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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (17. Dezember 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- ArtikelGemeinschaftsreklame und Markenreklame 971
- ArtikelZum 150. Geburtstag von Johann Baptist Schwilgue 972
- ArtikelEinladung zur siebenden Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 973
- ArtikelDie Burgunder Federzuguhr aus der Zeit um 1430 (Fortsetzung zu ... 974
- ArtikelGefahren bei Sicherungsübereignungen 975
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 977
- ArtikelBekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H. 978
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 978
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 978
- ArtikelVerschiedenes 979
- ArtikelFirmen-Nachrichten 980
- ArtikelPatentschau 980
- ArtikelEdelmetallmarkt 980
- ArtikelWas der Uhrmacher von der Elektrizität wissen sollte (3. ... 981
- ArtikelDu liebes Wien (24) 983
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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DIE UHRMACHERKUNST nehmer beschränkt bleiben, um für jeden einzelnen eine möglichst fruchtbringende Teilnahme zu ermöglichen. Die Teilnehmergebühr haben wir wiederum auf 30 Mk. fest gesetzt, die Unterbringung einschließlich Wohnung, Ver pflegung und Bedienung wird voraussichtlich wieder je Tag 5,50 Mk. betragen. Anmeldungen sind an unsere Geschäfts stelle zu richten. Papierkorb-Offerte. Eine uns vollständig unbekannte Firma Awiw in Bern versendet an unsere Kollegen Preis listen mit Zahlen als offene Drucksache. Die Antwort auf eine Reklamation zeigt deutlich, daß die Firma über die Handelsgebräuche im Uhrenhandel in Deutschland sehr wenig unterrichtet und anscheinend auch nicht geneigt ist, sich ihnen anzupassen. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheltiverbmnd) Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandsdirektor * Bekanntmachungen der Markenuhr 0. m. b. H. Die Centra-Ausweiskarte gilt nur für die Person nicht für das Geschäft des betreffenden Eigentümers. Es sind nämlich einige Fälle vorgekommen, wo der Nachfolger eines centraberechtigten Kollegen sich berechtigt glaubte, auf Grund 'der Geschäftsübernahme nun gleichfalls Centra- Uhren zu führen. Wir weisen auf das Unrichtige dieser Ansicht hin; der Geschäftsnachfolger muß für sich persön lich die Centraberechtigung bei uns nachsuchen. Markenuhr G. m. b. H.: W. König. HiimiimimiimiimmiiiiiiiiiiiiHiiiiimimiimimiimiiiimiiiimiiiiiiimiiimimiimiiimiimiiiiiii Steuer- und Autwertungsiragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Vorbereitungen zum Jahresschluß Wir nähern uns wieder der Zeit, wo die Vermögensteuer erklärungen vorzubereiten sind, denn der 31. Dezember 1926 ist der Stichtag für die Vermögensteuerveranlagung 1927. Ferner wird die Aufforderung zur Abgabe der Umsatz- und der Einkommensteuer erklärung wenige Wochen nach Beginn des neuen Jahres ergehen, so daß es auch hier gilt, rechtzeitig einige Vorbereitungen zu treffen. In unserem zur Weihnachtszeit hoffentlich recht beschäftigten Ge werbe wird niemand gern an die Aufgabe zur Leistung e iner an ‘ produktiven Arbeit erinnert. Diese Arbeit ist aber nützlich, einmal zur Begegnung von späteren Erörterungen in Steuerangelegenheiten, und dann, weil sie das Geschäftsergebnis des Jahres vor Augen führen soll. Die Beseitigung der Luxussteuer seit 1. April d. J- wird die Umsatzsteuererklärung erleichtern. Die Steuerkarten und die Einlagebogen, die im Kalenderjahr 1926 zum Einkleben und Ent werten von Steuermarken verwendet worden sind, müssen in Ordnung sein, da der Arbeitnehmer veipflichtet ist, innerhalb des Monats Januar seine Steuerkarte an das Finanzamt einzuliefern. Beim Ueberweisungsveif ahren sind die Steuerabzngsbelege für 1926 bis Ende Januar 1927 durch den Arbeitgeber einzureichen. * Steuerliche Vorteile beim Abschluß von Lebensversicherungen und bei gewissen Spareinlagen vor Ablauf des Jahres Bis zum Ablauf dieses Jahres besteht in gewissen Fällen noch die Möglichkeit, von einer im Einkommensteuergesetz enthaltenen Vorschrift vorteilhaft Gebrauch zu machen. Aeltere Personen, die für sich und ihre nächsten Familienangehörigen eine Lebensversiche rung abschließen oder Spareinlagen machen wollen, können unter bestimmten, nachstehend erläuterten Voraussetzungen als Sonder leistungen je nach dem Alter des Steuerpflichtigen das Doppelte, das 2 1 /, fache eventuell das Dreifache des sonst zugelassenen Be trages von 480 Mk. bei allen künftigen steuerbaren Einkommen in Abzug bringen, weshalb nochmals auf diese Bestimmungen ein gehender hingewiesen werden soll. Versicherungsprämien auf den Todes- und Lebensfall, ferner Beiträge, die man für sich und die nicht selbständig veranlagten Haushaitangsangehörigen zu Kranken- und ähnlichen Kassen ge zahlt hat, gehören zu den abzugfähigen Sonderleistungen Die Ab züge dürfen zusammen den Jahresbetrag von 480 Mk. nicht über steigen. Dieser Betrag erhöht sich für die Ehefrau und jedes nicht selbständig veranlagte minderjährige Kind um je IOO Mk. Ein Vater mit Frau und mit zwei Kindern kann also 480 + 300 = 780 Mark abziehen', die 300 Mark unter der Voraussetzung, daß Frau und Kinder versichert sind. Gehören zum Haushalt selbständig Veranlagte, deren Versicherungsprämien vom Haushaltungsvorstand aus dessen Mitteln entrichtet werden, so sind solche vom Vater be zahlten Beträge nur beim Kind abzugsfähig. Bei der Festsetzung des Betrages auf 480 Mk. hat das Gesetz eines in jüngeren Jahren die Versicherung abschließenden Steuer pflichtigen im Auge gehabt. Da nun aber die alten Lebens versicherungen durch die Inflation wertlos geworden sind und da ältere Personen erheblich höhere Prämien bezahlen müssen, wenn sie sich angemessen für ihr eigenes Alter oder für Frau und Kinder versichern wollen, so hat das Einkommensteuergesetz für ältere Personen eine Erleichterung geschaffen, jedoch nur unter der Be dingung, daß der Abschluß det Versicherung bis Ende 1926 ge tätigt ist. Bei Abschlüssen nach dem 31. Dezember 1926 wird also der höhere Abzug nicht mehr zugelassen. Die Erleichterung besteht darin, daß Steuerpflichtige, die zwischen 50 und 55 Jahren alt sind, 960 Mk., im Alter von 55 bis 60 Jahren 1200 Mk. und bei höherem Alter 1440 Mk. als Ver sicherungsprämien, wenn in dieser Höhe entrichtet, abziehen dürfen. Zwar ist dies Steuerprivileg begrenzt auf Personen, deren Einkommen 15000 Mk. und deren Vermögen 50000 Mk. nicht übersteigt. Manchem ist dadurch Gelegenheit geboten, die Versicherungsprämien dauernd zu verbilligen, wenn nämlich sein Einkommen bzw. sein Vermögen die angegebene Höchstgrenze nicht überschreitet. Das in dem höheren Abzag bestehende Privileg kommt indessen in Wegfall mit dem Jahre, in dem entweder das Einkommen über 15000 Mk. oder das Vermögen über 50000 Mk. hinausgeht. Wichtig ist, daß die erhöhte Abzugsfähigkeit vom steuer pflichtigen Einkommen sich unter gleichen Voraussetzungen, wie erwähnt, auch auf bestimmte Spareinlagen bezieht. Bedingung bei den Spareinlagen ist, daß die Rückzahlung des Gesamtbetrages der Spareinlagen einschließlich der Zinsen nur für den Todesfall oder für den Fall des Erlebens innerhalb einer Zeit von nicht weniger als 20 Jahren vereinbart ist und die Vereinbarung unter Verzicht beider Vertragsteile auf eine Abänderung oder Aufhebung dem für den Steuerpflichtigen zuständigen Finanzamt angezeigt wird. Die Frist von 20 Jahren länft vom Tage der ersten Spareinlage. mm 1 mmmmmimmimmm ^hnimasu. Ueminsnäctiricfiten Thüringer Uhrmacher-Verband Vorstands- und Ausschuß Sitzung in Erfurt am 5. Dezember. Bei der vom II. Vorsitzenden Kollegen Haase (Arnstadt) einbernfenen Versammlung waren die Kollegen: Firl, Lehmann, Neufeld (Erfurt), Herzberg Hoschke (Gotha), Mumm (Mühlhausen), Haase (Arnstadt), Wobbe (Meiningen, für Werra-Felda-Vereinigung), Ziegler (Sonders hausen), Koch (Langensalza) und die Herren Ehrenvorstandsmit glieder Althans und Adam (Erfurt) anwesend. Die Tagesordnung umfaßte zwei Punkte: 1. Ausführung der Beschlüsse der Tagung vom 26 Juni in Meiningen, Entschädigung des Vorsitzenden be- treffend, 2. Amtsniederlegung des I. Vorsitzenden Kollege Firl (Erfurt). Kollege Haase gibt der Versammlung die Gründe bekannt, die Kollege Firl dazu geführt haben, sein Amt niederzulegen und den II. Vorsitzenden mit der Führung der Geschäfte zu betrauen. Kollege Firl gibt auf Aufforderung eine eingehende Darstellung der Vorgänge, ausgehend von einem Zeitungsartikel in einer poli tischen Tageszeitung Erfurts, die ihn als Vorsitzenden des Thüringer Uhrmacher-Verbandes und als Hausbesitzer angreift wegen seines kurzen Referates auf der Kölner Tagung, Wohnungszwangswirtschaft betreffend. Dieser gehässige Artikel, der nur von einem Kollegen inspiriert sein kann, die Vorgänge in der Innungsversammlung in Erfurt vom n. November, dazu Briefe aus Gotha, Sondershausen und Jena haben diesen Entschluß, das Amt niederzulegen, reif ge macht. Kollege Haase stellt nun fest, daß die ungeheuerlichen An griffe und Anwürfe, die Ansicht, Kollege Firl müßte stolz sein, das Amt eines I. Vorsitzenden ehrenamtlich führen zu können, wohl eine Mißstimmung hervorrufen könne, die zu einer Amtsniederlegung führen kann und muß. Auch der Gesundheitszustand des Kollegen Firl macht sich geltend, und muß der Verband leider den Tat sachen Rechnung tragen. Die nun einsetzende Aussprache, die sich sehr lebhaft gestaltete, ergab erstens eine Meinung darüber, daß, wenn Versammlungen einberufen würden, die Gegner dann auch
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