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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- Die Beilagen zum königl. Decret, das über das Immobiliarversicherungswesen unter dem 23. August 1862 erlassene Gesetz und die Petitionen um Errichtung einer Landesmobiliar-Feuerversicherungsanstalt betreffend, lautet:
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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310,000,000 Thlr. in runder Summe angenommen werden. Die von der Gesammt-Verstcherungssumme der 312,623,3-19 Thlr. im Jahre 1862 zu zahlen gewesenen Prämien find mit voller Zuverlässigkeit nicht zur Ziffer zu dringen. Man wird aber nach den darüber angestellten Erörterungen von der Wahrheit nicht weit entfernt bleiben, wenn man den Gcsammtbctrag zu 1,100,n<n) Thlr. veranschlagt, sodaß im Durchschnitt die Prämie hV-xromiils betragen Hal, was mit her Wirklichkeit auch übercinstimmt. Da jedoch die Prämie nach den Tarifen der Privat anstalten von 1 bis 20 pro mills beträgt, so läßt sich aus der niedrigen Dnrchschuittsprämie mit Sicherheit der Schluß ziehen, daß sich die Anstalten an den schlechten Nisicos nur sehr wenig betheiligen. Air Brandschädcnvergütuugen haben jene 21 Privat anstalten im Jahre 1862 510,633 Thlr. 7 Ngr. 7 Pf. gegen 288,024 - 23 - 5 - im Jahre 1861 zu zahlen gehabt. . Es ist sonach etwa die Hälfte der Pramicneinnahme zur Verwendung ge kommen und die Ausgabe des vorhergcgangencn Jahres fast um das ulteruiu tantuna überschritten worden. Be rücksichtigt man, daß imJahre 1862 die Versicherungssumme noch nicht um 10 Proccnt, der Betrag der gezahlten Brandschädcnvergütuugen aber um beinahe 80 Procent gestiegen ist, so ergicbt sich allerdings eine für jene Ge sellschaften sehr ungünstiges Vcrhältniß und es erklärt sich, daß dieselben in neuerer Zeit eine große Zurück haltung beobachten. Dieses ungünstige Geschäftsresultat des Jahres 1862 verthcilt sich in höherem oder minderem Grade fast auf sämmtliche in Sachsen conccssivnirtc Privatanstaltcn. Nur zwei davon, deren Betrieb aber freilich von geringem Umfange ist, haben gar keine Brandschädcnvergütung zu zahlen gehabt. Die Uebcrsichten, welche die Privatanstaltcn über ihren Geschäftsbetrieb veröffentlichen, geben indeß den Nachweis, daß die meisten auch im Jahre 1862 immer noch mit bedeutendem Gewinne gearbeitet und daß mehrere den Actionärcn auf gewöhnlich nur 2oo Thlr. Einzah lung neben der Verzinsung noch bedeutende, bei zweien derselben sogar bis zu 8o Thlr. ansteigende, Dividende gezahlt haben. Im Vergleich zu den Privat-Feuerversicherungs- anstaltcn kommen die fünf in Sachsen bestehenden Untcr- stützungsvercine kaum in Betracht. Die Zahl ihrer Mitglieder belief sich im Jahre 1862 auf 1354, die Gesammtvcrsichcrungssummc betrug 4,059,750 Thlr. uud die gezahlte Brandunterstützung beschränkte sich auf die genüge Summe von 9609 Thlr. 1 Ngr. 8 Pf. Mit Hinzurechnung dieser Vereine dürfte sonach die Gcsammtsumme der Mobiliarversichcrung in Sachsen ohne Rücksicht der bei der Landesimmobiliar-Brandversichc- rungsanstait versicherten Maschinen und gewerblichen Gcräthschaften dermalen ohngefahr 350,000,000 Thlr. betragen und es wird nicht zu hoch gegriffen sein, wenn man in Betracht, daß noch ein sehr großer Theil des beweglichen Vermögens unversichert ist, das gcsammte, präsumtiv zur Versicherung kommende bewegliche Eigcn- thum in Sachsen auf mindestens 600,000,000 Thlr. und die davon Lei durchschnittlich nur 3Vg pro Mille cintrctenden Falles sich ergebende jährliche Prämien einnahme auf ca. 2,100,000 Thlr. veranschlagt. Treten wir nnn der spceiellcn Beurthcilung der Frage wegen Errichtung einer Laudcsmobiliar-Feuer- versichcrungsanstalt näher, so wird cs rathsam sein, die Beantwortung nach zwei Richtungen zu unternehmen und zu untersuchen: ob und unter welchen Bedingungen die Errich tung einer solchen Anstalt thunlich sein würde, und V. ob es für nvthwcndig oder räthlich zu crackten sei, auch für die Versicherung des beweglichen Eigcn- thums eine Landesanstalt ins Leben zu rufen. tl.. Wie in dem historischen Thcilc dieser Darstellung zu bemerken gewesen ist, hat in Sachsen vom Jahre 1784 bis zum Jahre 1818 ein Landesmobiliar-Brandkasscn- institut bestanden und der Beweis dafür, daß eine Landes anstalt möglich sei, ist daher bereits thatsächlich geliefert worden. Was damals ausführbar war, muß cs unter gleichen Voraussetzungen auch jetzt wieder sein. Ver gleicht man freilich die Verhältnisse jener Zeit mit den gegenwärtigen, so ergeben sich allerdings große Ver schiedenheiten und zwar der Errichtung" einer Landes anstalt ungünstige und günstige. In einer Zeit, wo man von Privat-Feuerversichcrnngsanstalten noch nichts wußte, oder wenigstens von ihrer Wirksamkeit noch nichts erfahren hatte, mußte nicht nur das Bedürfniß nach Unterstützung wegen erlittenen Brandschadens in allen Schichten der Besitzenden lebhafter hervortretcn, sondern der Mangel anderer geeigneter Veranstaltungen machte es dem Staate gewissermaßen sogar zur Pflicht, ver mittelnd cinzutrctcn und erleichterte ihm dadurch in jeder Beziehung die Einrichtung einer, den damaligen geringen Anforderungen entsprechenden Landcsanstalt. ^anz anders verhält es sich gegenwärtig. Das Mobiliar- Fencrversicherungswcscn ist sowohl nach seiner allgemeinen Verbreitung, als nach seiner inneren Organisation zu einer hohen Stufe der Entwickelung gcoiehen. Eine einfache Hülfsanstalt für Brandcalamitosen, wie sie früher in Sachsen bestand, könnte jetzt nicht mehr genügen. Das Publicum würde im Gegentheil fordern, daß ein Landcsinstitut für Mobiliar-Feuerversicherung nicht nur den am besten eingerichteten Privatanstalten die Waage halte, sondern sogar mehr als diese leiste und den über die Privatanstalten erhobenen Klagen Abhnlfe verschaffe. Zwar würocn der Einrichtung einer Landcsanstalt die jahrelangen und vielseitigen Erfahrungen zugute kommen, welche die Privat-Feuerversicherungsanstalten gemacht und welche eine ziemlich übereinstimmende Organisation derselben und die Annahme conformcr Grundsätze zur Folge gehabt haben. Man kennt auch die Mängel, an welchen die Privatanstalten leiden und wird daher in der Lage sein, sie zu vermeiden und Verbesserungen vor- zunchmcn. Allein selbst diesem jedenfalls günstigen Mo mente ist kein zu hoher Werth beizulegcn, wenn man
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