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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
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II. K. 82. Sitzung, (Abg. Brodaus.) (/V) um diesen Obstbau auch kaufmännisch zu betreiben. Ich möchte es fast bezweifeln. Heute liegt der ganze Obstbau in den Händen der Straßenwärter und der Straßenmeister, die nur einen kurzen Unterricht in den Obstbauschulen in Rötha und Bautzen genießen. Dieser Unterricht mag nach den mir gewordenen Informationen nicht immer in der umfassendsten und sachgemäßesten Weise erfolgen. Da er von Staats wegen unterstützt wird, möchte ich die Königl. Staatsregierung bitten, der Erteilung des Unterrichts auch einmal größere Aufmerksamkeit zu schenken. Mir wird berichtet, daß in vielen Fällen diese Straßen wärter in der Hauptsache mit Arbeiten zugunsten der Obstbaumschulbesitzer betraut werden, daß sie in der Hauptsache das Ausgraben von Obstbäumen und das Pflücken von Früchten vornehmen. Aber die eigentliche Lehre im Obstbau wird in den letzten paar Tagen ganz flüchtig noch erteilt. Wenn diese Straßenwärter dann an die Arbeit gehen, so ist es wohl selbstverständlich, daß bei dem kurzen Unterricht die umfassenden Kenntnisse im Obstbau noch nicht er lernt sein können. Dazu dient wohl, soweit ich unter richtet bin, der Landesobstbauverein als Berater der Regierung. Aber der Landesobstbauverein kann immerhin noch nicht als eine übergeordnete Behörde (8) und ebenso der Geschäftsführer des Landesobstbau vereins nicht als ein übergeordneter Vorgesetzter den Strahenwärtern und Straßenmeistern gegenüber treten. Ich würde es bei der Bedeutung unseres Obstbaues und bei der großen Summe, die schon im Etat glücklicherweise eingestellt werden kann, für richtig ansehen, wenn eine mit den Verhältnissen voll ständig vertraute und in dem Obstbau erfahrene Persönlichkeit einfach als Landesobstbauinspektor an die Spitze gestellt würde, genau so, wie man es neuer dings in süddeutschen Staaten, in Bayern und Würt temberg, gemacht hat. Ich glaube, das Geld, welches für diese Stellung des Obstbauinspektors ausgegeben wird, wird mehrfach gute Zinsen bringen; denn nach meinen Informationen wird noch vielfach ge fehlt und ist in den letzten Jahren noch vielfach gefehlt worden in der rationellen Bewirtschaftung. Es ist erstenZI einmal nicht die richtige Rücksicht auf die Fruchtwahl genommen worden. Um nur ein Bei- fpiel änzuführen: ich hörte, daß Kirschen in feuchtem Lehmboden angepflanzt worden sind, wo sie gar nicht hingehören. Ebenso wird auf die Sorten nicht die richtige Aufmerksamkeit verwendet; beispielsweise sollen im hohen Gebirge edle Gravensteiner Äpfel stehen, die auf diesem Standort keinen Anspruch erheben können am 6. Mai 1S12 ' MOS Ertrag zu bringen. Dann wird nicht darauf Rücksicht (0) genommen, daß zur Anpflanzung an den Straßen zartes und weiches Obst nicht die richtige Sorte ist. So könnte ich noch manches anführen, aber ich will dem Wunsche des Herrn Präsidenten folgen und mich auf das wenige beschränken. Ich würde der Königl. Staats regierung sehr dankbar sein, wenn im nächsten Etat uns eine kurze Erläuterung auch über den Obstbau dahin gegeben würde, wie mit der Anpflanzung Ver fahren wird. Ferner würde ich sehr dankbar sein, wenn ich im nächstjährigen Berichte etwas über das lesen könnte, was ich bereits über die Ausbildung der Straßenmeister und Strahenwärter in den Obstbau schulen gesagt habe, und über die Anregung wegen Schaffung der Stelle eines Landesobstbauinspektors. Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Wittig. Abg. Wittig: Meine verehrten Herren! Ich will nur mit wenigen Worten auf die Frage des Schnee auswerfens eingehen. Ich gebe vollständig zu, daß das, was die Königl. Staatsregierung in den dem Be richt einverleibten Erklärungen gesagt hat, zutrifft, nämlich daß nach dem Straßenbaumandat das Schneeauswerfen als eine verkehrspolizeiliche An gelegenheit der Gemeinden anzusehen ist und daß diejenigen Gemeinden, die an einer staatlichen Durch- (v) gangsverkehrsstraße liegen, an und für sich eine Be günstigung genießen. Aber trotz alledem läßt sich doch nicht hinwegdisputieren, daß bei der Verschieden artigkeit der Höhenlage unseres engeren Vaterlandes diejenigen Gemeinden, die im Erzgebirge an einer fiskalischen Straße liegen, viel höhere Lasten für das Schneeauswerfen aufzubringen haben (Sehr richtig!) als diejenigen, die im Tieflande liegen, da auch im Tieflande fiskalische Straßen bestehen. Letztere Ge meinden haben zum Teil gar nichts oder sehr wenig hierfür aufzubringen. Man darf bei der Beurteilung dieser Frage nicht aus dem Auge verlieren, daß es eine Härte bedeutet, wenn eine so in die Augen stechende Ungleichheit besteht. Der eine Teil des Landes, der durch die fiskalischen Straßen dieselben Vorteile genießt, hat keine oder nur wenig Lasten, und der andere Teil, der in seiner wirtschaftlichen Beschaf fenheit ungünstiger gestellt ist, hat durch die Witte rungsunbilden, unter denen die Gemeinden an und für sich schon leiden, höhere Lasten zu tragen. Hierin liegt eine Härte, hierin liegt die Ungleichheit der Wir kung der Bestimmungen des Straßenbaumandats.
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