Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (4. Februar 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das außerordentliche Kündigungsrecht der Teucherner Genossen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- ArtikelListe der Fabrikanten und Grossisten, die eine Erklärung ... 73
- ArtikelGeschäftsstatistik 75
- ArtikelDie "Extremitäten" des Uhrpendels 78
- ArtikelGeldverdienen und Glücklichsein (Fortsetzung) 80
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 81
- ArtikelBekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H. 81
- ArtikelDas außerordentliche Kündigungsrecht der Teucherner Genossen 82
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 83
- ArtikelVom Zusammenschluß in der Schweizer Rohwerkindustrie 86
- ArtikelSteuertermine für Januar 1927 86
- ArtikelVerschiedenes 86
- ArtikelFirmen-Nachrichten 87
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 87
- ArtikelVom Büchertisch 87
- ArtikelPatentschau 88
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 88
- ArtikelEdelmetallmarkt 88
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
82 t)IE UHRMACHERKUNST Das außerordentliche Kündigungs recht der Teucherner Genossen Nachstehend veröffentlichen wir die in Nr. 4, S. 53, in der 16. Mitteilung des Schutzverbandes für die Genossen der Deutschen Präzisions-Uhrenfabrik G'ashütte unter Nr. 3 erwähnte Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden: Beschluß des 6. Zivilsenats des Sächsischen Oberlandesgerichts vom 23. November 1926. Reg. 188/25, Reg. 204/26. In Sachen betreffend die auf Blatt 9 des (R.) Genossenschafts registers beim Amtsgericht Lauenstein eingetragene, im Konkurs befindliche Deutsche Präzisions -Uhrenfabrik Glashütte (Sa.) Uhr gläserwerke Deutscher Uhrmacher eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht wird die weitere Beschwerde des Uhrmacher meisters Paul Wirth in Jena, des Uhrenhäadlers Karl Buckesfeld in Elberfeld, des Uhren- und Goldwarenhändlers Georg Breitschwerdt in Frankfurt a. M., des Uhrmachers und Optikers Otto Drecker in Barmen, des Uhrmachermeisters Friedrich Wilhelm Speth in Elber feld und der Frau Marie verw. Landrichter Lanz, geb. von Stupeka, Naumburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Lothar Weller in Dresden, gegen den Beschluß der ersten Kammer für Handelssachen beim Landgericht Dresden vom 29. September 1926 als unbegründet zurfickgewiesen. Die Beschwerdeführer sind Gesamtschuldner der Kosten des weiteren Beschwerdeverfabrens. Gründe: Durch Vertrag vom 8. Oktober 1923 wurden die Deutsche Präzisions-Uhrenfabrik Glashütte (Sa.) und die Uhrgläser werke Deutscher Uhrmacher, e. G. m. b. H., in Tenchern unter der Firma Deutsche Präzisions-Uhrenfabrik Glashütte (Sa.) Uhrgläser werke Deutscher Uhrmacher eingetragene Genossenschaft mit be schränkter Haftpflicht mit dem Sitz der Genossenschaft in Glas hütte (Sa.) vereinigt. Anfgelöste Genossenschaft waren die Uhr gläserwerke Deutscher Uhrmacher, übernehmende Genossenschaft die Deutsche Präzisions-Uhrenfabrik. Die Verschmelzung wurde am 19. Oktober 1923 ins Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Tenchern eingetragen, ins Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Lauenstein am 29. November 1923. Unter dem 8. April 1924 be nachrichtigte das Amtsgericht Lanenstein die Teucherner Genossen von der Eintragung in die Liste der übernehmenden Gesellschaft. Am 31. Mai 1924 fand eine Generalversammlung in die übernehmende Genossenschaft statt, in der die Umstellung der Höhe der Geschäfts anteile und der Haftsumme auf Goldmatk und die Verpflichtung eines jeden Mitgliedes, mindestens 20 Geschäftsanteile zu über nehmen, beschlossen wurde. Dies veranlaßte die Beschwerdeführer Wirth, Buckesfeld, Speth und Lanz im Juni 1924 zu kündigen, während Breitschwerdt bereits mit Schreiben vom 30. November 1923, gerichtet an die Teucherner Genossenschaft, sich für 31. Dezember 1923 als deren Mitglied abmeldete und Drecker schon mit Schreiben vom 26. Mai 1924 im Hinblick auf den zu erwartenden Beschluß der Generalversammlung seinen Austritt erklärte. Die übernehmende Genossenschaft sandte nach Erhalt dieser Kündigungsschreiben den Beschwerdefühiern ein Kflndignngsformnlar zur Vollziehung zu, in dem die Mitgliedschaft zum Schlüsse des mit dem 31. Dezember 1924 endigenden Geschäftsjahres aufgekündigt wurde. Diese Formulare sandten die Beschwerdeführer vollzogen zurück. Daraufhin trug das Registergericht ihr Ausscheiden für den 31. Dezember 1924 in die Liste der Genossen ein. Die Beschwerdeführer, sämtlich Ge nossen der Teucherner Genossenschaft, begehrten Löschung in der Liste, da sie nach § 93 d. Gen.-Ges., Abs 3, Satz 6, und § 3, Abs. 1, des Vertrages vom 8. Oktober I923 nicht Mitglieder der über nehmenden Genossenschaft geworden seien. Diesen Antrag lehnte u* 3 j^ e 8 18te *8 ericllt ab Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluß wies das Landgericht vom 29 September 1926 als un begründet zurück, da die früheren Kündigungsschreiben der Be schwerdeführer nicht dergestalt klar gewesen seien, daß anzunehmen wäre, sie hätten überhaupt nicht Mitglied der übernehmenden Ge nossenschaft werden wollen, und da der öffentliche Glaube der Liste der Genossen sowie die Rechtswirksamkeit zu berücksichtigen sei „ Q« r Eintragung in diese Liste beigemessen wurde. Gegen den Besch uß des Landgerichts richtet sich die weitere Beschwerde. Sie ist zulässig, aber unbegründet. Allerdings erscheinen die Gründe aus denen das Landgericht die Beschwerde zuiückgewiesen hat! nicht unbedenklich. Zunächst war es den Mitgliedern der aufgelösten Genossenschaft bis zum Ablaufe der Dreimonatsfrist nach dem Zu gehen der Benachrichtigung von ihrer Eintragung unbenommen ihren Austritt aus der übernehmenden Genossenschaft zu erklären’, Bei Adressenänderungen bitten wir stets auch die frühere Adresse anzugeben, da uns nur dann eine Berichtigung der Adresse möglich ist. Verlag der UHR MACHERKUNST gleichviel ob sie vornherein nicht willens waren, deren Genosse zu werden oder ob erst ein ihnen nicht genehmer Generalversammlungs- beschluß den Willen zum Ausscheiden auslöste. Von diesem Rechte haben nun offensichtlich alle sechs Beschwerdeführer Gebiauch machen wollen. Wirth teilt durch Schreiben vom 26. Juni 1924 der Genossenschaft mit, er habe es nie im Sinne gehabt, sich der Piäzisions-Uhrenfabrik Glashütte anznschließen, unter Bezugnahme auf den ungeheuerlichen Beschluß der Generalversammlung sehe er sich genötigt, seinen Geschäftsanteil zu kündigen, er bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Buckesfeld erklärt durch Schreiben vom 27 Juni 1924 ausdrücklich seinen Austritt aus der übernehmenden Genossenschaft. Breitschwerdt meldet sich bereits im November 1923 als Mitglied der (aufgelösten) Genossenschaft ab und bittet diese um Bestätigung, daß er ab I. Januar nicht mehr ihr Genosse Bei. Drecker schreibt schon am 26. Mai 1924 an die übernehmende Ge nossenschaft, er sehe sich gezwungen, seinen Austritt anzumelden. Speth teilt am 28. Juni 1924 der (aufgelösten) Genossenschaft mit, daß er im vorgeschrittenen Alter nicht mehr die verlangten Beträge leisten könne und bedaure sehr, ausscheiden zu müssen. Schließlich beantragt Frau Lanz mit Brief vom 25. Juni 1924, sie von der Be teiligung an dem Unternehmen zu streichen. Aus allen diesen Er klärungen erhellt deutlich der Wille, baldmöglichst von der Genossen schaft loszukommen. Da nun zur Zeit des Eingangs der Briefe bei der übernehmenden Genossenschaft allen Teucherner Genossen noch die Möglichkeit gesetzlich offenstand, durch Erklärung ihres Aus tritts den Etwerb der Mitgliedschaft bei der übernehmenden Ge nossenschaft zu nichts zu machen, so kann es keinem Zweifel unter liegen, daß die Beschwerdeführer diese ihnen noch im Vertrage vom 8. Oktober 1923 ausdrücklich zugesagte Möglichkeit im Auge hatten oder daß doch ihre Kündigungsschreiben im Sinne des möglichst schnellsten Ausscheidens zu verstehen sind, also von selbst die Wirkung des in §93C, Abs. 3, Satz 1, Gen.-Ges. vorgesehenen Er klärung haben mußten. Unrichtig ist ferner die Annahme des Land gerichts, daß der öffentliche Glaube der Liste der Genossen hier irgendwelche Rolle spielen könnte. Wenn in §930 Gen.-Ges. anB- drücklich bestimmt wird, daß der Genosse der aufgelösten Genossen schaft nach seiner Eintragung in die Liste der Genossen bei der übernehmenden Genossenschaft noch durch Auftrittserklärung und Eintragung des Ausscheidens rückwärts hin seine Mitgliedschaft vernichten kann in dem Sinne, daß er nicht als Genosse der letzteren gilt, so kann keine Rede davon sein, daß die Eintragung in die Liste der Genossen der übernehmenden Gesellschaft die Mitglied schaft ohne Rücksicht auf den wirklichen Willen des Genossen der Oeffentlichkeit oder der Genossenschaft gegenüber garantierte. Die Bestimmungen sind also nicht, wie das Landgericht mit Unrecht annimmt, den Bestimmungen über das gewöhnliche Kündigungsrecht eines Genossen für den Schluß eines Geschäftsjahres genau nach gebildet, in denen allerdings (siehe insbesondere § 70, Abs. 2, Gen.- Ges ) gewisse Garantien insbesondere der Oeffentlichkeit gegenüber dafür getroffen sind, daß der Genosse nicht eher ausscheidet, als dies aus dem Einträge hervorgeht. Andererseits steht nach all gemeinen Rechtsgrundsätzen eine vertragsmäßige Aenderung der Austrittserklärung, also eine Rücknahme oder eine Verlegung auf einen späteren Termin, den Parteien sicherlich bo lange offen, als die Austrittseiklärung noch nicht eingetragen ist. Denn die Aus trittserklärung allein hat noch nicht die rechtsverrichtende Wirkung, sondern erst die Eintragung des Austritts in die Liste der Genossen. Die Unterlage der Eintragung kann daher, ehe sie erfolgt ist, seitens der Parteien beliebig abgeändert werden. Dies ist im vorliegenden Falle bei allen 1 ) sechs Beschwerdeführern geschehen. Sie haben anf Erfordern der Genossenschaft und unter deren Annahme eine Kündigungserklärung nachträglich für den 31. Dezember 1925 ein gereicht ») ans der mit unwiderlegbarer Deutlichkeit hervorgeht, daß sie auf das Recht sofortigen Austritts verzichten und ihn nur für den 31* Dezember 1924 festhalten wollen 1 ). Damit ist der früher er klärte gegenteilige Wille noch rechtzeitig durch Parteivereinbarung wirkungslos gemacht worden. Aus diesen Gründen hat der Register richter den zuletzt erklärten Willen der Beschwerdeführer mit Recht als den allein maßgebenden erklärt und hiernach deren wahren Willen entsprechend eingetragen. Daß sie sich ans entschuldbarer Rechtsunkenntnis über die Tragweite ihrer neuerlichen Erklärung oder über die ihnen nach §930 Gen.-Ges. zustehenden Rechte nicht hlaren waren, kann die Rechtswirksamkeit dieser E klärungen 10 ® lner Hinsicht beeinflussen, in denen unzweideutig der 31. De zember 1924 als Tag des Ausscheidens genannt ist. ^ us diesen Gründen mußte die weitere Beschwerde, in der die au ‘ e ’ zaD £ rechtlicher Grundsätze zwar behauptet wird, aber gegen über dem als entscheidend angesehenen Rechtsvorgang nicht wesent lich ist, als unbegründet zurückgewiesen werden. Nach §5, Abs. 1, Ziff. 2, Abs. 4, Satz 1, sächs. G. K. G. sind die Beschwerdeführer Gesamtschuldner der Kosten der Beschwerde. I. V.: Dr. Kromayer. der <»1 I Dezember I ioai 1 ^ anl dem Kündigungsformular das Datum Uer 31. Dezember 1934 ausgestrichen und dafür den sofortigen Austritt erklflit. sam g«nach7worden- * St d * S ° 1 t ? e,Iandes gericht auch ausdrücklich aufmerk sam gemacht worden, es ist unverständlich, daß ein Gericht das als letzte Instanz entscheidet, darüber so oberflächlich hinweggeht! rlcnt ' aas als ietzte Jnslanz
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder