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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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schreitung seiner Befugnisse aufgestellten neuen Tarif ohne Weiteres aufzuheben und die früheren Bestim mungen wieder in's Leben treten zu lassen, so wolle das Ministerium zwar wegen der unvermeidlichen Störungen und in der Voraussetzung, daß die Ange legenheit in nächster Zeit definitiv geregelt werde, von einer solchen Maßnahme absehcn; allein jedenfalls habe der Stadtrath alle diejenigen Bestimmungen, welche eine Erweiterung der ihm durch den Tarif von 1842 ertheilten Befugnisse enthalten, wieder außer Kraft zu setzen. Zu diesen Bestimmungen gehörten nament lich die neu eingeführte doppelte Erhebung der Ab gaben für rückkehrende Fuhrwerke und die Besteue rung solcher Fuhrwerke, welche Fleisch, Getreide, Holz, Milch, Bauermarkt, Gemüse u. s. w. zur Stadt bräch ten. Uebrigens werde der Stadtrath angewiesen, über die Herstellungs- und bisherigen Unterhaltungskosten, sowie über die Ausdehnung der einzelnen Wegetracte Nachweisung zu geben." — Gegen diese Bescheidung machte- der Stadtrath zu Leipzig wiederholte Vorstellung, indem er erklärte, daß er zwar 1. die doppelte Erhebung des Brücken- und Damm geldes, 2. die Bestimmung, daß der geringste Strafsatz 10 Ngr. sein solle, und 3. die Abgabenverpflichtung der Mist- und Dünger wagen aufgehoben habe, daß aber analog der Ver ordnung vom 9. November 1833, nach welcher Düngersurrogate nur die halbe Chausseefreiheit genießen für Fuhren der erwähnten Art, auch dasselbe Brücken- und Dammgeld gerechtfertigt er scheine, und daß sich der Stadtrath zur Forter hebung der für Wagen mit Fleisch, Milch, Ge treide, Holz, Kohlen, Bauermarkt, Heu, Stroh und Sand geforderten Abgaben formell und materiell für berechtigt halte. Formell richtig erscheine diese Forterhebung, weil das frühere Verbot, Be freiungen aufzuheben, sich nur auf solche bezogen habe, die auf Privatrechtstitel oder Gesetz beruhen, materiell, weil denselben Leuten, denen jetzt eine Wegeabgabe zugemuthet werde, schon seither in der Form des nunmehr weggefallenen Marktrechtes, Leihkasse, beziehentlich Maß- und Scheffelgeldes eine keineswegs niedrigere, wohl aber unbequemere Abgabe aufgelegen habe. Uebrigens sei die frühere Feststellung des Tarifs mit Berücksichtigung der der Stadt Leipzig auf liegenden Straßenbauverpflichtung erfolgt und da es keines Nachweises bedürfe, daß diese Verpflich tung in neuerer Zeit mehr Opfer erfordere, als früher, während gleichwohl der neue Abgabentarif in mehreren Sätzen niedriger, als der frühere sei, so glaube der Stadtrath zu Leipzig, nicht allein für die Verkehrserleichterung genug gethan zu haben, sondern er halte auch die abermalige Revision des Tarifs und den verlangten Nachweis über die Höhe der der Stadt Leipzig aufliegenden Kosten des Straßenbaues für überflüssig. Diese Vorstellung fand indessen keineswegs in allen ihren Th eilen die Zustimmung des königl. Finanzmini steriums, obwohl die Aufhebung einzelner früherer Be ¬ il. K. (4. Abonnement.) freiungen, z. B. der Getreidewagen (wegen des weg gefallenen Scheffelgeldes) genehmigt wurde. Der Stadtrath machte deshalb erneute Vorstellung, in welcher er namentlich den sehr bedeutenden Ausfall, den die von dem königl. Ministerium angeordneten Be freiungen den städtischen Einnahmen bringen würden, hervorhob. Wiederholt wurde auch die Schwierigkeit betont, welche durch die ausgegebene „Beschaffung' der zu näherer Beurtheilung der ferneren Zulässigkeit der einzelnen Tarifsätze nach den Zollvereinsverträgen vom 4. April 1833 erforderlichen Nachweise und Unterlagen" entständen. Ganz abgesehen von dem bedeutenden Aufwand von Zeit und Mühe, welchen eine Beschaffung derartiger Unterlagen erfordern werde, wisse der Stadtrath zunächst gar nicht, auf welche Straßentracte u. s. w. sich die Er örterungen erstrecken sollen, und ob lediglich die von Außen nach der Stadt führenden Chausseen bis an die Stadteingänge, oder auch die innerhalb der Stadt selbst befindlichen und welche Straßen in Betracht zu ziehen seien. Im Jahre 1836 habe die königl. Staatsregierung Erörterungen aufgegeben „über die genaue Länge der Seiten des Stadtrathes zu unterhaltenden einzelnen Straßenstrecken, einschließ lich des eigentlichen Straßenpflasters und also von der Mitte des Marktes bis zu jedem äußeren End punkte u. s. w." Diese Nachweise seien damals beschafft und auf Grund derselben der Tarif von 1842 festgestellt, also im Einklänge mit den Zollvereinsverträgen gefunden wor den. Weit mehr noch müsse das jetzt der Fall sein; denn der Chausseebau habe 1835—38 durchschnittlich circa 6000 Thlr. betragen, während in den beiden Jah ren 1862 und 1863 zusammen circa 21,000 Thlr. ver wendet worden wären, nicht gerechnet die zahlreichen chaussirten oder macadamisirten Straßen in den Vor städten. Eine Menge von Straßen, die nach den Aus gängen führten, sei neu entstanden und mehrfach habe der Neubau von Brücken stattfinden müssen. Auch diese erneute Vorstellung hatte indessen keinen Erfolg, es verordnete vielmehr das königl. Ministerium, daß die frühere Befreiung der Landfleischer, der Fuhren mit Scheitholz, Reißholz, Torf, Braunkohlen, Sand, Bauermarkt, Brod, Kohlgärtnerwaaren, Milch, Heu, Stroh und Häckerling spätestens mit Ende des Jahres 1863 wieder einzutreten habe, was aber die angeordnete nähere Prüfung des bestehenden Wegegeldtarifes anlangt, so könne unter den obwaltenden Umständen und da in dem Jahre 1862 an Wegegeld die sehr bedeutende Summe von 28,555 Thlr. 8 Ngr. 1 Pf. eingekommen sei, von dieser Maßregel in keiner Weise Umgang genommen werden, da bei den in den Vcrkehrsverhältnissen, wie in dem von dem Stadtrathe unterhaltenen Brücken- und Wegecomplexe seit dem Jahre 1842 eingetretenen Ver änderungen nur bei einem genauen Nackweis des gegen wärtigen Wegegeldeinkommens einer- und der Länge, sowie der Anlage- und Unterhaltungskosten der gejamm ten Brücken und Wege andererseits sich beurtheilen lasse, ob und wie weit die früher angenommenen Tarifsätze auch gegenwärtig noch mit den Bestimmungen des Zoll vereinsvertrages vom 4- April 1833 im Einklang ständen. 305
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