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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,3
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028277Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028277Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028277Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll83. Sitzung 2029
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2107
- Protokoll87. Sitzung 2171
- Protokoll88. Sitzung 2203
- Protokoll89. Sitzung 2243
- Protokoll90. Sitzung 2271
- Protokoll91. Sitzung 2303
- Protokoll92. Sitzung 2339
- Protokoll93. Sitzung 2359
- Protokoll94. Sitzung 2393
- Protokoll95. Sitzung 2427
- Protokoll96. Sitzung 2463
- Protokoll97. Sitzung 2493
- Protokoll98. Sitzung 2513
- Protokoll99. Sitzung 2543
- Protokoll100. Sitzung 2579
- Protokoll101. Sitzung 2619
- Protokoll102. Sitzung 2643
- Protokoll103. Sitzung 2671
- Protokoll104. Sitzung 2711
- Protokoll105. Sitzung 2755
- Protokoll106. Sitzung 2781
- Protokoll107. Sitzung 2809
- SonstigesDecret, Bericht und Protokolle über ein in geheimer Sitzung am ... 2833
- Protokoll108. Sitzung 2845
- Protokoll109. Sitzung 2873
- Protokoll110. Sitzung 2903
- Protokoll111. Sitzung 2923
- BeilageBeilage II. Uebersicht der Verwendungen für Kunstzwecke 2953
- Protokoll112. Sitzung 2957
- BeilageBeilage III. Uebersicht der Kopfzahlen in den Straf- und ... 2992
- Protokoll113. Sitzung 2993
- Protokoll114. Sitzung 3035
- BandBand 1863/64,3 -
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düngen worden, alljährlich an den Genossenschafts vorstand, in dessen Ermangelung an die Jagd polizeibehörde zu erfolgen?" Wird gegen 11 Stimmen ab gelehnt. Ferner folgenden Zusatz: „Die Pachtgelder sind zunächst zur Vergütung der durch Hirsch- und Rehwild an Feldern, Gär ten und Weinbergen entstandenen Wildschäden zu verwenden. Der Ueberschuß ist nach der Äcker zahl unter die Jagdgenossenschaft zu vertheilen, dafern nicht von derselben in dieser Beziehung anderweiter Beschluß gefaßt worden ist." „Nimmt die Kammer diesen Antrag an?" Wird gegen 7 Stimmen abgelehnt. Ich werde noch zum kleberfluß die Frage an dieKam- mer stellen: v „ ob sie §. 20 nach d em Gesetzentwürfe ab lehnt?" Einstimmig: Ja. Wir gehen nun zu §. 21 über. Referent Sachße: (§. 21 s. L.M. I. K. S. 362 Motiven S. 344.) Die Deputation sagt zu: §. 21. Im Einverständnis; mit der Entschließung der jen seitigen Deputation und mit deren Begründung, welche auch in der Ersten Kammer Annahme gefunden hat, schlägt die unterzeichnete Deputation deshalb, weil kein Grund abzusehen ist, aus dem die betreffende Kreis- direction zur Statuirung von Ausnahmen von der durch den Paragraph ausgestellten Regel ermächtigt werden, solle, vor, den Paragraph folgendergestalt zu fassen: „In Jagdbezirken, welche unter verschiedenen Obrigkeiten stehen, ist diejenige Polizeiobrigkeit, in deren Bezirke der größere Thcil des Jagdbezirkes ge legen ist, die zuständige Behörde." Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand zu §. 21 das Wort? — Wenn Niemand das Wort begehrt, so ... . der Herr Vicepräsident hat das Wort. Vicepräsident Oeh mich en: Ich habe nur dazu das Wort ergriffen, um zu constatiren, daß derartige Fälle allerdings vorkommen. In meiner Nähe bestand bis vor Kurzem ein Jagdbezirk aus drei Ortschaften, wovon zwei in ein und dasselbe Gerichtsamt, die dritte aber in ein anderes gehörte. Solche Fälle können mehr vorkommen und es ist demnach diese Bestimmung vollständig gerecht fertigt. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. — Ich schließe daher die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. (Der Referent verzichtet auf das Schlußwort.) DieDeputation schlägt zu §.21 folgende Fassung vor: „In Jagdbezirken, welche unter verschiedenen Obrigkeiten stehen, ist diejenige Polizeiobrigkeit, in deren Bezirke der größere Theil des Jagd bezirkes gelegen ist, die zuständige Behörde." „Nimmt die Kammer den Paragraphen in die ser Fassung an?" Einstimmig: Ja. Referent Sachße: (§. 22 s. L.M. I. K. S. 363. Motiven S. 344.) Der Deputationsbericht sagt: §. 22. Hier sowohl, wie im folgenden Paragraph ist der Antrag des Abgeordneten der Zweiten Kammer Freiherrn von Ferber auf Einführung der Tagesjagdkarten, welchen derselbe in ausführlicher Motivirung an die Ständever sammlung gerichtet und zunächst bei der Ersten Kammer eingereicht hat ss. die dem Bericht beigedruckte Beilage sad T), in Erwägung zu ziehen. Die Erste Kammer hat auf Vorschlag ihrer Depu tation, welche als Grund gegen die Einführung von Tagesjagdkarten aufstellt, daß dadurch theils die Zahl der wenig geübten Jagdliebhaber wesentlich vermehrt, theils mehr Veranlassung zu Umgehung der Vorschriften über die Jagdkarten gegeben werde, diesen Antrag abgelehnt; die unterzeichnete Deputation erachtet denselben aber ge eignet zur Annahme, weil sie einerseits den von dein Antragsteller aufgeführten Gründen ihre Billigung nicht versagen kann und andererseits die Gründe der jensei tigen Deputation nicht für durchschlagend erachtet. Denn einmal, soviel die letzteren betrifft, kann es nicht Auf gabe der Gesetzgebung sein, die Liebhaberei an der Jagd zu verhindern, da gerade diese mehr als jede andere Er holung geeignet ist, wohlthätigen Einfluß auf Geist und Körper auszuüben (die größere Anzahl der deutschen' Staaten haben auf die Jagdkarten oder Waffenpässe eine bei Weitem geringere Steuer gelegt, als Sachsen), so dann aber ist nicht abzusehen, wie in der Ausstellung von solchen Karten eine größere Veranlassung zu Um gehung der diesfallsigen gesetzlichen Bestimmungen liegen soll, da, wenn dieselben nur auf den Namen des Inha bers und einen bestimmten Tag gerichtet sind, deren Con trols nicht größere Schwierigkeiten machen kann, als die der Jahreskarten. Im klebrigen aber glaubt die Deputation, daß der Ertrag der bisherigen Besteuerung des Jagdvergnügens durch diese Tageskarten jedenfalls eher wachsen, als fal len werde, welcher Umstand gegenüber den Opfern, die der Staat für Ablösung des Jagdrechtes gebracht hat, nicht ohne Gewicht ist. Die Staatsregierung hat sich aus sicherheitspvlizei- lichen Gründen gegen den Antrag erklärt; die Deputa tion empfiehlt aber ihrer Kammer dessen Annahme. Bei Absatz 2 dieses Paragraphen hat die Erste Kammer nach den Eingangsworten: „Die Jagdkarten," folgende Einschaltung beschlossen: „sind von der Polizeibehörde des Wohnortes auszu stellen, sie lauten rc." 343»
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