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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (4. März 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- ArtikelListe der Uhren-Fabrikanten und -Grossisten, die die Erklärung ... 149
- ArtikelZur Einstellung neuer Lehrlinge 151
- ArtikelZu der Preisbewegung auf dem Besteckmarkte 153
- ArtikelAufnahmen des Koinzidenzsignals mit dem Chronographen 154
- ArtikelVom Schleifen und Polieren der Wellen und Triebe 155
- ArtikelGeldverdienen und Glücklichsein (Fortsetzung) 156
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 157
- ArtikelGemeinschaftsreklame 158
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 158
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 159
- ArtikelZu der Preisbewegung auf dem Besteckmarkte 161
- ArtikelBeleihung neuer Waren durch Pfandhäuser 162
- ArtikelMesse-Nachrichten 162
- ArtikelVerschiedenes 162
- ArtikelFirmen-Nachrichten 163
- ArtikelEdelmetallmarkt 163
- ArtikelDu liebes Wien (33) 164
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 10 DIE UHRMACHERKUNST 159 „mittellos* unter obiger Ziffer 2 ist nicht wörtlich zu nehmen; die Ermäßigung ist auch dann anwendbar, wenn die Einkünfte des von dem Steuerpflichtigen unterstützten Angehörigen eo gering sind, daß zur Bestreitung des Lebensunterhalts das vorhandene Vermögen des Angehörigen in verhältnismäßig kurzer Zeit aufgezehrt werden müßte. Hinsichtlich der Verschuldung finden Zinsen für Schulden im allgemeinen schon Berücksichtigung, da sie nach § 15, Ziffer 3, des Einkommensteuergesetzes abzugsfähig sind; es können aber in folge von notwendigen Kapitalrückzahlungen unvermeidliche Schulden mit hoher Zinsveipflichtung entstehen, wodurch nach Lage der Leistungsfähigkeit eine außergewöhnliche Belastung eintritt. Der Antrag auf Berücksichtigung solcher Verhältnisse, wie vor stehend angegeben, muß möglichst vor der Veranlagung gestellt werden. Hierzu dient der Raum auf Seite 8 des Steuererklärungs- formulars unter C „Sonstige Bemerkungen*. Wann sind die Ausgaben für Familien angehörige, die im Betriebe mitarbeiten, abzugsfähig? Für Verwandte, die im Betriebe mitarbeiten und zum Haus halt des Steuerpflichtigen gehören, können Aufwendungen nur dann als abzugsfähige Ausgaben vom Einkommen abgesetzt werden, wenn ein Dienstvertrag vorliegt. Für den betreffenden Verwandten müßte also eine Steuerkarte beschafft, der Steuerabzug vom Arbeitslohn vor genommen und auch der Beitrag zu den Sozialversicherungen ab geführt werden. Durch den Dienstvertrag wird der Verpflichtungs grund geschaffen, in Ermangelung eines solchen können jedoch Mehraufwendungen für die zum Haushalt des Steuerpflichtigen ge hörigen Verwandten, wenn sie auch mit der Absicht in die Familie aufgenommen sind, um im Betriebe mitzuhelfen, nicht als Unkosten vom steuerpflichtigen Gewinn abgesetzt werden. Wenn z. B. einem solchen Verwandten außer Verpflegung nnd Wohnnng auch Klei dung und Taschengeld von dem Haushaltsvorstand bewilligt sind, so sind solche Ausgaben, wenn ein Dienstvertrag nicht vorliegt, nicht abzugsfähig, vielmehr zählen sie zu den Ausgaben, die sich als Verwendung des Einkommens darstellen und gelten zu den im § 18 unter 2 des Einkommensteuergesetzes zur Bestreitung des Haus halts und zum Unterhalt der Familienangehörigen aufgewendeten Beträgen. Da das Einkommen der Ehefrau dem des Mannes hinzu gerechnet wird, so kann ein steuerlicher Vorteil bei der Veranlagung nicht eintreten für den Fall, daß der Ehemann seiner in seinem Be triebe tätigen Ehefrau eine Vergütung für diese Mithilfe auf Grund eines Dienstvertrages aussetzt. Die gesetzlich vorgeschriebene Zu sammenveranlagung verhindert, daß in solchem Falle das zugrunde zu legende Einkommen gemindert wird. innimas-u. IlirQuvsnäcfirimten Thüringer Uhrmacher-Unterverband Zu der am 13. März in Eisenach stattfindenden außerordentlichen Jahreshauptversammlung sind folgende Anträge bis zum festgesetzten Termine eingegangen. Diese werden nur hierdurch bekanntgegeben, und wollen die Ortsgruppen, Vereine und Innungen dazu Stellung nehmen. Antrag 1. Zwangsinnung Sondershausen-Frankenhausen: „Der Unterverbandstag wolle beschließen, den Beitrag je Mitglied und Monat von 50 Pf. auf 25 Pf. zu ermäßigen.“ Antrag 2. Vereinigung der Uhrmacher des Eichsfeldes. Auf Grund des Versammlungsbeschlusses vom 17. Februar stellt die Ver einigung folgenden Antrag: ,,Der Thüringer Uhrmacher - Unter verband geht einig mit allen Organisationen und Verbänden, welche die Gewerbesteuer als ungerechtfertigte Sonderstener für Handwerk und Gewerbe bekämpfen.“ Begründung: Bei der allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Lage des Handwerkes und des Gewerbes bedeutet die Gewerbesteuer eine ungerechtfertigte Sondersteuer. Es ist zu erstreben, daß die notwendigen Steuerlasten auf das ge samte Volk in möglichst gleichmäßiger Weise verteilt werden. Die Gewerbesteuer gibt den Gemeinden die Handhabe, je nach ihrem Steuerbedarf die Gewerbesteuer in willkürlicher Höhe festzusetzen. Dieses muß in Zukunft durch gesetzliche Vorschrift unterbunden werden. Die steuerliche Belastung der einzelnen Erwerbstände darf nicht höher sein, als sie wirtschaftlich tragbar ist. Die Gewerbe steuer in ihrer doppelten Auflage als Gewerbekapital- und Gewerbe ertragsteuer ist ihrer jetzigen Form geeignet, den gewerblichen Mittelstand in seiner Exlstens schwer zn beeinträchtigen. Es muß daher angestrebt werden, die Gewerbesteuer ganz zu beseitigen und den sich hieraus ergebenden Steuerausfall der Gemeinden durch andere Steuerquellen, durch welche die gesamte Ein wohnerschaft in gleichmäßiger Weise erfaßt wird, wieder herein zubringen. Die Möglichkeit ist den Gemeinden gegeben, beispiels weise durch Zuschläge auf daB elektrische Licht u. dgl. Im Interesse der Staatserhaltung ist es erforderlich, daß durch die Steuergesetz gebung eine Staatsunfreudigkeit vermieden wird. Die Staatsregierung müßte sich bei der Gesetzgebung von dem Gedanken leiten lassen, eine Steuerpolitik zu betreiben, die von jedem gerecht denkenden Deutschen anerkannt werden muß. Handwerk und Gewerbe ver langt keine Begünstigung, sondern Gleichberechtigung. I.A.: Albert Haase, II. Vorsitzender, Arnstadt. Uhrmacher verband Pommern Da die bisherigen Meldungen zn dem von uns in Aussicht genommenen Optikkursus noch nicht ausreichend sind, bitten wir hierdurch alle Kollegen, die daran teilnehmen wollen, sich umgehend zu melden nnd gleichzeitig den für sie am günstigsten gelegenen Ort anzugeben, fallB ihnen Stargard nicht zweckmäßig erscheint. Der Vorstand. Uhrmacherverband für Kurhessen und Waldeck e. V. Am Sonntag, den 6. März, vormittags 10 Uhr, findet in Kassel, „Evangel. Vereinshaus*, Kölnische Straße 17, die Hauptversamm lung statt. Magdeburg» Die Monatsversammlung der Magdeburger Kollegen findet am Dienstag, dem 8. März, im Restaurant Artushof statt. Paul Würdig. Nienburg. (Zwangsinnung für die Kreise Nienburg, Neu stadt und Stolzenau.) Am Montag, den 7. März, nachmittags 3 Uhr, findet in Nienburg, „Hotel zum Kanzler“, die ordentliche General versammlung statt. I. A.: G. Siepel. llllll III nilHHHHIHIH IIIIIHHIHHHHIHHHHHHH Will! IHHHHHH Will Will II lllll IIIIHI lllllll IIIIIIIHIIII 0*r fthenft iUtrcti! PunfHuhfrit \ v- Das neue Osterplakat Unsere Abbildung zeigt eine Verkleinerung des neuen viel farbigen Osterplakates für Uhren und Schmuck, das den Innungen und Vereinigungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhr macher zum kostenfreien Bezüge angeboten worden ist. (Siehe auch die Bekanntmachung auf S. 157.)
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