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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 246. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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rathsangelegenheitm unpassend, weshalbste nothwendig auf hören muß. v. Posern: Nach den Herrathsgesetzen find auch von erblandischen Obrigkeiten bisweilen dergleichen Scheine zu er- theilen, wenn sie auch nur für den Geistlichen bestimmt find; wenigstens findet es in den Städten statt, daß die. Stadtver ordneten vomStadtrathe zuvörderst in dergleichen Fällen be fragt werden. Zu was dies sonst, als um es entweder zu gestatten oder nicht zu gestatten, z. B. wenn ein Ausländer ein Mädchen aus der betreffenden Stadt heirathen und-mit ihr dort wohnhaft werden will, oder wenn Gesellen heirathen wollen. Bürgermeister Hübler: Das ist bloß bei Ausländern -er Fall. Secr. Hartz: Zur Beantwortung der Anfrage des v. Großmann ertaube ich mir nur zu bemerken, daß in der Ver ordnung vom 15. Octbr. 1832 ausdrücklich angeordnet ist, daß nicht mehr als 6 Gr. genommen werden sollen. Die Mitglie der der Deputation haben die Verordnung gewiß gelesen und werden bestätigen, daß 6 Gr. das Einzige ist, was gefordert werden darf, und zwar nicht von der Herrschaft, sondern von dem Justiziar, welcher die Arbeit bei der Sache hat. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Was die Trauscheine anlangt, deren Wegfall beabsichtigt wird, so ist zu erwarten, ob diesfalls rin Antrag der Ständeversammlung an die Staatsregierung gelangen werde. Die fragliche Gene ralverordnung ist von der Oberamtsregierung nach vorgängi ger Berichtserstattung zur vorgesetzten Behörde erlassen wor den. Die Beibehaltung der Trauscheine hat man allerdings aus. polizeilichen Rücksichten nicht für überflüssig erachtet. Was die Gebühr für Ausstellung der Trauscheine anlangt, so besteht diese in 6 Gr. Sie ist in der Laxordnung begründet, und deren Erhebung beruht auf ausdrücklicher Genehmigung. Von andern Abgaben bei Verehelichungen, deren Bürgermeister Wehner gedachte, ist mir durchaus Nichts bekannt. Präsident: Wenn ich mich gleich dem Amendement des Secr. Hartz mehr zuneigen muß, als dem des Bürgermei sters Wehner, so gestehe ich doch, daß ich den Ansichten des ersten Sprechers ganz beitrete und dieselben zu den meinigen mache. Indessen erlaube ich mir noch zu bemerken, und mit Gewißheit kann ich darüber Auskunft geben, daß in sehr vie len Orten seit Menschengedenken nicht im mindesten Etwas gefordert wird, und wenn in dieser Beziehung etwas. Gesetz widriges vorgekommen sein sollte, es nur höchst wünschens wert- sein und mit Dank erkannt werden müßte, wenn der geehrte Sprecher geradezu Diejenigen zu bezeichnen die Güte haben wollte, welche dasselbe gethan haben. Ich wiederhole, es kann nur höchst wünschenswerth sein, ja ich füge hinzu, es liegt in der Pflicht der Stände, daß, wenn etwas Pflichtwi driges zu unserer Kenntnißnohme gelaugt, wir es geradezu aussprechen,' damit alle Diejenigen, die darauf zu sehen haben, daß es nicht geschehe, demselben für die Zukunft vorzubeugen im Stande find. Das ist bloß das, was ich erläuternd hin zufügen wollte. Referent Bürgermeister Bernhard!: Wider die Ansich ten und das Gutachten der Deputation in ihrem Berichte ist in derHauptsache nicht das Mindeste erinnert worden; ich habe folglich keine Veranlassung, Etwas zur Rechtfertigung des Deputations-Gutachtens in der Hauptsache anzuführen. Was nun den Antrag oder das Amendement des Secr. Hartz an langt, der sich auf den mehr beiläufig im Bericht vorkommen den Gegenstand bezieht, so würde ich demselben meinerseits beitreten, und ich glaube, mit mir würden auch die übrigen Mitglieder der Deputation denselben zu dem ihrigen zu machen nicht anstehen. Schon das Deputations-Gutachten giebt an die Hand, daß die Deputation dem Wegfall der fraglichen Scheine nicht entgegen ist. Die Deputation hat nur nicht wollen weiter gehen, als die Petenten verlangten. In dem Worte „Gebühr," was im Deputations-Gutachten vorkommt, hat nach meiner Ansicht auch der Verlag begriffen sein sollen, und insofern, als Gebühren im engeren Sinne etwas Anderes sind, als Verlag, könnte man gegen das Wort „Gebühr" eine Ausstellung machen. Ich kann aber versichern, daß un ter der Gebühr nicht allein die taxmäßigen 6 Gr., sondern auch das zu adhibirende Stempelpapier und die Mundations- gebühr hat begriffen sein sollen. v. Posern: Ich kann keineswegs glauben, daß in der ganzen Lausitz ein Ort namhaft zu machen sein möchte, wo mehr, als die Laxordnung erlaubt, gefordert wird, und muß sehr bitten, doch solche Orte zu nennen. Es ist richtig, daß, wenn die Verordnung nicht zurückgenommen wird und nur die Gebühr für den Schein wegfallen soll, daß alsdann die Rittergutsbesitzer der Lausitz den Verlag aus ihrem Beutel be zahlen müssen. Wir wollen es aber gern thun, nur damit es nicht heißt doch genug! Bürgermeister Gottschald: Als Deputations-Mitglied erkläre ich im Sinne des Referenten Bürgermeister Bernhard!, daß ich den vom Secr. Hartz gestellten Antrag recht gern zum Deputations-Gutachten erhoben sehen würde. Bei dieser Ge legenheit würde ich mir noch die Frage erlauben, ob die Dis kussion für geschlossen erachtet worden ist? Präsident: Ich hatte gegen den Referenten dies ausge sprochen und gefragt, ob er noch zum Schluß sprechen wollte? Ausdrücklich habe ich es nicht ausgesprochen, aber es voraus gesetzt. Bürgermeister Gottschald: Ich glaube nur so viel be merken zu müssen, daß ein Antrag aus den Schluß der De batte zwar gestellt war, daß er aber zur Zeit nicht weiter ver folgt wurde. Insofern es daher wohl noch erlaubt sein dürste, würde ich in Bezug auf das, was Abg. v. Posern über das Voigtland äußerte, jedoch nur im Allgemeinen, widersprechen. Es ist leicht zu sagen: in dem und jenem Landesthejl besteht eine gesetzwidrige Einrichtung; allein so lange nicht spezielle Lhatsachen angeführt cherden, so lange istrnan außer Stande/ diese zu widerlegen. Ich bin daher auch hier darauf beschränkt/
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