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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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1352 II. K. 41. Sitzung, am 11. Februar 1914 (Abgeordneter Hofmann.) (L) Arbeiterausschuß. Das betrifft die Forstverwaltungen und die Straßen- und Wafferbauämter. Wie der Herr Minister schon ausgeführt hat, ist es nicht so leicht, die Verhältnisse der Arbeiter der letzt genannten Verwaltungen in Arbeiterausschüssen und Ar beitsordnungen zusammenzufassen. Aber es ist möglich, und es wird sich in der Deputation vielleicht ein Weg finden, daß man das oberförsterei- und bauamtweise einrichtet. Näher hierauf einzugehen, würde zu weit führen. Man muß das von den verschiedensten Seiten in der Deputation beleuchten und von der Re gierung die Gründe hören, warum sie das bis heute noch nicht getan hat. Jedenfalls würden meine Parteifreunde nicht abgeneigt sein, für diese Wünsche einzutreten. Was muß in dieser Arbeitsordnung stehen? Da muß man zunächst darüber bestimmen: Wer soll wählen? Wer darf gewählt werden? Man müßte also das aktive und passive Wahlrecht einführen und eine Zeitdauer bestimmen, in der diese Ausschußmitglieder ihre Funktionen zu ver treten haben; man müßte darüber sprechen, wie die Sitzungen festgelegt werden sollen durch Protokoll und wie sie an die Arbeiter weitergegeben werden sollen. Das könnte man nur für jeden einzelnen Betrieb fest legen. Es sind hier vielerlei Punkte zu erwähnen, und man kann hier die einzelnen Grundsätze tatsächlich nicht M weiter ausführen. Man ist nicht imstande, ihnen zu folgen und sie festzuhalten. Meine Parteifreunde sind damit einverstanden, daß die Anträge Bär und Genossen der Gesetzgebungsdepu tation überwiesen werden, um das weiter zu erörtern. Auf die Einzelheiten des Antrages einzugehen, würde sich damit erübrigen. Nur darf ich betonen, daß die Anträge III bis V bei meinen Parteifreunden sehr wenig Entgegenkommen finden werden, denn sie scheinen uns so allgemein gehalten zu sein, daß man aus ihnen sehr schwer praktische Bestimmungen herausarbeiten kann, die sich mit den Betrieben und den Arbeitgeberverhältnissen in Einklag bringen lassen. Nur wenige Worte zu dem Anträge Castan und Ge nossen! Der Herr Minister hat die sachlichen Behaup tungen so eingehend widerlegt, daß man nicht mehr viel dazu sagen kann. Ich nehme aber in einem einzigen Punkte einen anderen Standpunkt ein als der Herr Minister, der sagte, es wäre überflüssig, daß der Antrag hier gestellt würde. Aus einem Grunde begrüße ich, daß der Antrag gestellt worden ist, weil in der Deputation die Richtigkeit der Behauptungen und Anregungen an der Hand des Aktenmaterials eingehend geprüft und festgestellt werden kann, wie weit sie begründet und in welchem großen Umfange sie nicht richtig sind. Ich möchte nur einiges wenige herausgreifen. Der (0) Herr Abgeordnete Castan hat sich auf die Lohnordnung der Eisenbahnverwaltung berufen. Diese zu erörtern, ist bei der Vielseitigkeit der Arbeitsordnung unmöglich. Da müßte man sie bei der Hand haben. Es wird nur in der Deputation möglich sein, auf die einzelnen Be stimmungen einzugehen. Was die Arbeitslöhne anlangt, die hier angeführt wurden, fo ist es ziemlich wohlfeil, aus den unendlich vielen Statistiken, die über Arbeitslöhne vorhanden sind, sich einiges Zahlenmaterial herauszuholen, das einem in den Streifen zur Begründung des Antrags paßt, wäh rend man anderes, was nicht paßt, klugerweise wegläßt. Es ist aber doch auffällig, mit welch ganz besonderer Betonung der Herr Abgeordnete Castan vorhin hervorhob, daß die staatlichen Löhne sehr hinter den Löhnen der Privatindustrie zurückblieben. (Sehr richtig!) Ich quittiere über diese Anerkennung der Lohnzahlung von privaten Arbeitgebern gern und möchte das hier fest nageln. (Sehr gut!) Wir werden Gelegenheit haben, mit dieser Anerkennung der sozialdemokratischen Fraktion zu arbeiten. Ich möchte ein Moment herausgreifen. Er brachte (0) eine Statistik nicht vom Jahre^1913, sondern, wenn ich richtig gehört habe, einen Vergleich von Arbeitslöhnen vom Jahre 1912 von Limbach, und er betonte, daß der Durchschnittsarbeitslohn in Privatunternehmungen 3 M. sei, während er bei dem Eisenbahnarbeiter 2 M. 90 Pf. sei, also eine Spannung von 10 Pf. pro Tag. Dabei hat er jedenfalls vollständig vergessen, daß bei dem Arbeits löhne des Privatarbeiters noch Krankenkassen-, Jnvaliden- und Altersversorgungsbeiträge abgezogen werden, während das bei dem staatlichen Arbeiter nicht abgezogen wird. Er hat auch vergessen, daß für den staatlichen Arbeiter noch eine Anzahl Wohlfahrtseinrichtungen bestehen, Hinter bliebenenversorgung usw. Man muß auch das mit be rücksichtigen, wenn man solche Vergleiche zieht. Dann möchte ich noch eins betonen, das ist, daß man bei solchen Vergleichen unterscheiden muß gelernte Arbeiter und un gelernte Arbeiter, also Arbeiter, die eine Profession gelernt haben, und Arbeiter, die keine Profession gelernt haben. Wenn ich nun noch auf die Arbeitszeitbegründung zukomme, so ist es meiner Ansicht nach ganz unmög lich, hier von der Ständeversammlung aus den Ar beitgeber zu bestimmen, welche Arbeitszeit er einrichten soll. Jeder Betrieb wird in seinem Charakter eine ge wisse Disposition verlangen, und von dieser wird und
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