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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 246. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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4068 daher wünschenswerth, daß die Gerichtsherrschastrn davon Kenrttniß erlangen, damit sie bei Zeiten dagegen Einspruch thun können. Das ist die Veranlassung gewesen, weshalb dir vormalige Oberamtsregierung sich bewogen gefunden hat, diese Verfügung zu erlassen. Daß diese Scheine unentgeldlich aus-, gestellt werden, ist billig; ich selbst bin häufig genug in den Hall gekommen, solche Erlaubnißscheine auszustcllen, habe aber den Uuttrthanen nie Etwas dafür abfordern lassen. Zieglerund Klipphausen: Ich muß über diese An gelegenheit mich etwas weitläufig aussprechcn, weilmirscheint, daß dieH<rren, die dagegen sich vernehmen lassen, die besondern Umstände in der Oberlausitz nicht genau kennen. ES istvonur- alten Zeiten her allerdings die Sitte gewesen, daß die Obrigkei ten, indem sie für das Unterkommen der Unterthanen Sorge tragen mußten, auch wissen mußten, wer sich verheirathen wollte, oder nicht. In neuerer Zeit ist durch das Gesetz vom Jahre 1832 diese Sache aufgehoben worden, und mir ist wenigstens seit dieser Zeit nie eingefallen, einen Schein dieser Art ausstel- len zu wollen; die Gemeinden selbst aber sind gekommen und haben gebeten, daß diese Einrichtung fernerhin beibehalten wer den möchte, weil sie sonst mit einer Menge von Leuten über schüttet würden, die der Armenkasse zur Last sielen. Das ist das Motiv, warum auf diese Sache ein solcher Schein sich ge worfen hat, als wenn es eine Polizeisache wäre. Mit Nichten! sie ist rein im Interesse der Gemeinde begründet. Ich könnte Thatsachen anführen; selbst aus ganz neuerer Zeit, als ich in der Oberlausitz mich befand; der Richter einer Gemeinde ist zu Vorschrift auszustellenden Scheine davon ausgeschlossen sein sollen. v. Polenz: Der größte Theiss dessen, was ich sagen wollte, ist allerdings schon vom Secretair Hartz erwähnt worden, und ich will mir daher nur erlauben, Einiges auf das zu erwiedern, was der Bürgermeister Wehner geäußert hat. Derselbe bezieht sich auf die wohlthätigen Einrichtungen, die in der Oberlausitz stattfänden. Ich acceptire das dankbar; dis Oberlausitz freuet sich über das ihr ertheilte Lob, ist auch erbö- tig, den geehrten Herrn an den, wie es scheint, beneideten Vor theilen theilnehmen zu lassen. Aber so sehr verwerflich scheint mir in polizeilicher Hinsicht die von der vormaligen Oberamts regierung erlassene Verfügung nicht gewesen zu sein, welche darauf abzweckts, daß die Obrigkeiten einige Cognition bei dem Heirathen ihrer Unterthanen und von neueintretendm Mit gliedern in eine Gemeinde erlangen sollten. Durch die letztere Aeußerung des v. Großmann hat sich herausgestellt, daß es kei- ! nrswegs bloß eine formelle Sache sei. Es ist heut zu Tage, und ich frage: Ob sie denselben unterstü- ernähren kann, eine Person heirathet, die bereits schon eine Wird sehr zahlreich unterstützt. Z Menge unehelicher Kinder hat, wo also eine große Familie auf- Bürgermeister Wehner: Ich würde mich mit dem An- ? tritt und sofort der Armenversorgung zur Last fällt. Es ist trage des Bürgermeister Hartz sofort vereinigen, allem er ge nügt mir nicht ganz, und zwar darum nicht, weil hier bloß von der neuerlich eingesührten Abgabe, nämlich von den 6Gr.i für den Polizeischein die Rede ist; jedoch kommt hier nicht ein zig und allein diese Abgabe in Frage, sondern, wie mir ver sichert worden ist, auch noch andre Abgaben, und deshalb würde es nöthig sein, daß die Regierung die Sache förmlich untersuchte, und daß alle die auf Verheiratung Bezug neh menden Abgaben förmlich untersagt würden; daß aber auch alle und jede polizeiliche Einmischung in dergleichen Angelegen heiten, in sofern ausdrückliche Gesetze der allgemeinen Wohlfarth halber ein Anderes nicht vorschreiben, gänzlich verboten werde. Darum wünschte ich, daß mein Antrag angenommen würde, da mir der des Herrn Seer. Hartz zu eng zu sein scheint; ich wünschte, daß es öffentlich bekannt würde, daß in der Ober lausitz dergleichen Abgaben nicht mehr erhoben werden dürften, und daß die Polizei in Verehelichungsangelegenheiten sich ent fernt zu halten habe. v. Großmann: Nur eine, Anfrage muß ich mir an den Herrn Antragsteller, Bürgermeister Wehner, erlauben, ob er nämlich auch die Scheine, welche nach dem Gesetz, ich glaube, vom Jahre 1826 über das Unterkommen von solchen, die hei raten wollen, gefordert werden, und welche die Gerichts obrigkeiten ausstellen müßen, ob er, sage ich, auch diese Scheine darunter verstehe? Wäre das der Fall, so würde ich seinem Anträge nicht beistimmen können. Bürgermeister Wehner: Ich habe in meinem Anträge ausdrücklich bemerkt, daß die vermöge besondrer gesetzlicher mir gekommen und hat gesagt: wir können die Verheiratung daß jene Einrichtung aufhöre, und eben darguf ist mein An trag gerichtet. Ich wünsche das um so mehr, da der Zweck, den die Deputation vor Augen gehabt hat, nämlich denjeni gen Leuten, die heirathen wollen, Kosten zu ersparen, auf dem im Berichte vorgeschlagenen Wege nicht vollständig erreicht werden würde. Denn, wenn auch die Behörden keine Ge bühren mehr fordern dürsten, so müßten sie doch ihre Verlage einziehen. Diese bestehen bei jedem Scheine in 2 Gr. Stem pelimpost und 1 Gr. pro wunäo; und von dieser Ausgabe an 3 Gr. würden die Verpflichteten immer nicht zu dispensiren sein. Wenn endlich erwähnt worden ist, es würden sogar außer diesen noch besondere Gebühren bei solchen Verheiratun gen in der Oberlaufs erhoben, so ist mir dies nicht bekannt. Sollte es jedoch irgend wo geschehen sein, wie ich bei der Ver sicherung eines wahrhaften Mannes kaum bezweifeln darf, so würde das ein ungesetzliches, unzulässiges und strafbares Ver fahren sein, und es würde ein wahres Verdienst sein, wenn Derjenige, der zu einer solchen Abgabe gezwungen würde, bei der Staatsbehörde Anzeige machte, damit ein solcher Uebrrtre- ? vorzüglich bei den sehr bevölkerten Fabrikortschaften in derLber- - ter des Gesetzes zur gebührenden Verantwortung gezogen wer- z lousitz häufig der Fall, daß Personen sich mrheirathen, von de- den könnte. k E Beide schon vor ihrer Verehelichung dem Armcnstand zur Präsident: Die Kammer hat den Antrag des Secret, l Last sielen; es kommt vor, daß ein Mansch, der sich selbst nicht Hartz vernommen, tzen wolle
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