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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (7. Oktober 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- ArtikelHat der Uhreneinzelhandel versagt? 721
- ArtikelLehrlingsstatistik 1927 723
- ArtikelWas bedeutet uns Elgersburg? 724
- ArtikelDas Pendel (11. Fortsetzung) 725
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im August 1927 727
- ArtikelGeeignete Männer des Handwerks für die Parlamente 728
- ArtikelZwölf Tips zum Erfolg 729
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 730
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 731
- ArtikelSprechsaal 731
- ArtikelVerschiedenes 731
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 736
- ArtikelBüchertisch 742
- ArtikelPatentschau 742
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 742
- ArtikelEdelmetallmarkt 742
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST 731 Heranziehung zur Steuer, dann auch im Interesse des Steuerpflichtigen, da man ihn ohne genügende Unterlagen noch nicht endgültig besteuern kann. Enthält der vor läufige Bescheid keine Angabe darüber, in welcher Be ziehung er vorläufig sein soll, so hat dies die Wirkung, dajj der erste Bescheid als in jeder Beziehung vorläufig angesehen werden mu& und dafe der zweite Bescheid ohne Beschränkung angefochten werden kann. Das Finanz amt braucht den vorläufigen Bescheid nicht ausdrück lich als solchen zu bezeichnen, sondern es genügt, wenn die Vorläufigkeit aus einem sonstigen Vermerk erkenn bar ist. Enthält der Bescheid den Zusafe, dafe eine Erhöhung der Steuerfestsefeung Vorbehalten bleibe, so ist er bis zur Höhe des darin angegebenen Steuerbetrags, d. h. in seinem ganzen Umfange, für den Steuerpflichtigen end gültig. Es kann, wenn der Bescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist von einem Monat, falls Einspruch nicht erfolgt, rechtskräftig geworden ist, der endgültige, ab- andernde Bescheid nur insoweit angefochten werden, als die Änderung reicht. Ist dagegen in dem vorläufigen Bescheid lediglich seine Abänderung oder Berichtigung Vorbehalten, so ist der Bescheid seinem ganzen Umfang nach als vorläufig anzusehen, und es kann der endgültige Bescheid in seinem ganzen Umfange, auch soweit er den ersten Bescheid wiederholt oder bestätigt, angefochten werden. Ein Bescheid könnte z. B. bei der Vermögenssteuer veranlagung nur hinsichtlich des Grundstückswertes oder bei der Einkommensteuer hinsichtlich des Einkommens aus Gewerbebetrieb oder bei der Erbschaftssteuer hin sichtlich einer noch zu bewertenden Beteiligung des Erblassers an einer Gesellschaft ein vorläufiger und für diese Posten als solcher bezeichnet sein. In diesen Fällen kann der endgültige Bescheid, wenn der vorläufige rechtskräftig geworden ist, nur noch wegen der vor genannten beispielsweise angegebenen Positionen an gefochten werden. (11/183) ^ ^ yv-iuuiiLii WCIUCII. Ul/löjJ 1 11,1 in mm Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden Uber ziselierte Trauringe. Der Ehering oder Trau ring ist das sinnige und schlichte Zeichen der Treue; auch er ist der Mode unterworfen. Da man bei glatten Ringen wenig Veränderungen vornehmen kann, so werden diese auch mit Ornamenten versehen. Die ornamentierten Ringe werden teilweise in Ziseleur- und Graveur arbeit angefertigt. Man findet nicht nur Muster, die mit Blumen und Früchten versehen sind, sondern auch solche mit erhabenen und vertieften Inschriften. Die altdeutschen Trauringe wurden vielfach in feiner Handarbeit aus geführt, teilweise mit Schriften und Blumenmustern. Die hier abgebildeten Trauringe sind in streng moderner Auffassung und bringen den Beweis, da& noch lange um nun um im mmmimm immmii nicht alle Möglichkeiten erschöpft sind. Bei unseren Vorfahren wurden meistens die breiten, flacheren Ringe aus 18- bis 20-karätigem Golde getragen. Heute dagegen scheint der schmälere und stark ge wölbte Trauring den Sieg davonzutragen. Die ziselierten Ehe- oder Trauringe mit Rosen- und Blumen muster finden heute wieder guten Anklang, d. h. wenn sie in mittleren Preislagen gehalten sind. Solche mit Inschriften werden heute weniger verlangt. In England und Amerika wird mehr Wert auf den Trauring gelegt, als in Deutschland. Man findet dort nicht nur solche Muster, die mit wertvollen Farbsteinen ausgefafjt sind, sondern auch Ringe, die ganz mit Brillanten versehen sind. Es gibt z. B. in New York Fabriken, die von nichts anderem leben, als vom An fertigen ornamentaler Trauringe. Auch kommt es dort häufiger vor, da& alte, unmoderne Trauringe in neue Formen umgearbeitet werden. (III-184) F. Sprechsaal Gemeinschaftsreklame. Der Mahnruf „Für 5 Mk. und eine Stunde Nachdenken“ in Nr. 39 der „UHR- MACHERKUNST“ hat hoffentlich recht viele Kollegen auf gerüttelt. Im Geiste sehe ich allerdings schon wieder die Widersacher in den künftigen Versammlungen. Habe ich doch gehört, da& in den Branchen, die schon Gemein schaftsreklame machen, sich auch solche Angehörige be finden, die dagegen sind, da& es ihnen einmal etwas besser gehen könnte. Aber mit der Zeit wird es schon IIIIIIIIIIIIMilllIllllllllliiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii IIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIillllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllillllllllllllllllllllllllllll Verschiedenes Gegen die Pfuscharbeit. Ein Finanzamt des Kreises Rathenow kürzlich die folgende, sehr beachtenswerte Notiz veröftent- llc nt: »Dem Pfuschertum im Handwerk schenken die Umsah- DfÜ von ' eher die größte Aufmerksamkeit, weil die pluscnarbeiter für die Entgelte, die sie für die von ihnen ge asteten Arbeiten erhalten, nur in den wenigsten Fällen die Um- saßsteuer entrichten. Die Pfuscharbeiter schädigen die soliden erufsarbeiter nicht nur dadurch, dak sie ihnen die Arbeit weg- Mri en ’ SOn dern außerdem noch dadurch, dak sie durch ihr ver- e hkf S Preisan gebot die üblichen Preise herabdrücken. Eine m i n ' e dngere Preisstellung ist ihnen eben dadurch leicht 0 j s ’ e d> e Steuern, die der reelle Geschäftsmann auf dip U F f e ' ner Buchführung tragen muk, nämlich die Umsa^steuer, am in * <om niensteuer und die Gewerbesteuer, ersparen. Da die p n 7?! nem b e 't hierdurch stark geschädigt wird, ist es jedermanns lc ”>, sofort dem zuständigen Finanzamt kurze Mitteilung zu bei uns werden. Hier in unserem Ort beginnen auch die Fleischer mit der Gemeinschaftsreklame. Das „Ef$t mehr Friichte“ scheinen sie schon zu spüren. Fleisch gehört zur kräftigen Ernährung des Körpers, darum e&t Fleisch. Fleisch und nochmals Fleisch, verkünden jefet die Plakate in den Schaufenstern der Fleischerläden. Wieder ein Grund mehr, da& der Uhrmacher auch werben mu&. (V/173) P. S. geben, wenn er zufällig von der Ausführung von Pfuscharbeiten Kenntnis erhalt. Nur auf diese Weise kann dem Krebsschaden der Pfuscharbeit an dem soliden Handel und Gewerbe Einhalt getan werden. Die Einziehung der von den Pfuscharbeitern hinterzogenen Umsafesteuer und Einkommensteuer ist auf andere Weise nur schwer möglich, da die Pfuscharbeiter die verein nahmten Entgelte sorgfältig verschweigen und natürlich auch diejenigen Leistungsempfanger, die von der verbilligten Aus führung der Pfuscharbeiten ihren Nullen haben, die Namen der schwarzen Lieferanten und Arbeiter streng geheim halfen.” Eine solche Bekanntmachung verdient weitestgehende Verbreitung. (VI 1/595) Taschenuhren als Zugabe in Afrika. Der Verband der süd afrikanischen Juweliere hat sich an die Handelskammern des Landes gewandt und sie gebeten, für ein Verbot der Gratis- abgabe von Uhren auf Einkaufskupons zu sorgen. Im Handel
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