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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 259. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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4351 tatkons-Gutachten zu richten, welches dahin geht, das Gesuch der Petenten abzulehnen. Stimmt die Kammer dem Deputa tions-Gutachten bei? Es wird einstimmig beigetre ten. Es folgt nun die Verlesung des Berichts der 4. Deputa tion, die Petition des Spitzenhändlers Fritzsche zu Marienberg um Ausdehnung der die Verhältnisse der Spitzenhändler gegen einander ordnenden gesetzlichen Bestimmungen auf die Spinn fabrikanten betreffend. Referent v. Egidy verliest den Be richt, nach welchem die Deputation in Uebereinstimmung mit der I. Kammer ihr Gutachten dahin abgiebt: „daß die Kammer das Fritzsch'sche Gesuch auf sich beruhen lassen und den Bittsteller demgemäß bescheiden möge." Äuf die deshalb gestellte Frage des Präsidenten wird sofort darüber zu berathen von der Kammer einstimmig beschlossen. Abg. B o n i tz: Ach kann allerdings hier nur der Deputa tion völlig beistimmen, denn ich sehe nicht ein, was daraus wer den soll, wenn Gewerbe und eben so Fabriken das Recht haben sollen, die Arbeiter, die bei ihnen in Schulden gekommen sind, vom Verdienst bei Andern so lange zurück zu halten, bis diese Schulden entweder von ihnen selbst oder von denen, die sie in Arbeit nehmen wollen, bezahlt sind. Dies würde der natürli chen Freiheit große Grenzen stecken uud zu großen Inconvenien- zen führen. Die Deputation hat die Gründe weitläufig und sehr scharfsinnig auseinander gefetzt, und ich stimme ihr vollkom men bei. Was übrigens die gesetzliche Bestimmung wegen der 'Klöppelmädchen anlangt, so wird sie, so viel ich weiß, in der Praxis nicht sehr in Anwendung gebracht; sie hat kein großes Glück gemacht und würde es wohl auch nicht machen, wenn sie nach dem Wunsch des Petenten auf andere Gewcrbszweige über tragen werden sollte. ' Es ist eine Beschränkung, gegen die ich mich erklären muß. Ich enthalte mich, da die Sache ganz klar daliegt, einer weitern Auseinandersetzung und muß für das Gut achten der Deputation stimmen. Präsident: Es scheint Niemand werter hierüber spre chen zu wollen. Die Deputation hat uns angerathen, das Ge such des Spitzenhändlers Fritzsche auf sich beruhen zu lassen und der I. Kammer in dieser Beziehung beizustimmm. Ich richte daher die Frage an die Kammer: Ob sie dem Deputations-Gut achten ihren Beifall schenken wolle? Wird einstimmig be saht. — — Man.schreitet nun zum 4ten Gegenstände der Tagesord nrmg, und zwar zum Verlesen des Berichts der 4. Deputation über die Beschwerde des Herrn v. Schönfels auf Nuppertsgrün in Betreff behaupteterImmunitä^derRittergutsbesitzer von den Parochiallasten, und es trägt der Referent Häntz sch el aus Kö nigstein der Kammer den Bericht vor. Die Deputation hat sich gutachtlich dahin geäußert, daß von dem speziellen Falle, welcher zu der Petition Veranlassung gegeben, aus dem Grunde, weil auf sol chen von dem Petenten ein besonderer Antrag nicht gestellt wor den, ganz abzusehen sei und solcher auf sich zu beruhen habe, km Uebrigen aber anempfohlen, dem in dieser Angelegenheit von derI.K. gefaßten Beschlüsse beizutreten. Rach diesem Be schlüsse soll dem Anträge des Hm. v. Schönfels jetzt nicht Folge gegeben- für den Fall aber,'daß wider Verhoffen eine Vereini gung über Annahme des Gesetzes in Betreff der Verpflichtung der Kirchen- und Schulgemeinden zu Aufbringung des für ihre Kirchen und Schulen erforderlichen Aufwandes nicht erfolgen sollte, auf eine interimistische Normirung des Beitragsverhält nisses der Rittergutsbesitzer und Collatoren angetragen werden. Präsident: Wünscht die Kammer sofort über den vorlie genden Bericht zu berathen ? Da dies einstimmig bejaht wird und Niemand darüber das Wort nimmt, so fährt der Prä» sident fort: Der 1. Antrag im vorliegenden Bericht geht da» hin, daß von dem vorliegenden Fall selbst abzusehen sei, auch war darüber vom Petenten selbst ein besonderer Antrag nicht ger stellt, und es würde sonach der Fragstellung nicht bedürfen. Da gegen hat die Deputation angerathen, gleichmäßig mit der I. Kammersich zu dem Vorschläge zu vereinigen: „dem Anträge des Herrn von Schönfels jetzt nicht Folge zu geben, für dett Fall anzutragen." Die Kammer hat sich zu entschei ¬ den: Ob sie diesem von derDeputation vorgeschlagenen Antrag« beistkmmenwolle? Wird einstimmig bejaht.—- Nach der Tagesordnung erfolgt nunmehr die Vcrl-sung des Berichts der 3. Deputation über die Petition des Abg. Todt, die Abänderung der in der allgemeinen Städteordnung ß. 73. unter k. enthaltenen, den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte an gehenden Bestimmung betreffend. Referent v. Haase trägt den Bericht vor. Es wird da* rin der Kammer empfohlen: im Verein mit der I. Kammer bei der hohen Staatsregierung darauf anzutragen, daß eine zweck mäßige, der §. 5. des Wahlgesetzes unter k und der tz. 29. des Entwurfs der Landgemeindeordnung entsprechende Abänderung der tz. 73. sud k. enthaltenen Bestimmung der allgemeinen Städtrordnung noch im Laufe des gegenwärtigen Landtags auf dem Wege der Gesetzgebung erfolge. Referent v. Haase: Nachträglich habe ich zu bemer ken, daß. die hier in Frage kommenden Stellen im Gesetzent wurf, die Landgemeindeordnung betreffend, und im Wahlgesetz» also lauten: 1) Gesetz, dieWahl der Abgeordneten zu denkünf- tig zu haltenden Ständeversammlungen betr. vom 24. Sex» tember 1831, tz. 5. unter le.: „Unfähig sind zur Stimmbs» rechtigung Diejenigen, welche wegen solcher Vergehen, die nach allgemeinen Begriffen für entehrend zu halten sind, vor Ge richt gestanden haben, ohne von der Anschuldigung völlig fre» gesprochen zu sein. Ob ein Verbrechen nach allgemeinen Bs griffen für entehrend zu halten sei, entscheidet hinsichtlich eines Wahlmannes die Wahlversammlung, und hinsichtlich eines Abgeordneten die betreffende Kammer." — 2) Entwurf einer Landgemeindeordnung für das Königreich Sachsen vom 29. April 1837, tz. 29. unter 7.: „Alle, die wegen eines nach all» gemeinen Begriffen entehrenden Verbrechens in Untersuchung befangen, oder darinnen verflochten gewesen sind, ohne von dem gegen sie entstandenen Verdachte völlig freigesprochen wor» den zu sein. Ob ein solches Verbrechen vorliegt, darüber hak
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