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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (20. Oktober 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wir stellen vor
- Untertitel
- Karl Epple
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- Artikel"Eine für das Aussehen und eine für die genaue Zeit!" 565
- ArtikelSelbstgespräch des Uhrmachers 566
- ArtikelÜber die Theorie des Schutzpendels und Neues über ... 567
- ArtikelDie Goldwaage 568
- ArtikelSteuerfragen 568
- ArtikelWir stellen vor 569
- ArtikelSteuerfragen 570
- ArtikelVerschiedenes 570
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 571
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 572
- ArtikelDie Pflichtinnung Gesetz geworden 575
- ArtikelGeschäftsnachrichten 576
- ArtikelBüchertisch 576
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 577
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 577
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 577
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 578
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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DIE UHRMACHERKUNST 569 Das RG. verlangt in erster Linie die Erhebung der Gewerbesteuer nach dem Merkmal des Ertrages. Daneben kann — nicht muß — auch eine Besteuerung nach der Lohnsumme erfolgen. Ob und unter welchen Voraussetzungen neben der Ertragsteuer eine Lohnsummensteuer zu erheben ist, bestimmen die Einzelländer. Unzulässig ist aber eine Beschränkung der Lohnsummensteuer auf bestimmte Arten von Betrieben. Als Steuermeßbetrag ist 7,5 vom Tausend der in einem Vierteljahr gezahlten Lohnsumme vorgesehen. Ist diese Lohnsumme nicht höher als 5000 7?)/, so wird von ihr ein Betrag von 1500.7?)/ abgezogen. Als Steuermetz betrag wäre dann mithin bei z. B. 4800 7?)/ Vierteljahrs lohnsumme, da zunächst stets auf volle 1000 7?)/ nach unten abzurunden ist, 7,5 vom Tausend von 2500 'Jl)l (4000 — 1500) = 18,75 31)1 anzuseßen. Beträgt die Lohn summe z. B. 1999 (abgerundet auf 1000 7?)/), so kommt Lohnsummensteuer nicht in Betracht. Insofern besteht auch im RG. eine Freigrenze ähnlich wie im preußischen Geseß, wo bei Betrieben, deren Lohnsumme im Jahre 18000 7?)/ nicht überstiegen hat, ein Betrag von 6000 31)1 abgezogen wird. Bei einem Vergleich ist aber auch die im RG. vorgesehene Abrundung, die das preußische Ge- seß nicht kennt, zu berücksiddigen. Zu beachten ist ferner bei einem Vergleich mif dem preußischen Geseß, daß hier der Steuergrundbetrag nur 1 vom Tausend gegenüber 7,5 vom Tausend im RG. beträgt. Die staatlich veranlagten Steuermeßbeträge stellen noch nicht den zu zahlenden Steuerbetrag dar. Dieser errechnet sich erst nach Anwendung des U m 1 a g e s a ß e s, wie er von der Gemeinde besdilossen ist. Da die Meß beträge des RG. viel höher sind als die Grundbeträge des preußischen Geseßes, werden die Umlagesäße wesentlich niedriger liegen als die jeßigen sogenannten Zuschläge. Während die Zuschläge beim Ertrag oft etwa 500 °/ 0 ausmachten, werden die Umlagesäße sich voraus sichtlich etwa um 100 °/ 0 herum bewegen. Sollte man es aber in den Bereich der Möglichkeit ziehen, daß der Umlagesaß vereinzelt etwa auf 200 °/ 0 geseßt werden könnte, so würde das Erträgnis allein schon durch die Gewerbesteuer um den doppelten Betrag des in der Stufentabelle ausgeworfenen Prozentsaßes gekürzt werden; also z. B. ein Ertrag von 6500 3i)l um 680 31)1 = 10,4 %. Nach dem Geseß zur Regelung der Warenhaussteuer und der Filialsteuer vom 15. Juli 1933 kann der Umlagesaß unter anderem für Warenhandelsunternehmungen, die in einer Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten, ohne dort ihre Betriebs leitung zu haben, bis zu zwei Fünftel (40 °/ 0 ) höher liegen als für die übrigen Betriebe. Als endgültig kann diese Fassung des RG. nicht angesehen werden, weil sie den mittelständischen Einzelhandel durchaus nicht befriedigt. Er verlangt eine wirksame Schußsteuer gegen Filial- und Großbetriebe. Aus verschiedenen Gründen wird ein solcher Schuß, soll er durch steuerliche Maßnahmen erreicht werden, nur auf dem Wege einer erhöhten Umsaßsteuer verwirklicht werden können. Groß betriebe können ihren Gewinn und ihren Gewerbeertrag willkürlich durch Bilanzierungsmelhoden gestalten. Schon insofern ist bei ihnen der Ertrag ein unzuverlässiger Maßstab und ungeeignet, ihrer Gewerbesteuer als haupt sächlichste Grundlage der Steuerbemessung zu dienen. Und gerade das RG. betont besonders stark den Ertrag Wir stellen vor Karl Epple (Wilhelmshaven ) Vorsitzender des Nordwestdrutschcn Uhrtnncherverbandes Karl Epple, der neue Führer des Xordwestdeutschen Verbandes, ist alter SA-Kampfer. Hierdurch und durch sein weites Hernmk'mimen in der Wett ist er berufen, den Verband tatkräftig im Sinne des XuHomdsozia/ismus An führen. Am 16. Mürz 18H5 wurde Karl Epple in Stuttgart- Botnang geboren. Vierzehn Jahre war er alt, als die Familie nach Straßburg übersiedelte und er im Elsaß) ein Land kennen/ernte, das ein ewiger Zankapfel zwischen Deutsch land und Frankreich bleibt und dessen Schicksal den Be wohner eigenartig formen mußte. Vier Jalne lernt hier Epple bei der Firma F. Katt das Uhrmacherhandwerk. Dann geht es auf die Wanderschaft. In Schaffhausen bleibt er zuerst hütngen. Zürich, (lenf, Bern und Solothurn sind die Orte, in denen Epple. sieh bei tüchtigen Meistern rer- vollkomm net. Von Konstanz ans wird er ein gezogen. Er dient beim H. Seebataillon in Tsingtau. Dort hat er Ge legenheit, einige Turmuhren montieren \u können. Xach einer treiferen kurzen Tätigkeit in, der Schweiz legt Epple 1912 die Meisterprüfung ab und macht sich kurze Zeit darauf selbständig. A/s geborener Württemberger kann er Bll!) nicht nach Straßburg zurück, und so lüßt er sich in Wilhelmshaven nieder. Seit 1936 gehört er der XSDAP. an. Als einzigster Kollege in Wilhelmshaven - IIüstrinyen kämpfte er offen als SA. - Mann für die Bewegung. heute ist er Truppführer in ihren Reihen. (II241) als Hauptmerkmal der Besteuerung. Erhebliche Ge werbeverluste haben zudem die Großbetriebe jeßt fast ausnahmslos gezeigt. Solche Verluste können dann von einem späteren Gewinn abgeseßt werden, wobei aller dings stets als Mindestertrag 5 °/ 0 des Gewerbekapitals zu versteuern sind. Die Großbelriebe fahren nach dem RG. ohne Zweifel günstiger als die kleinen und mittleren Betriebe. Die Besteuerung nach dem Kapital seßt nur hilfsweise ein, und die Lohnsummenbesteuerung ist nidit zwangsläufig, nur zusäßlich, und im übrigen auch stark gemildert, Weder der einen noch der anderen dieser Besteuerungs arten würden die Betriebe durch Manipulationen aus- weichen können, wie dies beim Ertrag für möglich er achtet wird. Zieht man zur Begegnung der Schwierigkeiten die Umsaßsteuer, die in einem Bruchteil des beim Waren verkauf empfangenen Entgelts zu entrichten ist, heran, indem man sie für die Warenhausbetriebe etwa auf das Doppelte der allgemeinen Umsaßsteuer seßt, so kann ein solches Begehren durchaus nicht un gerechtfertigt erscheinen. Auf den Waren des kleineren Einzelhändlers ruht in der Regel schon beim Waren einkauf eine mehrfache Umsaßsteuer, die der Groß betrieb vermeiden, jedenfalls mindern kann. Die Ver doppelung der Umsaßsteuer beim Umsaß der Waren-
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