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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (13. Juni 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Preisschleudern mit Markenartikeln
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Warum haben Sie noch keinen Kassenzettel?
- Autor
- Tümena, Hans-Willibald
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- ArtikelPreisschleudern mit Markenartikeln 465
- ArtikelWarum haben Sie noch keinen Kassenzettel? 466
- ArtikelDer Uhrenladen im Bilde 468
- ArtikelSteuerfragen 469
- ArtikelSprechsaal 470
- ArtikelBesuch in Frankfurt a. M. und in Friedberg in Hessen 471
- ArtikelVerschiedenes 474
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 477
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 479
- ArtikelGeschäftsnachrichten 481
- ArtikelBüchertisch 482
- ArtikelPatentschau 482
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 483
- ArtikelEdelmetallmarkt 483
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 484
- ArtikelAnzeigen 484
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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466 DIE UHDMACHERKUNST Nr. 24 Eine derartige Verlegung liegt dann vor, wenn die Unterbietung der Preise für Markenartikel eine Handlung ist, „die gegen die guten Sitten verstört“. Von grund legender Bedeutung ist hierbei die Erkenntnis, dafe das Wettbewerbsrecht nicht das Publikum, den Verbraucher, schüfet, sondern den Mitbewerber 9 ). Dieser Schüfe des Mitbewerbers kann unter Umständen dem Verbraucher einen Nachteil bringen, insbesondere kann ein für das Publikum wirklich günstiges Angebot im Verhältnis zu den Mitbewerbern sittenwidrig und deshalb wettbewerbs rechtlich unzulässig sein. Zwei typische Fälle dieser Art sind die Gewährung von Zugaben oder gualifizierter Mengenrabatte 10 ) und das Preisschleudejn mit Marken artikeln. So wenig die Sittenwidrigkeit des Preisschleuderns mit Markenartikeln dadurch beseitigt wird, dafe dieses für das Publikum vorteilhaft ist, nämlich ihm den Bezug der Ware für einen niedrigeren Preis ermöglicht 11 ), ebensowenig wird die Sittenwidrigkeit dadurch be gründet, dafe der Schleuderer unter Umständen seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Liefe ranten verlefet. Die Sittenwidrigkeit des Preisschleuderns mit Markenartikeln kann einzig und allein in dem Ver hältnis der Mitbewerber zueinander gefunden werden. Das Unterbieten der Preise für Markenartikel ist sitten widrig, weil der Schleuderer in seinen Abnehmerkreisen den Anschein besonderer Leistungsfähigkeit erweckt, tatsächlich aber jenen Vorsprung gegenüber seinen Mit bewerbern nur deshalb besifet, weil diese an die Ein haltung bestimmter Kleinverkaufspreise gebunden sind und sich gebunden fühlen 12 L Nicht wesentlich ist es, ob der Schleuderer zu den reversgebundenen Abnehmern oder zu den Aufeenseitern 1:i ) gehört. Erforderlich ist nur, dafe es sich auch tatsächlich um einen Markenartikel im Sinne einer lückenlosen Durch führung des Reverssystems handelt, also insbesondere der Hersteller nicht etwa selbst die Preisunterbietungen duldet und der Einheitspreis als eine blofee Fiktion erscheint. Hat der Erzeuger alles ihm Mögliche getan, um ein Unterbieten zu verhüten, dann kann sich der Aufeenseiter die Ware nur auf Schleichwegen unter Teil nahme an einem fremden Vertragsbruch verschafft haben 14 ). Stets verstöfet das Preisschleudern mit Markenartikeln gegen die Grundsätze der Wahrhaftigkeit und der Gesefe- oder Vertragsmäfeigkeit, stets wird das Preisschleudern nur dadurch möglich, dafe der Schleuderer einen eigenen Vertragsbruch verübt oder einen fremden Vertragsbruch ausbeutet, stets ist mit dem Preisschleudern mit Marken artikeln eine Täuschung des Publikums über die Leistungs fähigkeit des Schleuderers verbunden, der sich den Anschein gibt, als sei er dank seiner besonderen Tüchtigkeit in der Lage, die in Frage kommende Ware zu einem niedrigeren Preis als seine Mitbewerber zu verkaufen. (1/208) 12) Diesem Rechsstandpunkt steht nicht die Argumentation entgegen, das Schleudern habe einen günstigen Einflufe auf die Preisbewegung, es zwinge die Fabrikanten, im Preise nach zugeben (vgl. hierzu Wittgensteiner, Preisunterbietung bei Markenartikeln [Kartellrundsch. 1927, 45ö|), vielmehr hat die Frage nach der Zulässigkeit einer Wettbewerbshandlung grundsätzlich mit der Wirkung dieser Handlung auf die Allgemeinheit nichts zu tun (so Callmann, „Überspannung des Wettbewerbs gedankens“ [GU 1928, 102); vgl. auch Urteil des Kammergerichts vom 9. Juli 1927 [Kartellrundsch. 1927, 476]). Immerhin findet die Sittenwidrigkeit der Unterbietung der Preise für Markenartikel dort ihre Grenze, wo unter dem Zwang der Sperre unangemessene Preise für Waren des allgemeinen und unentbehrlichen Bedarfs festgesetzt werden (vgl. Eger, „Das Reichsgericht und die Kartelle“ [Die Reichsgerichtspraxis im deutschen Rechtsleben, 1929, IV, 231)). Ebenso können die besonderen Umstände des Falls (z. B. Preis- nachlafe im Ausverkauf, wenn der Lieferant die Rücknahme der Ware ablehnt) die Annahme der Sittenwidrigkeit des Preisschleu derns ausschliefeen (vgl. Rosenthal a.a.O., Note 93 zu § 1). 13) Vgl. Rosenthal a. a. O.. Note 96 zu § 1: „. . . Auch der nicht gebundene Einzelverkäufer verstöfet gegen die guten Sitten, wenn er sich unter Ausnutzung des Vertragsbruchs anderer eine Unterhaltsquelle verschafft, um der grofeen Zahl derer, die sich vertraglidi gebunden fühlen, als Einzelstehender Konkurrenz zu machen . . .“ 14) Ausnahmefälle sind natürlich denkbar. Zu beachten ist jedoch, dafe es genügt, wenn der Unterbietende nur mit der Wahrscheinlichkeit eines Vertragsbruches seines Lieferanten geredinet hat (vgl. Rosenthal, a. a. O., Note 97 zu § 1). 9) Vgl. RGSt. 61, 50: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb will in erster Lime mdit das kaufende Publikum schützen, sondern die ehrbaren Geschäftsleute, die sich im Wettbewerb befinden ünd sich dabei der reellen Mittel bedienen, durch wirkliche Vorteile oder Verbesserungen in Erzeugung, Einkauf oder Betrieb, dem Publibum die gleiche Ware zu billigerem Preise oder bessere Ware zum gleichen Preise wie die anderen Geschäfte anzubieten.” 10) Vgl. Hefeler, Zugaben und unlauterer Wettbewerb, 1929, S. 30 u. 31. 11) Vgl. RGZ. 115,320(330): „ Die Revision irrt, wenn sie meint, die Frage, ob eine zu Zwecken des Wettbewerbs vor genommene Handlung gegen die guten Sitten verstofee, beantworte sich danach, ob das kaufende Publikum sidi durch das be anstandete Verhalten benachteilig! fühlt. Mafegebend hierfür ist vielmehr die Anschauung der anständig denkenden Geschäfts welt . . ferner RG., 27. Februar 1928, JW 1928, 1210: „. . . Indem das Berufungsgericht bei der Bestimmung dessen, was sich im Wettbewerbskampfe verbietet, die Anschauung des ehrbaren Kaufmanns zum Mafestabe nimmt, befindet es sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts . . .“ iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Warum haben Sie noch keinen Kassenzettel? Von Hans-Willibald Tümena Die Zahl der Uhrmachergeschäfte, in denen beim Verkauf kein Kassenzettel ausgeschrieben wird, ist noch immer aufeerordentlidi grofe. Das läfet darauf schliefeen, dafe die grofeen Vorzüge des Kassenzettels noch nicht genügend erkannt sind. Irgendwer hat einmal festgestellt, dafe der Aufschwung der Warenhäuser auf den Kassenzettel zurückzuführen sei. Darin hegt viel Wahres. Der Kassenzettel ist nämlich in der Tat so wichtig, dafe es sich lohnt, seine Vorteile einmal insgesamt ins Auge zu fassen. Sie sollen deshalb im folgenden im einzelnen zusammengestellt werden. Erinnern wir uns einmal, wie es uns bei Einkäufen geht: Da kaufen wir dies und jenes, und nachher über legen wir, wo unser Geld geblieben ist. Vorteilhaft schneiden bei unserer Kontrolle diejenigen Geschäfte ab, die uns einen Kassenzettel gegeben haben. Wir erkennen darin eine Annehmlichkeit, die uns verschafft worden ist, und wir behalten von den Geschäften einen grofezügigen Eindruck. Schon diese kleine Erkenntnis aus unseren eigenen Erfahrungen ist wichtig. Wir sehen, dafe der Kassenzettel ein Teil unseres Kundendienstes sein mufe. Vielfach ist es auch so, dafe der Käufer einem Dritten gegenüber Rechnung legen mufe. Das wird ihm durch den Kassen zettel bequem gemacht. Im anderen Falle mufe er häufig nochmals den Weg zu uns machen, um den angeforderten Beleg seinem Auftraggeber zu verschaffen. Das macht ihm und uns unnötige Arbeit, die wir durch den sofort gegebenen Kassenzettel vermeiden können. Hat der Käufer eine Uhr erstanden, so ist der Kassen zettel auch für die Garantiezeit sehr wichtig. In Ver bindung mit dem Kassenzettel kann der Uhrmacher genau ermitteln, ob die Garantiezeit vom Kunden noch be ansprucht werden darf oder nicht mehr.
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