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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 246. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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svßS dieses Mannes nicht zugeben, er hat kern Unterkommen, wir können nicht für dasselbe sorgen, und wer soll, ihn ernähren? Das ist der Grund, warum es selbst im Interesse der Gemeinde liegt, daß den Obrigkeiten einige Cognition dabei gestattet sei. Ich habe bereits 30 Jahre lang solche Scheine ausgestellt; es soll aber nur Einer, austreten, der da sagen könnte, er habe mir nur einen Groschen gegeben; ich habe nie Etwas verlangt; jetzt stellt bei mir der Richter dergleichen Scheine aus, ich nicht. Es kann zwar Fälle geben, daß Mißbräuche dabei vorgekom men sind, allein das beweist noch nicht, daß die ganze Sache fehlerhaft sei. Allerdings können die Personen, die dergleichen Scheine auszustellen haben, das Stempelpapier nicht aus ih rer Lasche bezahlen; auch haben sie ihre Zeit nicht umsonst. Sollte übrigens Alles das freigegeben werden, nun, dann würde man gar nicht mehr wissen, wie es mit dergleichen Leuten steht; sie werden sich ins Gelag hinein heirathen, und die Gemeinden werden nicht mehr wissen, wie sie alle die Armen ernähren sol len. Das werden die Folgen dieser Liberalität sein. v. Posern: Nach dem, was Herr v. Polenz über die fragliche Gebühr geäußert hat, bleibt mir nur wenig zu sagen übrig; jedoch muß ich die.Oberlausitz gegen den Ausdruck des Herrn Bürgermeister von Chemnitz in Schutz nehmen, daß dies eine Ehestands-.ConzessioNsgebühr wäre; ich muß.zur Ehre der Oberlausitz feierlichst gegen dergleichen Aeußerungen protesti- ren. Es ist eine reine taxordnunggemäße Gebühr für das, was die Regierung den Obrigkeiten zu thun aufgetragen hat. Auch kann ich diese von der Provinzialbehörde angeordnete Maßregel, wie bereits von dem Sprecher vor mir näher entwickelt worden ist, keineswegs für so unpassend halten, als sie geschil dert worden ist. Meinerseits habe ich ganz », gar Nichts dagegen, wenn diese Gebühren künftig wegfallen; so viel mir bekannt, sind sie auch an vielen Orten der Lausitz nie gefordert worden. Doch scheint mir es, wenn Herr Bürgermeister.Wehner einen solchen Antrag stellt, um so mehr, als diese Gebühren eigentlich mehr ein der Obrigkeit zu restituirender Verlag für den zum Trauschein anzuwendenden Stempel, Mundum, Papier und Siegellack, aber gewiß keine überflüssig hohe Bezahlung für die oft dabei stattsindenden Erörterungen sind, dasselbe Ver- hältniß zu sein, als wenn ich einen Antrag stellte, daß der Bürgermeister von Chemnitz künftig für die Ausfertigung eines Passes auch Nichts mehr fordern dürfe, und daß er den Stem pel und sonstigen Verlag aus seinem Beutel bezahlen solle; aber mit großem Vergnügen willige ich darein, daß der Weh- »ersetze Antrag oder lieber der des Secr. Hartz angenommen werde, da ich nur wünschen muß, daß die ganze Verordnung zurückgenommen werde. Nochmals, wiederhole ich: Die Obrigkeiten, denen hier so große Vorwürfe gemacht wurden, können gewiß Nichts dafür, daß diese Scheine erforderlich sind, sondern es ist auf Verordnung der Regierung geschehen. Die von Herrn Bürgermeister WehnerMgezogene, aus dem 17ten Jahrhunderte herrührende Stelle im Collektionswerke der älte ren Gesetzsammlung für die Dberlausitz hat mit jenen Gebüh ren gar keinen Zusammenhang. ' Er irrt sich auch hierin stark; vielmehr betrifft diese Stelle das damals wohl an einzelne» Orten noch geforderte, aber wie es sich aus eben jener Stelle ergiebt, damals bereits von den Oberlausitzer- Ständen ge- mißbilligte und aufgehobene Aequivalent, die Gebühr für das aufgehobene Ms xriwse uvvtis , was in der alten Zeit, in der Oberlausitz existirt haben soll; dieses Hus primae nootls.hat aber nichtnur in der Dberlausitz, sondern auch in den Erblanden be standen, namentlich in der Gegend von Chemnitz u. von Leipzig. Gebühren für den Wegfall'dieses Rechts finden aber auch noch heute in den Erblanden statt, aber keineswegs in der mit so schwarzen Farben geschilderten Dberlausitz, und mir ist selbst in der Gegend von Leipzig ein Ort genannt worden, den ich. nur nicht gleich ansühren kann, wo das heirathende Mädchen amTage der Hochzeit, und zwar nur, wenn.sie noch unbeschol tene Jungfrau ist, weshalb denn diese es als ein besonderes Ehrenrecht ansehen — und darum mag ich diesem Herkommen gar nicht seinen großen Nutzen in moralischer Beziehung ab absprechen — einen Mariengroschen in einem ungenähcten Beutel, gewöhnlich in einem Bocksbeutel, der Frau des Be sitzers einhändigt; das ist, mein geehrter Herr Bürgermeister, eine Abgabe, die jetzt noch in den'Erblanden verkommt. 0. Großmann: Ich habe gehört, aber verbürgen kann ich es nicht, daß die" Gebühren, welche für einen dergleichen Schein gefordert würden, 22 Gr. betragen. Ich muß es den Herren aus der Oberlausitz überlassen, darauf zu erwiedern, und füge nochmals hinzu, daß ich es gehört habe. v. Lhielau (aufLampertswalde): Ich muß doch an den Herrn v. Posern die Frage richten, wo dieser Ort liegt? Es ist mir in den Erblanden Nichts davon bekannt. v. Posern: Jener Ort liegt nach Schkeuditz zu; daß diese Abgabe stattsindet, das weiß ich gewiß; aber auch im Voigt- lande soll eine ähnliche Abgabe existiren, wie ich so eben von einem geehrten Mitgliede der Kammer erfahre, und werde nicht verfehlen, dem Herrn v. Lhielau, wenn er länger Zwei fel in die Wahrheit meiner Worte setzt, nähere Mittheilungen hierüber zu-verschaffen. Prinz Johann: Ich trage auf den Schluß der Debatte an; denn sie scheint in einen Krieg zwischen den verschiedenen Landestheilen auszuarten. Bürgermeister Wehner: Es ist behauptet worden, daß diese Scheine noch mit den Heirathsverhältnissen in Zusam menhang ständen; dem muß ich widersprechen; sie sind un passend, weil wir in Sachsen das Heimathsgesetz haben, wel ches die Freizügigkeit ausspricht, und nach welchem die Hei- mathsverhältnisse regulirt, dergestalt regulirt sind, daß die Auf nahme fremder Personen bei deren Verarmung dem Ort der Aufnahme keine Beschwerde mehr verursachen kann. Ist es der Fall, daß ein Paar arme Leute, die sich verehelicht haben, (und das möchte den Armen doch nicht ganz zu versagen sein) sich nicht ernähren können und kein Unterkommen finden, so fallen sie allemal dem Orte zu, wo sie her sind. Aus die sem Grunde finde ich diese polizeiliche Einmischung in Hei- ' 2
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