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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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1342 II. K. 41. Sitzung, am 11. Februar 1914 (Abgeordneter Castan.) (L) schüsse an die Staatsverwaltung gestellt haben. Wir sind also noch etwas bescheidener in unseren Forderungen, aber wir sind natürlich gern bereit, sobald sich eine Mehrheit in diesem Hause fände, unsere Forderung zu über bieten, dieser gern den Vorrang zu überlassen, und wir würden mit Freude dem zustimmen. Hier handelt es sich nur darum, eine möglichst große Anzahl von Stimmen oder möglichst Einmütigkeit auf unsere Forderung zu ver einigen. Daß Wochenlöhne, wie sie die Hilfsbahnwärter in Höhe von 22 M. 50 Pf. oder an der Grenze ihrer Lohnaufsteigungsmöglichkeit von 25 M. beziehen, für einen so verantwortungsvollen Dienst nicht ausreichen und daß wir es notwendig haben, eine entsprechende Auf besserung auch der Wochenlöhne zu gewähren, glaube ich, versteht sich für jeden, der einigermaßen noch soziales Empfinden bewahrt hat, von selbst. Meine Herren! Wir fordern weiter in unserem An träge, daß die Bahnunterhaltungsarbeiter in ihren Lohn bezügen denen der anderen gleichgestellt werden, daß sie also insoweit aufgebessert werden, daß sie in 6 Tagen den üblichen Lohn verdienen und es nicht notwendig haben, wie das heute geschieht, sich zur Sonn tagsarbeit zu drängen, bloß um etwas besser für ihre Familie sorgen zu können. Es ist eine allgemeine Tat sache, die uns immer wieder aus den Petitionen der Arbeiter entgegenleuchtet, daß die Arbeiter dort so schlecht gestellt sind, daß sie sogar einen freien Sonntag mit Freude opfern, daß sie sich gleichsam dazu drängen, auch Sonntags Arbeit zu leisten, weil ihre Bezüge so erbärm lich niedrig sind, daß sie es nicht mit gutem Gewissen verantworten können, ihre Familie unter solchen Umstän den zu ernähren. Meine Herren! Wir verlangen weiter, daß Überstun den bezahlt werden. Heute geschieht das nur zum Teil. Mir ist aus den Kreisen des Zugbegleitungspersonals bekannt, daß sich dort die elfstündige Arbeitszeit durch nicht vorhergesehene Pausen im Dienste, dann durch Arbeit, die bei der Vorbereitung und beim Wegschaffen des Signalzeuges vom Zuge und dergleichen entsteht und die nicht im Dienstpläne erscheint, unter Umständen so ver längert, daß regelmäßig zwischen elf und zwölf Stunden Arbeitszeit und noch mehr geleistet werden, ohne daß sie einen Pfennig dafür bekommen. Nicht berücksichtigt ist dabei die Nachtarbeit, deren Mehrbezahlung ebenfalls gefordert wird. Das wird ebenso wie die übrigen Punkte, die wir nicht ausdrücklich genannt haben, der Deputation, wahrscheinlich der Finanzdeputa tion zur Regelung überlassen bleiben. Ich möchte vor allen Dingen aber darauf Hinweisen, daß eine ganze Reihe von Arbeitern in ähnlichen Ver hältnissen weit höhere Löhne haben. Mir liegen hier (0) z. B. die Tarifergebnisse der Verhandlungen im Bau gewerbe vor. Daraus will ich nur zwei oder drei Bei spiele anführen. Danach zeigt sich, daß ein ungelernter Bauarbeiter in Chemnitz einen Mindestlohn von 54 Pf. hat, dagegen der Stundenlohn eines Arbeiters der Staats bahnverwaltung, der ähnliche Arbeit leistet, 34 Pf. pro Stunde ausmacht, (Hört, hört!) also eine Differenz von rund 20 Pf. Wenn Sie sich daran erinnern, meine Herren, daß nach der Calwerschen Indexziffer 25 M. 83 Pf. für Chemnitzer Verhältnisse notwendig waren, um auch nur die Kosten einer aus reichenden Ernährung zu bestreiten, so ergibt sich hier wieder, daß die Löhne nicht ausreichen, um eine ver nünftige Ernährung zu gewährleisten. Wir sehen dasselbe fast in allen anderen Rubriken. In Limbach hat der ungelernte Arbeiter, der mit 18 Jahren auf den Bau kommt, mindestens 48 Pf. Stundenlohn, der Bahnunterhaltungsarbeiter 31. Ebenso in Leipzig: 62 Pf. Mindeststundenlohn für den ungelernten Bau arbeiter, dagegen erhält der Bahnunterhaltungsarbeiter 35 Pf., fast nur die Hälfte von dem, was der andere bezieht. Wir sehen hier auch, daß der Vergleich nicht nur D) bei den ungelernten Arbeitern zutrifft, sondern auch bei den gelernten. So erhält nach dem Leipziger Staats bahnarbeitertarif ein Handwerker mit guten Leistungen 48 Pf. Minimallohn, nach unserem Bauarbeitertarif ein Handwerker 77 Pf. Minimallohn. Also der Vergleich mit Arbeitern, die ähnliche Dienste verrichten, gibt mir auch recht in den Behauptungen, die ich vorhin aus gesprochen habe. Wenn gesagt wird, die Bauarbeiter, die Saison arbeiter seien nicht vergleichbar, so trifft das nicht zu, weil der Arbeitgeber Löhne nicht für den Ferienaufenthalt bezahlt, der etwa bei den Bauarbeitern möglich wäre, fondern die Löhne nach den Stundenleistungen, nach den tatfächlich vollbrachten Leistungen gezahlt werden. Wir können aber auch Tarife anderer Gewerbe heran ziehen. Da fehen wir z. B. nach den Zahlen, die ich von 1911 habe, daß in Gewerben, die nicht Saison gewerbe sind, z. B. für Metallarbeiter, Mindestsätze von 41 bis 55 Pf. bezahlt werden, in Dresden 45 bis 55, für Schlosser in Chemnitz 50 Pf. Mindestlohn. Das war 1911, also lange vor der Aufbesserung, die im Staats betriebe erfolgt ist. Ich will auch darauf Hinweisen, daß, wo ein Ver gleich unmittelbar nahe liegt, die Staatsbahnlöhne den
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