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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (18. November 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Uhrenherberge
- Autor
- Jungnickel, Max
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- ArtikelDie Beobachtungsstelle für die Konjunktur im Uhrengewerbe beim ... 841
- ArtikelDas Pendel (13. Fortsetzung) 842
- ArtikelZwölf Tips zum Erfolg (Fortsetzung) 844
- ArtikelNeue Prüfungsbedingungen für Präzisions-Taschenuhren 845
- ArtikelTrommeln und Polieren von Uhrteilen 847
- ArtikelDie Uhrenherberge 847
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 849
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 850
- ArtikelSprechsaal 850
- ArtikelVerschiedenes 850
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 854
- ArtikelJahresbericht der Gesellschaft der Freunde des Lehrlings- und ... 858
- ArtikelBüchertisch 859
- ArtikelPatentschau 859
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 860
- ArtikelEdelmetallmarkt 860
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 47 DIE UHRMACHERKUNST «40 seinem Der Mond Intf grob ms Zimmer. Unter bleichen, harten Strahl verblabt der Stern Der Mond geht, als ob er sein Ziel genau überlegt hat, auf eine Uhr zu, die über allen Uhren auf einem Wandbrett thront: eine zierliche Uhr aus Zedernholz Und auf dieser Uhr steht, in buntbauschige, seidene Kleider gewickelt, eine Puppe. Ein lächelndes Fräulein Kaum ist der Mond bei der Uhr, da fängt er an zu fragen: „Sag’s mir doch endlich, du! Sag’s mir doch endlich: Weshalb bist du auf der Welt?“ Und die Uhr kichert und zirpt: „Frage die Menschen “ „Du quälst die Menschen.“ Und die Uhr kichert weiter: „Ich zerstückle alles. Ich berechne alles. Sogar Gott berechne ich.“ „Aber ein Gott, der sich beredinen läpjt, ist doch kein Gott", sagt erschrocken der Mond. Und nun singt die Uhr. — — Die seidene Puppe darauf tanzt und lächelt: Zwei Worte brachten mich in die Welt. Die Worte sind stärker als Glück und Geld Alles rinnt durch mein Sieb der Zeit. Idi rechne kalt an der Ewigkeit. Zwei Worte brachten mich auf die Erde herab Die sind tiefer als Meere und Flüsse und Grab - Der Saer sät, der Mäher mäht. Ich habe die beiden Worte: „Zu spät!“ Der Mond fröstelt, zerkrüllt wie ein Blatt im Herbst wind. — — Der Mond ist nicht mehr. (V1IL30) .w. H.V.MI. IVIII Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Sfeuersyndikus des Zentral verband« der Deulsdren Uhrmacher (Einheilsverband) Steuerreform und die damit beabsichtigte Steuersenkung Das Reichsrahmengesefe, welches die Regelung der Realsteuern (Gewerbe-, Grund- und Hauszinssteuer) sowie die Regelung des Geldentwertungsausgleiches zum Gegenstand hat, ist bisher noch nicht unter Dach und Fach gebracht worden. Wir hatten in Nr. 35, S. 625, unter ,Die Vereinheitlichung des Steuerrechts mit Betrachtungen zur Steuerreform“ ausführlich über den Gesebentwurf berichtet. Nachdem schon wenige Jahre nach Beendigung des Krieges die Personalsteuern (Einkommen- und Ver- mögensteuer) den Ländern abgenommen waren und auf das Reich übergingen, sahen sich die Länder durch den Reichsrahmengesebentwurf in ihrer ihnen noch verbliebenen Steuerhoheit weiter bedeutend eingeengt. Hatte das Reichsbewertungsgeseb vom Jahre 1925 die Einzelstaaten bereits genötigt, bei der Gewerbe- und Grundsteuer die Bewertung in Einklang zu bringen mit der Bewertung Reiches hinsichtlich der Vermögensfeststellung durch Einführung der Einheifswerte, so stellt das Reichsrahmen- geseb eine die einzelstaatlichen Hoheitsrechte weiter er heblich einengende Forderung, nämlidi die, die Real- sleuern über das ganze Reich einheitlich zu gestalten. Biese Vereinheitlichung ermöglicht ohne weiteres die Ver gleichbarkeit der Steuern in den verschiedenen Ländern. Dajj eine solche Forderung berechtigt ist, wird jeder objektiv urteilende Staatsbürger zugeben müssen, ebenso weh, dab die Gleichgestaltung zweckmäjgg und notwendig st, wenn wir ernstlidi daran denken wollen, mit der Vereinheitlichung der Steuern das ersehnte Ziel der Steuersenkung zu verwirklichen. Diese Steuersenkung »ird insbesondere durch Vereinfadiung des Veranlagungs- Systems und durch den alsdann möglichen und sich von selbst ergebenden Abbau des Verwaltungsapparates ge- tordert. Dieser Förderung sollten die Länder keine Steine 91 den Weg legen, denn unsere verarmte Volkswirtschaft j'frlangt gebieterisch im Interesse der durch die Steuer- dastung gedrückten Volkskreise Ersparnismabnahmen, 10 sie nur irgend anwendbar sind. ^ ac h Durchbringung des Reichsrahmengesebes ver gibt den Einzelstaaten als Steuerhoheitsrecht fast nur ch eine gewisse Bewegungsfreiheit bei Festlegung des euerbetrages, von dessen einheitlicher Bemessungs- Endlage aber nicht abgewichen werden darf. Dab eine cwegungsfreiheit notwendig ist, ergibt sich aus dem ai *rgemäb verschiedenen Finanzbedürfnis, das durch die ^haltnisse des Landes bzw. der Gemeinde bedingt ' lr Das Ideal, wenn man von einem solchen bei cuern überhaupt sprechen darf, wäre die Festlegung (| 5 r ^öchstbelastungsgrenze. Da eine solche jedoch durchführbar erscheint; so ist zur Begegnung einer Überspannung der Realsteuern die Genehmigungspflicht im Falle der Überschreitung bestimmter Höchstgrenzen vorgesehen. Es wird in Erwägung gezogen den Ge meinden unter Umständen ein Zuschlagsrecht zu der Ein kommen- und Körperschaftssteuer einzuräumen, wie dies früher z. B. unter der Geltungsdauer des Preubisdien Einkommensteuergesebes in Preuben bestand. Dabei mub man aber nicht vergessen, dab sich die Einkommen- steuersäbe der damaligen Zeit nicht mit den heutigen vergleichen lassen. Wollte man heute den Gemeinden solche Zuschläge gewähren, so mübten sie einer strengen Kontrolle unterliegen. Denn zahlreiche Gemeinden sind mit den Geldern der Steuerzahler nicht pfleglich um gegangen; sie haben drauflos gebaut, nicht notwendige Wohnhäuser, sondern nicht selten Luxusbauten errichtet für andere Zwecke, zu denen die frühere, bessere und fürsorglichere Zeit keine Gelder in den Haushaltplan einzustellen wagte. Zahlreiche Gemeindeverwaltungen machen sich keine Gedanken darüber, dab sie den an sich hart bedrängten Steuerzahler noch mehr belasten, indem sie bereits hoch bezahlten Stadtbeamten, die schon wesentlich mehr bekommen als Staatsbeamte in ver gleichbarer Stellung, ein noch höheres Einkommen be willigen. Hier wäre es interessant, z. B. die Bezüge der Bürgermeister und Stadträte der Städte des Reiches ein mal den Bezügen der Friedenszeit und ebenso ver gleichend gegenüberzustellen die Aufwendungen für Bauten, unter Auberachtlassung der Wohnungsbauten; lebtere zu errichten, fehlte ja früher den Gemeinden die Veranlassung, da die private Bautätigkeit den Bedarf reichlich deckte, so dab sogar meist ein Uberschub von etwa 3°/„ bestand, was als normal galt. Eine solche Zusammen stellung würde den steuerüberhäuften Staatsbürger nicht die Überzeugung gewinnen lassen, dab man den Ge meinden eine weitgehende steuerliche Bewegungsfreiheit zugestehen darf, will man den Gedanken einer Steuer senkung nidit mit Worten abspeisen, sondern zur sicht baren und fühlbaren Wirklichkeit werden lassen. (II 213) Stundungsanträge bei der Preubischen Gewerbesteuer nach dem Ertrage Bis zum Empfange des Veranlagungsbescheids zur Gewerbesteuer nach dem Ertrage sind Vorauszahlungen, die sich nach den für das Vorjahr veranlagten Steuer grundbeträgen richten (siehe hierzu Nr. 13 und Nr. 18 der UHRMACHERKUNST). Diese Vorauszahlungen können die nach der Veranlagung für 1927 zu leistenden Beträge übersteigen.- Ein Ministerialerlab vom 3. November 1927, der allerdings reichlich spät kommt, will helfend ein-
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