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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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M Präsident: Wünscht jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Genehmigt die Kammer den eben gehörten Antrag ihrer Deputation? Einstimmig. Punkt 8 der Tagesordnung: Antrag znm münd lichen Berichte der zweiten Deputation über Tit. 4 des außerordentlichen Staatshaushalts planes für 1918/19, Gewährung verzinslicher Darlehen aus Staatsmitteln an Gemeinden, Gemeindeverbände und Bezirksverbände zur Errichtung oder Erweiterung von Trocken anlagen. (Drucksache Nr. 172.) (Mitt. II. K. 2. Bd. Nr. 55 S. 1766 ^.) Das Wort hat derselbe Herr Berichterstatter. Berichterstatter Geheimer Ökonomierat Steiger: Meine Herren! Bei Tit. 4 des außerordent lichen Haushaltsplanes sind für 1918/19 1 Million Mark eingestellt zur Gewährung verzinslicher Darlehen aus Staatsmitteln an Gemeinden, Gemeindeverbände und Bezirksverbände zur Errichtung oder Erweiterung von D) Trockenanlagen. Die Königliche Staatsregierung sagt hierzu: „Im Dienste der Volksernährung ist die Trocknung aller einheimischen Bodenerzeugnisse in weit größerem Umfange als bisher vorzunehmen, um sie vor dem Verderben zu bewahren und durch restlose Erhaltung und Nutzbarmachung die Ernährung der Bevölkerung auf eine sichere Grundlage zu stellen. Der Trocknung ist daher die ganz besondere Aufmerksamkeit zu widmen und vor allem darauf Bedacht zu nehmen, daß aller orts Trockenanlagen geschaffen oder so ausgebaut werden, daß der Bedarf an Trocknungsgelegenheiten befriedigt werden kann. Zu diesem Zwecke sind Unter stützungen in Gestalt von Darlehen aus Staatsmitteln zur Verfügung zu stellen. Sie sind mindestens mit 2 v. H. zu verzinsen und längstens binnen fünf Jahren zurückzuzahlen. Die Gewährung wird in der Regel von einer Beteiligung des Unternehmers mit eigenem Kapital oder Privatkredit abhängig gemacht. Das Reich erachtet die Errichtung von Trocken anlagen für Sache der Bundesstaaten und lehnt seiner- seirs die Gewährung von Unterstützungen oder Zu schüssen an die Bundesstaaten oder sonstige Personen des öffentlichen oder bürgerlichen Rechts ab." Den Ausführungen der Königlichen Staatsregierung kann man nur zustimmen. Es ist Tatsache, daß durch die Trocknung außerordentlich viel Nahrungsmittel, die sonst zum Teil dem Verderben preisgegeben waren, er halten werden. Namentlich hat die Trocknung auch den w Vorteil, daß Nahrungsmittel, die in dem einen Jahre ein mal reichlich produziert worden sind, durch die Trocknung auf spätere Jahre mit eventuellen Mißernten aufgehoben werden können. Dies betrifft insbesondere die Kartoffel. In früheren Jahren gingen durch Fäulnis oft Millionen von Zentnern verloren; das ist gegenwärtig beinahe ausgeschlossen. Auch Gemüse, Kraut usw. kann man auf lange Zeit durch die Trocknung genußfähig erhalten. Ich glaube, es ist keine Übertreibung, wenn ich be haupte, daß wir durch die Trocknung erst in die Lage gekommen sind, mit unseren sonst knappen Nahrungs mitteln wesentlich durchzuhalten. Freilich ist die Trocknung auch kostspielig. Das kann aber in der Jetztzeit nicht in Frage kommen. Die Trocknung beansprucht einen großen Aufwand von Wärme. Es ist daher vor allem notwendig, daß die Trocknungsanlagen überhaupt und rechtzeitig mit Feuerungsmaterial versorgt werden. Das dürfte der Königlichen Staatsregierung mit zur besonderen Fürsorge anempfohlen werden. Wärme ist ja jetzt immer ein sehr begehrter Artikel, und die Kohle ist in der Hauptsache dasjenige Material, das die Wärme beschaffen muß. Diese gesteigerten Ansprüche werden an unsere Kohlen vorräte und auch an die, die noch in der Erde sind, in der Zukunft große Anforderungen stellen, und man kann sich der Sorge nicht entziehen, daß die Kohlenvorräte ganz beträchtlich schwinden werden. Hoffentlich erfindet man noch neue Mittel, um Wärme zu erzeugen; die Not bricht ja in der Beziehung Eisen, und man hat ja schon verschiedene Erfindungen gemacht, die früher für unmög lich gehalten worden sind? Der Deputation ist ein Verzeichnis von genehmigten Trocknungsanlagen übergeben worden, woraus hervorgeht, daß ziemliche Ansprüche an die eingestellte Summe ge macht werden. Die Deputation empfiehlt dem Hohen Hause, die Summe zu bewilligen. Ich beantrage im Namen der Deputation: Die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: unter Tit. 4 des außerordentlichen Staatshaus haltsplanes für 1918/19 zur Gewährung ver zinslicher Darlehen aus Staatsmitteln an Ge meinden, Gemeindeverbände und Bezirksverbände zur Errichtung oder Erweiterung von Trocken anlagen den Betrag von 1900000 M. nach der Vorlage zu bewilligen. Präsident: Wünscht jemand das Wort? Herr vr. Naumann! I. K. (2. Abonnement) 76
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