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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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(Berichterstatter Abgeordneter vr. Mehnert (Plauens) Der infolge der Beschlüsse der Ersten Kammer in § 2 umgewandelte Z 3 des Entwurfs muß als solcher wieder hergestellt werden, da wir nach dem Bereinigungsverfahren wieder einen 8 2 eingeschaltet haben. Aus dem gleichen Grunde hat auch 8 4, der die Geltungs dauer der Sondervorschriften für die wilden Kaninchen bestimmt, als 8 4 bestehen zu bleiben. Die Gültigkeitsdauer selbst, die von der Zweiten Kam mer bekanntlich auf 3 Jahre festgesetzt worden war, ist im Vereinigungsverfahren auf 1 Jahr nach dem Friedens schluß festgestellt worden. Hinsichtlich der übrigen Punkte liegt Übereinstimmung vor. Präsident: Der Herr Mitberichterstatter! — Er verzichtet. Will die Kammer diesem Vereinigungsbe schlusse beitreten? Einstimmig. Wir kommen nun zu Punkt o: Antrag des Abge ordneten Castan und Genossen, Lebensmittel preise betreffend. Berichterstatter Herr Abgeordneter Or. Heinze. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter vr. Heinze: Der Antrag Castan und Genossen — Nr. 12l unserer Berichte — betrifft die Erhöhung der Preise für wichtige Lebensmittel. Die beiden Kammern haben Beschlüsse gefaßt, die voneinander abweichen, allerdings nur in formaler Beziehung. Im Vereinigungsverfahren ist jede Deputation bei den Beschlüssen ihrer Kammer stehen ge blieben. Das Vereinigungsverfahren hat demnach zu keinem Erfolge geführt. Ich beantrage, daß wir auch heute auf unseren Beschlüssen vom 30. März stehen bleiben. Präsident: Will die Kammer beschließen, bei ihrem Be schlusse stehenzubleiben? Einstimmig. Wir kommen zum nächsten Punkte: Kap. 64 des ordentlichen Staatshaushalts-Etats für 1916/17, Gewerbe- und Dampfkesselaufsicht betreffend. Berichterstatter Herr Abgeordneter Müller (Zwickau). Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Müller (Zwickau): Meine Herren! Eine Einigung über die schwebenden Differenzen mit der Ersten Kammer konnte W nicht erzielt werden. Das Vereinigungsverfahren ist über Punkt 2 des Antrages zu Kap. 64 somit ergebnislos gewesen. Präsident: Es bewendet dabei. Der nächste Punkt betrifft die Petition des Guts besitzers Alfred Gelfert in Frankenstein um nachträgliche Erhöhung der Entschädigung für sein bei der Mobilmachung angekauftes Pferd. Berichterstatter Herr Abgeordneter Friedrich. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Friedrich: Meine Herren! Die Erste Kammer ist dem Beschluß der Zweiten Kammer, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, beigetreten. (Bravo!) Der Herr Vertreter des Kriegsministeriums erklärte zwar, daß demselben, da es Reichssache sei, Mittel nicht zur Verfügung ständen. Das schließt aber nicht aus, daß das Ministerium des Innern Mittel hat, um den Gelfert angemessen zu entschädigen. Präsident: Es bewendet dabei Wir gehen über zu Punkt e: Petition des Stadt- gemeinderatS zu Wildensels um Erbauung einer normalspurigen Eisenbahn von Wiesenburg nach Wildenfels. Berichterstatter Herr Abgeordneter Nitzschke (Leutzsch). Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Nitzschke (Leutzsch): Meine Herren! Die zweite Deputation der Ersten Kammer und die Finanzdeputation L der Zweiten Kammer haben sich geeinigt, die Petition des Stadt gemeinderats zu Wildenfels in dem Sinne zur Erwägung zu überweisen, „daß nochmals erörtert werde, auf welche Weise Wilden fels, sobald die Finanzlage es gestattet, an das Staats eisenbahnnetz angeschlossen werden kann." Dabei nimmt die Deputation an, daß, da die Unterlagen bereits vorhanden sind, sich die Königliche Staatsregierung der Angelegenheit bald aunehmen wird, und das um so mehr, als sie für andere Projekte zur Vornahme von Vorarbeiten die nötigen Kräfte jetzt nicht zur Hand hat.
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