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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landt a g s. H. Kammer. 112. Dresden, am 17. SM 1884. Hundertundzwölfte öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer am 1I. Jault 1864. Inhalt: Vorlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitzung. — Registrandenvortrag von Nr. 1003 bis 1007. — An trag des Herrn Abg. von Schönberg, die Jminobiliarhrand- verstcherungskaffe betr. — Urlaubsgesuch und Entschuldigun gen. — Fortgesetzte Berathung des Berichts der zweiten De putation über Abtheilung D des Ausgabebudgets, das De partement des Innern betr. Position 28 bis mit 29b. — — Feststellung der Tagesordnung für die nächste Sitzung. — Anschluß einer vertraulichen Sitzung. Die Sitzung beginnt Vormittags 10 Uhr 5 Minuten in Gegenwart der Herren königl. Commissare Geh. Rath Di-, Weinlig und Geh. Regierungsrath von Hahn, sowie in Anwesenheit von 69 Kqmmermitgliedern mit Vdr- lesung des über die vorige Sitzung vom Secretär Schenk auf genommenen Protokolls, welches ohne Erinnerung geneh migt und von den Abzg. Tempel und Gruner mitvoll zogen wird. Präsident Haberkorn: Es wird die Registrande vorgetragen werden. (Nr. 1003.) Herr Abg. von Nostitz-Wallwitz bittet um Urlaub vom 12. bis mit 15. d. M. Präsident Haberkorn: Will die Kammer diesen Urlaub ertheilen? — Einstimmig: Ja. (Nr. 1001.) Antrag des Herrn Abg. von Schonberg, die Jmmvbiliar-Brandversicherungskasse betreffend. Präsident Haber körn: Der Antrag wird der Kam mer vorgelesen werden. Secretär Schenk verliest: Am 8. Juli erlaubte ich mir einige Anfragen an das königl. Ministerium des Innern bezüglich der Ausführung des neuen Brandkassengesetzes und eines Antrages der Friedensrichter in der Amtshauptmann schaft Grimma zu richten. Die hohe Staatsrcgierung HK- < Abonnement.) beantwortete mir zwar diese Anfragen: allein die Beantwortung hat meine Bedenken m keiner Weise erledigt, weshalb ich mir vorbehielt, besondere Anträge zu stellen, die ich den hohen Kammern zur geneigtesten Berücksichtigung empfehle. Die zweite Frage, die ich mir au die hohe Staats regierung zu stellen erlaubte, lautete folgendermaßen: „Glaubt das königl. Ministerium durch die Be stimmung, daß künftig keine Entschädigung für bei einem Brande beschädigt oder verloren ge gangenes Feuerlöschgeräthe mehr direct aus der Brandkasse bezahlt werden soll, einen Vorth eil zu erzielen? steht nicht vielmehr zu befürchten, daß durch die Einrichtung die Feuer wegen Mangel an genügend mitaebrgchtem Feuerlöschgeräthe an Ausdehnung zuneymen werden?" Die hohe Staatsregierung beantwortete diese Frage ungefähr also: „Rückstchtlich dieser Frage müsse die Staatsregie rung auf die Motiven zum Bvandverstcherungs- gesetze verweisen, wo die Gründe der Regierung für diese Maßregel niedcrgelsgt seien. Die Ab sicht einer Ersparniß sei dabei nicht vorhanden gewesen; man habe hierbei aber vermeiden wollen, daß in vielen Fällen, wie bisher, ältere, durch das Feuer nicht entstandene Schäden durch die Brandkasse hätten vergütet werden müssen. Dies sei bei aller Sorgfalt der Aufsicht nicht zu ver meiden. Die Erörterung dieser Schäden sei eine große Arbeit für die Feuerpolizei-Cvmmissare und die Behörden gewesen, Jetzt werde die Arbeit eine geringere sein. Man hübe auf den Patrio tismus und das Einsehen der Gemeinde gerechnet, daß dieselben einsehen würden, wie nathwendig die Erfüllung der Pflicht der Hülfe bei Bränden in Nachbargemeinden sei. §. 89 der Ausführungs verordnung gebe die Ermächtigung, kleineren Ge meinden zu diesem Zwecke Vorschüsse und Unter stützungen zu gewähren." Durch diese Erklärung sind aber meine, aus lang jähriger Erfahrung geschöpften Bedenken in keiner Weise erledigt; denn die Voraussetzungonauf den Patrio tismus, wo außer der körperlichen Leistung auch der Geldbeutel jedes Einzelnen in Anspruch genommen werden soll, nehmen sich hinter dem grünen Tisch zwar sehr gut aus, werden aber in den wenigsten Fällen sich praktisch bewähren. Ich halte es daher für sehr gewagt, auf eine solche Voraussetzung hin eine Aende- 434
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