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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K. 41. Sitzung, am 11. Februar 1914 1353 (Abgeordneter Hofmann.) 14) muß die Arbeitszeit abhängen. Es ist ganz unmöglich, daß man von hier aus für den Stations- und Rangier dienst die Arbeitszeit festlegt. Wir sind allerdings dafür, daß der Arbeiter während seiner Arbeitszeit nicht über anstrengt werden darf, daß man aber andererseits auch die Wahrung der Dienstinteressen unter allen Umständen aufrechterhalten muß. Nach diesen wenigen Ausführungen erkläre ich noch das Einverständnis meiner Kollegen damit, daß der An trag Castan an die Finanzdeputation verwiesen wird. (Bravo! rechts ) Präsident: Ich habe noch mitzuteilen, daß der Herr Vizepräsident Bär den von ihm gestellten Antrag, den Antrag Drucksache Nr. 21 der Gesetzgebungsdeputation zu überweisen, nach Rücksprache mit den verschiedenen Faktoren, die für die Beratung des Antrages in Frage kommen, dahin abändert, daß er den Antrag an die Be schwerde- und Petitionsdeputation überweisen will. Ich nehme an, daß die Kammer damit einverstanden ist. Das Wort hierzu hat der Herr Sekretär Anders. Sekretär Anders: Meine Herren! Im Auftrage meiner Fraktion habe ich zunächst die Zustimmung zu erklären zu der Überweisung dieses Antrages Bär und D) Genossen an die Beschwerde- und Petitionsdeputation. Wir überweisen den Antrag dieser Deputation um so lieber, als ja schon in derselben Deputation die Fragen des Be amtenrechtes der eingehenden Erörterung unterliegen, und wir sind überzeugt, daß sich die Beschwerde- und Petitions deputation des Antrages Bär ebenso annehmen wird wie der Anträge über das neue Beamtenrecht. Der Antrag auf Drucksache Nr. 21 läuft in der Haupt sache auf Schaffung eines Staatsarbeiterrechts hinaus. Diese Frage ist schon mehrfach im Reichstage behandelt worden, zuletzt am 29. Januar 19l4 von unserem Partei freund Schwabach. Unsere Fraktion hier im sächsischen Landtage stellt sich im allgemeinen auf denselben Stand punkt, den unser Parteifreund im Reichstage eingenommen und zum Ausdruck gebracht hat. Ich füge hinzu, daß der Herr Staatsminister Delbrück am 29. Januar d. I. ausdrücklich zugesagt hat, eine Denkschrift über das Staats arbeiterrecht ausarbeiten und dem Reichstage vorlegen zu lassen, in der das einschlägige Material schön geordnet und die Anschauungen der verbündeten Negierungen wohl begründet werden sollen. Ich mache auf diese Denkschrift insbesondere aufnierksam, weil sie dann nochmals zur Sprache kommen wird, namentlich in der Beziehung, ob schließlich auf ein Reichsrecht oder auf ein einzelstaatliches Recht zugekommen werden möchte. Ich mache weiter darauf aufmerksam, daß der wesent- (0) lichste Teil oder ein sehr erheblicher Teil des jetzt vor liegenden Antrages bereits im Jahre 1910 hier im säch sischen Landtage verhandelt worden ist, und zwar in der Zweiten Kammer am 1. Februar 1910. Die Rechen schaftsdeputation hat sich dann eingehend mit diesen An trägen befaßt, die insbesondere die Arbeiterausschüsse be treffen, und hat einen eingehenden Bericht erstattet, der unter Nr. 520 vom 10. Mai 1910 vorliegt. Ich möchte hervorheben, daß mir persönlich nicht be kannt ist, daß ein recht erhebliches Streben in der säch sischen Staatsarbeiterschaft vorhanden wäre nach Schaffung eines neuen Staatsarbeiterrechtes. Es sind wohl ver einzelte Meinungen hervorgetreten, aber doch so lebhaft, wie wir das in anderen Staaten, namentlich in Preußen und im Reiche, beobachten können, ist es nicht der Fall. Ich gebe aber zu, daß, nachdem die Frage des Beamten rechts weite Kreise ergriffen hat und immer wieder dis kutiert wird, auch hier schließlich neuere Bestrebungen hervortreten werden. Freilich verkenne ich durchaus nicht die außerordentlichen Schwierigkeiten, die gerade der Regelung des Staatsarbeiterrechts entgegenstehen. Jetzt sind, wie ja allgemein bekannt ist, die Verhältnisse in allgemeinen Bestimmungen der Verwaltung geordnet, oder sie werden von Fall zu Fall auf dem Verordnungs wege geregelt. Wer nun diese Verhältnisse genau über sieht und die Zustände vergleicht, die vor Jahrzehnten vorhanden waren, der muß unbedingt anerkennen, daß auf dem Gebiete des Arbeiterrechts schon außerordentlich viel geschehen ist; er wird sich aber doch nicht der Not wendigkeit verschließen können, daß auch noch so man cherlei auf diesem Gebiete getan werden kann und muß. Ich verweise gerade in dieser Beziehung auf die sehr ein gehenden Ausführungen des Herrn Staatsministers. Bei der Staatseisenbahnverwaltung — und diese stellt ja den größten Teil der Staatsarbeiter; es sind deren an 31000 — sind eingehende Bestimmungen schon ge troffen; ich versage mir aber, hier des näheren darauf einzugehen, denn allen verehrten Kollegen ist ja der be kannte Bericht über die Verwaltung der Königlichen Staatseisenbahnen zur Hand, und darin finden Sie all das in außerordentlich übersichtlicher und eingehender Weise, was zur Beurteilung dieser Frage notwendig ist. Sie werden insbesondere finden, wie vieles ans dem Wege der Lohnerhöhungen, aber auch auf dem Wege der Wohlfahrtseinrichtungen bisher schon und namentlich in den letzten Jahren geschehen ist. Wird sich dann die Beschwerde- und Petitionsdepu tation mit dem vorliegenden Anträge befassen, so wird sie zunächst die Frage zu lösen haben, ob es überhaupt W)
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