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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (25. Dezember 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuzeitliche Uhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- ArtikelDie vierte Notverordnung 953
- ArtikelWeihnachten im Uhrenfenster 955
- ArtikelVorschläge zur Einführung vereinfachter Zeitzeichen für den ... 957
- ArtikelDie neuzeitliche Uhr 958
- ArtikelSteuerfragen 960
- ArtikelVerschiedenes 961
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 962
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 963
- ArtikelFachlehrer-Vereinigung 963
- ArtikelGeschäftsnachrichten 964
- ArtikelPersonalien 964
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 964
- ArtikelBüchertisch 964
- ArtikelUhrenpreise und Notverordnung 964
- ArtikelPatentschau 965
- ArtikelEdelmetallmarkt 965
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 966
- ArtikelAnzeigen 966
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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960 DIE UHRMACHERKUNST das Schönere ist und immer bleiben wird, auch wenn die Mode in ihrer Sucht nach fortgesebten Neuheiten einmal dreieckige Zifferblätter auf den Markt bringen oder irgendeinen anderen Unsinn propagieren wird. Sollen Zahlen oder nur Striche auf dem Zifferblatt angegeben werden? Das ist ebenfalls eine Sache des persönlichen Geschmacks. Eine Ziffer kann ästhetisch sehr schön gebildet werden, kann ein vollkommenes Ornament sein; Tatsache aber bleibt, dab wir an einer Uhr gar nicht die Zahl als Zahl lesen werden, sie lediglidi als Markierungszeichen sehen. Die Zahl erfüllt also eine Funktion, der jeder Strich genau so gerecht wird. Auf größere Entfernungen gar, etwa bei Turmuhren, ist die Markierung durch Striche, der deutlicheren Sichtbarkeit wegen, unbedingt vorzuziehen. Und was soll man dagegen haben? Auch bei den Sonnenuhren las man nur die Schattenstriche ab, und die Zahlen waren Neben sache oder fehlten ganz. (I 710) llllllllllllllllllIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIlllllllllllllllll llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deulsaicn Uhrmacher (Einheitsverband) Übergang von 0,85 °/o auf 2% Umsatzsteuer. bekanntlich tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1932 ab eine bedeutende Erhöhung der Umsatzsteuer ein. Diese Erhöhung beträgt 1,15° 0 . Bei Unternehmen, deren Gesamt umsatz 1 Million .7?)/ im vorhergehenden Steuerabschnitt überstiegen hat, erhöht sich die Steuer auf 2%%, für die über 1 Million Ji)i hinausgehenden Umsäbe, während die erste Million nur mit dem normalen Sab von 2 °/ 0 zu versteuern ist. Die neuen Steuersätze finden nur Anwendung auf Umsätze, bei denen sowohl Vereinnahmung des Entgelts als auch die Leistung (Lieferung) nach dem 31. Dezember 1931 liegen. Erfolgt indessen die Vereinnahmung des Entgelts oder die Leistung nach dem 30. Juni 1932, so sind die neuen Umsatzsteuersätze zu entrichten. Ist z. B. eine Ware vor dem 31. Dezember 1931 ver kauft und wird sie in Raten bis zum 30. Juni 1932 be zahlt, so beträgt die Steuer 0,85%. Würde dagegen z. B. die lebte Rate erst am 1. Juli 1932 gezahlt, so würde für diese Rate 2°/ 0 Steuer zu entrichten sein. Der Verkäufer kann nun für eine Leistung aus einem Vertrage, der vor dem 9. Dezember 1931 abgeschlossen wurde — falls erhöhte Umsabsteuer zu entrichten ist —, dem Käufer den Steuermehrbetrag (1,15%) als Zuschlag in Rechnung stellen, und zwar gesondert von dem übrigen Rechnungsbeträge. Der Empfänger der Leistung mub dem Verkäufer diesen Zuschlag zum Entgelt gewähren; der Preiszuschlag bildet keinen Grund zur Vertragsaufhebung. Es sei besonders darauf hingewiesen, dab diese Zu schläge zum Entgelt gegebenenfalls, also bei Lieferung der Ware vor dem 9. Dezember 1931 und bei Bezahlung nach dem 30. Juni 1932, auch dem Grossisten zustehen. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiniii iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiin i Herbert N.Casson S hat auch Ihnen etwas zu sagenI Die Auflagen = S seiner Werke gelten in die Hunderttausende, i i und Hunderttausende haben davon profitiert. = = Cassons Sondergebiet ist der Einzelhandel, die = | Sorgen des Ladeninhabers sind seine Sorgen. I E Was Casson Ihnen rat, ist hieb- und stichfest. = = Wenn je Bücher sich bezahlt gemadit haben, = § dann diese: E 1 :fl)i 1 E Erfolg und Lebensfreude 3,50 I E Zwölf Tips zum Erfolg 1,00 | E Geldverdienen und glücklich sein 2,00 E = Schreibt bessere Briefe! 4,00 1 E Wirksame Werbung 4,00 E E Wie überwindet man geschäftliche Schwierig- i | keilen? 3,00 | = Das Schaufensterlehrbuch (Casson-Geigei) . 10,(X) E | Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, i | Halle (Saale) Königstraße 84 | 111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111 n 1 1111111111111111111111111111111111111111 ( 11111,11 ( |, |, 111,11 M ~ Vor Verkündung der Notverordnung hatte man nocti keine Kenntnis, wie die Umsabsteuererhöhung ausfallen würde; bei der Kalkulation des Preises wird daher die Umsab steuer nur mit dem bisherigen Sab berechnet worden sein. Für Zwecke des Nachweises dem Finanzamt gegen über, welche Verkäufe noch mit 0,85%, und welche mit 2%, zu versteuern sind, empfiehlt es sich, auf die Ver schiedenheit der Umsabsteuersäbe bei den Aufzeichnungen zu achten, damit in der Umsabsteuererklärung, wie dies verlangt wird, getrennte Angaben dafür gemacht werden können. Einführung einer Einfuhrsteuer (Ausgleidisteuer) Während bisher aus dem Ausland eingeführte Waren für diesen Vorgang nicht der Umsabsteuer unterlagen, soll künftig das Einbringen von Gegenständen in das Inland einer sogenannten Ausgleichsteuer unterliegen. Wann diese neue Steuer in Kraft tritt, soll erst noch bestimmt werden, dem Vernehmen nach vielleicht am 1. Februar 1932. Die Steuer wird zugleich mit dem Zoll erhoben und soll so bemessen sein, dab die Steuer belastung der eingeführten Waren der Belastung der im Inland erzeugten Gegenstände entspricht. Auf diese Weise wird verhindert, dab die Auslandsware als Folge unserer Umsabsteuererhöhung leichter konkurrenzfähig ist. Zinssenkung ab 1. Januar 1932 Die Zinsen für Hypotheken und sonstige langfristige Forderungen (Darlehen) werden, wenn sie 8 % oder weniger betragen, auf 6 % ermäbigt- Beträgt der Zins- fub bereits 6%,, so tritt keine Änderung ein. Ist der Zinsfub höher als 8 %,, so erfolgt Senkung im Verhältnis von 8 zu 6, also um ein Viertel. Bei einem Zinsfub von z. B. 12% würde Senkung auf 9%,, bei 10% auf 7 1 2 % zu erfolgen haben. Bei einem Zinsfub über 12% wird noch durchgreifender gesenkt, nämlich im Verhältnis von 8 zu 4 für den über 12% hinausgehenden Teil der Zinsen; z. B. 14%, werden ermäbigt auf 10%. Soweit Zinsen für Hypotheken und andere lang fristige Forderungen zwangsläufig gesenkt sind, tritt Kündigungssperre für den Gläubiger bis zum 31. De zember 1933 ein. Für Aufwertungshypotheken, wofür ab 1. Januar 1932 7%% Znsen gezahlt werden sollten, tritt eine Herab setzung auf 6 %, ein. Weiter tritt eine Verbilligung der laufenden Bank kredite ein, indem im Wege der Vereinbarung der Kredit institute mit dem Bankkommissar die Höhe der Haben- und Soll - Zinsen sowie der meist sehr hohen Provisionen niedriger festgelegt werden. Für neu aufzunehmende Hypotheken ist kein Zwangs- zins vorgesehen. (|| 719)
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