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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-08-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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der Fall ist. Ich für meinen Theil wenigstens und ich behaupte, die Deputation in ihrer Totalität ist in der Hauptsache mit der Motivirung dieses Antrages voll ständig einverstanden; sie theilt die Wünsche, welche der Referent ausgesprochen hat und ist in Bezug auf deren Nothwendigkeit derselben Ansicht. Ich halte cs für meine Schuldigkeit, dies zu erklären, damit nicht etwa die hohe Staatsregierung glaubt, in der Motivirung dieses An trages nur die Ansicht eines Deputationsmitgliedes zu erblicken. Namentlich stimmt die Deputation mit dem Referenten .vollständig darin überein, daß, wenn die mitteldeutschen Staaten irgendwie das Vertrauen, wel ches das deutsche Volk in sie setzt, nicht abschwächen und nicht in nächster Zeit den Verdacht aus sich laden wollen, als seien sie nicht echt deutsch gesinnt, es ihre erste Pflicht ist, daß sie die sofortige Anerkennung des Her zogs Friedrich am Bunde bewirken, und sofern es dort nicht möglich sein sollte, sie jede für sich selbst aussprechcn. Eine fernere Nothwendigkeit, um dieses Vertrauen zu erhalten, besteht darin, daß die deutschen Mittel- und Kleinstaaten eifrigst dahin bestrebt seien, ein deutsches Parlament zu errichten. Auf diesem Wege nur können sie sich das Vertrauen erhalten und resp. erwerben, was deshalb um so nothwendiger ist, um gegen die An maßungen der Großstaaten, namentlich Preußens, wie sich bei dem Vorfälle in Rendsburg gezeigt hat, mit Erfolg auftretcn zu können. Meine Herren! Wir wollen uns nicht verhehlen, daß, wenn die deutschen Mittel staaten nicht gemeinschaftlich diesen Bestrebungen mit aller Kraft entgegentreten, möglicherweise der Fall ein treten kann, daß die unblutige Eroberung Rendsburgs durch die Preußen einst ein Drama hervorruft, wobei viel, sehr viel deutsches Blut unnützerweise vergossen werden wird. Abg. Schreck: Meine hochgeehrten Herrn! Ich be dauere, daß ich mich mit den Ansichten, welche mein ge ehrter Freund Vr. Heyn er über das Verhalten des Herrn Generallieutenants vonHake ausgesprochen hat, nicht ein verstanden erklären kann. Ich will auf den gesammten Hergang nicht eingehen, vielmehr nur einzelne Momente erwähnen, welche vom Abg. vr. Heyner hcrvorgchoben wurden. Er sagte, es habe der Bundesgeneral keinen Be fehl annehmen dürfen von einem fremden Befehlshaber. Dieser Einwand ist aus dem Grunde nicht richtig, weil man nicht sagen kann, es habe der Bundesgcneral dem preußischen General Gehorsam geleistet. Vielmehr ist der selbe nur der Macht gewichen unter Protest und unter Umständen, wo er sich überzeugen mutzte, daß er der klebcrmacht Widerstand nicht entgegen setzen könne. Es hat ferner der Abg. Vr. Heyner behauptet: ein deutscher König habe einen solchen Befehl, wie der hier fragliche, gar nicht ertheilen, eine solche Anordnung nicht treffen können. Dieser Behauptung gegenüber halte ich demAbg. vr. Heyner ein, daß der Befehl erthcilt worden ist und ist er gegeben worden, dann kann doch füglich die factische Frage, ob er ertheilt werden könne, nicht mehr in An regung kommen. Man stelle sich in die Lage des Bundes generals. Ich habe die feste Ucberzcugung, daß sowohl die sächsische, als die hannoversche Armee, wenn es sich darum gehandelt hätte, demFcindc der Deutschen entgegeuzugchcn, gewiß dieselbe Tapferkeit, wie die preußischen Truppen, bewiesen haben würden. Der Bundesgeneral hatte nach meiner Ueberzeugung im vorliegenden Falle zn erwägen, ob er um einer solchen Uebereilung willen die Verantwor tung eines deutschen Bürgerkrieges auf sich laden wolle und ich glaube, daß, wenn er unter Protest die Truppen zurückzog, dies besonnener war; ich meine, besonnener aus dem Grunde, weil er das Vaterland vor einem deutschen Bürgerkriege bewahrte, der ärgsten Schmach, welche uns treffen konnte. Ich komme nun auf den Antrag, welchen die geehrte Deputation gestellt hat. Ich bekenne, daß ich sehr schwer mich entschließen kann, diesem Anträge bcizustimmen. Meine geehrten Herren, es giebt Verletzun gen , denen gegenüber es für die Verletzten nach meiner Ueberzeugung besser ist, eine abwartende Stellung einzu nehmen und zu sehen, ob die übrigen Deutschen, welche die Verletzung nicht so direct getroffen hat, im Stande seien, die deutsche Ehre auch um des Verletzten willen — des Verletzten, welcher zu ihrer Vertretung an Ort und Stelle war — zu wahren und zu retten. Der Abg. von Nvstitz-Panlsdorf hat die militärische Ehre vorzugsweise hervorgehoben. Nach meiner Ansicht ist hier nicht blos diese, sondern die sächsische Ehre überhaupt und ganz vor zugsweise die Ehre des deutschen Volkes verletzt. Wir haben zur Zeit nicht Ursache, zu fürchten, daß die hohe Staatsregierung, wenn es sich um Wahrung dieser Ehre handelt, dieselbe nicht zu wahren wissen werde. Sie wissen, meine geehrten Herren, daß ich in keiner Angelegenheit hinter dem Berge halte, sobald ich nicht einverstanden Lin mit der Haltung der hohen Staatsregierung. In dieser Angelegenheit habe ich aber mein Einverständnis^ und meine Anerkennung ihr gegenüber ausgesprochen und bin in Ueberetnstimmung mit Ihnen auch bereit, der hohen Staats regierung für dieZukunft mein Vertrauen in der deutschen Sache zu schenken. Man wird mir ferner einhalten: aber es ist doch eine Arroganz ohne Gleichen, mit welcher preu- ßischcrseits uns begegnet worden ist und wir dürfen zu dieser Arroganz nicht schweigen! Dem gegenüber halte ich ein, es giebt eineArroganz, die so notorisch, dem Schwäche ren gegenüber so unehrenhaft und ekelerregend, im Hinblick auf das Ausland aber so unverantwort lich ist, daß man es unter seiner Würde halten muß, ihr noch besonders entgegen zu treten. Meine geehrtenHerren, die Arroganz ist ja in der Regel nicht die Begleiterin wah rer politischer Bildung. Ich gestehe ganz offen, ich bin als Sachse und als Deutscher zu stolz, als daß ich mich
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