abwesen heit 'des Abg. Georgi eine Neuwahl des Vorstandes nöthig war und die Deputation für die schleswig-hol steinische Angelegenheit mir die Ehre erzeigt hat, diese Vorstandschaft zu übertragen. Dann hat die Deputation in Bezug auf die Verzögerung des Berichtes einige Be merkungen zu machen, die ebenfalls formeller Natur sind. Wie Ihnen bekannt, wurde Seiten des damaligen Vor standes, des Abg. Georgi, in der Sitzung vom 22. Juli bereits angczeigt, daß im Schooßc der Deputation Be- rathungcn in Bezug auf die schleswig-holsteinische An gelegenheit stattgcfunden hätten. Der Herr Minister von Beust hat die Güte gehabt, mehreren Sitzungen der De putation beizuwohnen und noch vor 8 Tagen hatte ich die Ehre, mit demselben eine Conferenz zu haben, in welcher er erklärte, daß, sobald etwas zur Aufklärung der Sache Dienendes eingehen würde, er die Güte haben wolle, die Deputation davon in Kenntniß zu setzen. Da dies nicht erfolgte, so hielt ich mich endlich für verpflichtet, neuer dings eine Sitzung der Deputation zu veranlassen und es ist nun in dieser Dasjenige zum Beschlüsse geworden, was ich die Ehre haben werde, Ihnen vorzutragen. Be reits früher hatte die Deputation Veranlassung genom men, sich mit den Anträgen zu beschäftigen, welche Sei ten Oesterreichs und Preußens gestellt und in der Bun destagssitzung vom 21. Juli zum Austrage gebracht worden sind. (Staatsminister von Raben horst tritt ein.) Die Resultate davon sind der Kammer bekannt. .Nach der Ueberzeugung und Anschauung der Deputation wäre es allerdings wohl Wünschenswerth gewesen, daß diese Sitzung auf eine andere Weise verlaufen wäre, als es geschehen ist. Die Deputation hatte sich nur zu fragen, ob es angemessen und zweckmäßig sein würde, im gegen wärtigen Augenblicke bei der Kammer weitere Anträge in dieser Beziehung zu stellen. Sie konnte sich indcß nicht dazu entschließen, sie mußte es deshalb für überflüssig halten, weil ihrer Ueberzeugung nach in dieser Bundes tagssitzung von Seiten der königl. sächsischen Regierung Alles geschehen ist, was bewandten Umständen nach ge schehen konnte. Die Erklärung, welche Seiten Sachsens in dieser Sitzung abgegeben worden ist, ist der Kammer bekannt und die Deputation glaubt auch, daß durch diese Erklärung vollkommen sowohl das Benehmen unserer hohen Staatsregierung gerechtfertigt, ist, als auch die An sicht der Deputation, weitere Anträge für den Augenblick in dieser Beziehung nicht.zu stellen. Die zweite Frage, welche die Deputation in Betracht zu ziehen hatte, war die in Wien zusammengetretcne Friedensconferenz. Mußte man auch bedauern, daß, nachdem es für zweck mäßig und angemessen befunden worden war, einen deut schen Bundcsbevollmächtigten zur Londoner Conferenz mit herbeizuziehen, man es nicht angemessen gefunden hatte, auch einen Bundcsbevollmächtigten nach Wien zu berufen, den Fricdensverhandlungen mit beizuwohnen, so mußte doch die Deputation anerkennen, daß der deutsche Bund als solcher nicht in die Action getreten war, daß also eine vollständige formelle Berechtigung einer solchen Herbeizichung eines Bundesbevollmächtigteu nicht vvrlag. Auf der anderen Seite hätte man wohl er warten können und erwarten dürfen, daß besonders die österreichische und preußische Regierung dasselbe Bcdürf- niß hätten fühlen müssen, was gefühlt worden war vor Beginn der Londoner Conferenz, daß also auch Seiten Oesterreichs und Preußens dem deutschen Bunde jetzt bei den Friedensverhandlungen eine Stimme eingcräumt wor den wäre. Auch hier hatte sich die Deputation zu fragen, ob es angemessen sei, Anträge an dch Hobe Staatsregie rung zu richten? Auch hier mußte sie aber verneinend antworten. Wie bereits bemerkt, liegt in formeller Be ziehung kein Grund vor, auf eine Beschickung derFriedens- cvnferenz Seiten des deutschen Bundes zu dringen; auf der anderen Seite aber glaubte die Deputation, daß unsere Staätsregicrung nach allen Seiten hin bis jetzt das Recht und die Ehre Deutschlands gewahrt habe, daß man also auch der Staatsregierung in dieser Beziehung das Ver trauen schenken könne, daß sie, wo sie kann, besonders aber im Schooßc der deutschen Bundesversammlung darauf hinzuwirken suchen wird, daß das Recht und die Ehre Deutschlands demnächst beim Abschlüsse der Friedensver handlungen gewahrt werde, und wenn irgend Etwas be schlossen werden sollte, was dem Rechte und der Ehre Deutschlands zuwider wäre, entschieden gegen einen solchen
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