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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (6. September 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- ArtikelDie Projektbearbeitung der Uhrenblockanlage 729
- ArtikelGedanken über die Kraftverluste im Räderwerk 733
- ArtikelGute Weckerfenster! 737
- ArtikelFreie Pendel 738
- ArtikelDie Wiedergeburt Lenzkirchs 741
- ArtikelSteuerfragen 742
- ArtikelVerschiedenes 743
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 746
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 746
- ArtikelGeschäftsnachrichten 747
- ArtikelPatentschau 748
- ArtikelEdelmetallmarkt 748
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 36 DIE UHRMACHERKUNST 743 Betracht, ob bei dem Tauschgeschäft der betreffende Gegenstand günstig erworben ist oder nicht, da un realisierte Wertsteigerungen oder Wertminderungen den Bilanzgewinn nicht beeinflussen sollen. Als Anschaffungs preis des so dem Betriebsvermögen zugeführten Gegen standes ist auch nicht der Buchwert des in Tausch ab gegebenen Gegenstandes, sondern dessen tatsächlicher gemeiner Wert im Zeitpunkte des Tausches anzusehen. Obgleich ein Geldpreis für den in Tausch gegebenen Gegenstand nicht erzielt ist, so wird, falls der gemeine Werf höher ist als der Buchwert, diese Wertsteigerung als realisiert behandelt. Diese Folgerung ist auch vom steuerlichen Gesichtspunkte aus richtig und not wendig, da sonst durch Tätigung von ausschließlich Tauschgeschäften der Ausweis von Bilanzgewinnen über haupt vermieden werden könnte. Scheidet ein Gegenstand des Betriebsvermögens durch Veräußernng aus, so tritt an seine Stelle unter die Aktiva der Verkaufspreis. Isf leßterer höher als der Bilanzansaß für den veräußerten Gegenstand, so hat der Verkauf eine Erhöhung des Betriebsvermögens und damit des gewerblichen Gewinnes zur Folge. Audi bei Verwandlung von Gegenständen des Geschäftsvermögens in solche des Privatver mögens ist der Wert der betreffenden Gegenstände, den sie zur Zeit der Herausnahme aus dem Betriebs vermögen haben, in gleicher Weise wie sonstige Privat entnahmen, dem bilanzmäßigen Gewinn hinzuzuseßen. Damit wird die etwaige Wertsteigerung, die bei diesen Gegenständen eingetreten ist, versteuert. Wenn Verbindlichkeiten, die das persönliche Vermögen angehen, also keine Geschäftsschulden sind, über Handlungsunkosten aus Geschäftsmitteln getilgt werden, so muß der Betrag der Schuldentilgung dem Geschäftsgewinn hinzugerechnet werden. Es handelt sich iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii V erschiedenes Eine vorbildliche Veranstaltung der Uhrmacherinnung Magde burg. Die Uhrmacherinnung Magdeburg hatte nicht nur ihre Mitglieder, sondern auch die Kollegen der Provinz Sachsen für Sonntag, den 1. September, nach Magdeburg eingeladen, um Vorträge des Herrn H. W. Tümena, Leiter der Verkaufsberatung der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, zu hören. Herr Obermeister Meyer hieß die 300 erschienenen Kollegen mit ihren Frauen herzlich willkommen. Er wies darauf hin, daß die heutige Zeit von allen Angehörigen des Faches fordert, sich zeitgemäß einzustellen und alles zu tun, um den kaufmännischen Teil ihres Geschäftes richtig zu gestalten. Insbesondere müsse der Uhrmacher auf die Qualität seiner Ware sehen, da von ihm als Fachgeschäft höhere Verantwortung gefordert werden könne. Herr Tümena sprach sodann über die rationelle Führung eines Uhrengeschäftes. In ausführlichen Darlegungen begründete er die Notwendigkeit einer straffen Geschäftsorganisation, die aber nicht in der Erschwerung und Komplizierung des Verwaltungs apparates bestehen dürfte, sondern in einer Vereinfachung. Die Unterlagen Statistik und Buchführung müssen eindeutige und schnelle Auskunft auf alle Fragen geben können, die der Geschäftsinhaber in bezug auf richtige Dispositionen zu stellen hätte. An Hand von Lichtbildern erläuterte er sodann die vom Zentralverband geschaffene Statistik. Für das Uhrengeschäft müßte unbedingt ein gesundes Verhältnis zwischen Lager und Umsaß erreicht werden bzw. eine schnellere Umdrehungszahl des Lagers, um die Rentabilität zu steigern. Dahin könne man nur kommen, durch eine straffe Beobachtung der einzelnen Warengruppen. Wie diese durchgeführt werden kann, wurde an den Lichtbildern im einzelnen erläutert. Im Anschluß daran konnte er zum ersten Male die soeben fertiggestellte Einheitsbuchhaltung des Zentralverbandes an Licht bildern vorführen. Auch hier wies der Redner nach, daß mit einer vereinfachten Durchschreibebuchführung viel mehr Übersicht über das Geschäft erreicht werden könnte als mit den bisher in Gebrauch befindlichen umständlichen Buchführungssystemen. Reicher Beifall belohnte die vorzüglichen Ausführungen des Vortragenden. Nach der Mittagspause sprach sodann Herr Tümena über Uhr und Mode. Er führte aus, wie notwendig die Entwickelung hier um Verwendung von Geschäftsmitteln zu Zwecken, die mit dem Betriebe nichts zu tun haben. Dasselbe gilt, wenn Aufwendungen für ein nicht zum Betriebsvermögen gehörendes Haus oder Teil desselben aus dem Geschäfts vermögen gemacht werden. Aufwendungen zu betriebs fremden Zwecken sind regelmäßig dem Geschäftsgewinn wieder hinzuzuseßen, da die Verschiebung zwischen Betriebs- und sonstigem Vermögen die gewerbliche Gewinnfeststellung nicht beeinflussen darf. Wird das gewerbliche Unternehmen im ganzen veräußert und der Betrieb aufgegeben, so könnte man annehmen, von einem hierbei erzielten Geschäftsgewinne würde nicht mehr die Rede sein können, weil durch diese Veräußerung kein Betriebsvermögen vermehrt und der Verkauf nicht mehr als im Gewerbebetrieb statt gefunden anzusehen wäre. Tatsächlich galt diese Auf fassung auch früher; sie ist aber schon kurz vor der Einführung des neuen Einkommensteuergeseßes auf gegeben worden. Das jeßt geltende Geseß vom Jahre 1925 sieht, wohl nicht mit Unrecht, den Veräußerungs gewinn als Einkommen aus Gewerbebetrieb an, allerdings mit gewissen Einschränkungen. Da ferner eine ganze Reihe anderer Gesichtspunkte dabei berührt werden, bleibt die nähere Erörterung einer späteren Besprechung an dieser Stelle Vorbehalten. Die angegebenen, das Betriebsvermögen berührenden acht verschiedenen Vorgänge sind als einige vom steuer lichen Standpunkte interessante Fälle, die oft unrichtig behandelt werden, herausgegriffen. Sie werden dartun, daß viele Erwägungen erleichtert, mancher Mißgriff und damit unwirtschaftliche Zeitversäumnis vermieden werden kann, wenn man sich rechtzeitig über steuerliche Buchungs vorschriften und deren Auswirkung an geeigneter Stelle In formationen einholt. Diese zu geben ist die Buchstelle des Zentralverbandes jederzeit bereit. (11/962) der Mode auch für den Uhrmacher sei. Audi an der Uhr geht die Mode nicht vorüber. Sie ist Kulturfaktor und dürfte von niemandem übersehen werden. Notwendig sei aber die richtige geschäftliche Einstellung des Uhrmachers selbst. Dieser könne als Ratgeber seiner Kundschaft sehr viel dazu beitragen, daß der Umsaß in Uhren durch den Einfluß der Mode gesteigert würde. Wie ausgeprägt sich auch der Einfluß der Mode bei der Uhr bemerkbar macht, wurde in zahlreichen Lichtbildern dargelegt. Wenn auch bei den Lichtbildern die einzelnen Beispiele teilweise ins Extreme gingen, so sollten ja die Lichtbilder nicht Vorlagen für das einzelne Geschäft sein, sondern anregen, über diese Dinge nachzudenken. Reicher Beifall belohnte den Vortragenden auch für diese Ausführungen. Im Anschluß daran gab Herr Verbandsdirektor König die Pläne bekannt, die der Zentralverband in allernächster Zeit zu verwirklichen sucht, um den Uhrmacher in geschäftlicher Be ziehung weiter zu schulen. Zunächst sei die wichtige Schau fensterfrage durch Veranstaltung von Schaufenstertagen in mehreren größeren Städten zu lösen. Die Umgestaltung des Uhren-Schaufensters sei eine Notwendigkeit, wenn das Uhren geschäft im Konkurrenzkampf mit anderen Berufen bestehen wolle. Man könne feststellen, daß der gute Wille, die Schau fenster den heutigen Zeitverhältnissen anzupassen, bei den Kollegen vorhanden wäre, daß aber bisher die praktische An leitung fehle, um diesen Willen in der Praxis durchzuführen. Dazu sollten die Schaufenstertage dienen. Ferner sei geplant, eintägige Verkaufskurse für elektrische Anschlußuhren durch zuführen, um den Uhrmacher die Verkaufsmöglichkeit und die Verkaufsargumente in die Hand zu geben. Anschließend daran sei eine zweitägige öffentliche Ausstellung von elektrischen Einzeluhren geplant, um dem Publikum Kenntnis von dieser neuen Entwickelung der Uhrenindustrie zu geben und um das Publikum darauf hinzuweisen, daß auch für die elektrische Uhr der gegebene Fachverkäufer der Uhrmacher sei. Weiter gab der Redner noch Aufklärung über die Frankfurter Versicherung. Die Versicherungsverträge unserer Kollegen laufen weiter und ist von ihnen nichts zu befürchten, da die Garantie für die Ver pflichtungen von der Allianz übernommen worden sei. Auch über den Stand der schwebenden Vergleichsverhandlungen
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