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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (25. Dezember 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- ArtikelDie vierte Notverordnung 953
- ArtikelWeihnachten im Uhrenfenster 955
- ArtikelVorschläge zur Einführung vereinfachter Zeitzeichen für den ... 957
- ArtikelDie neuzeitliche Uhr 958
- ArtikelSteuerfragen 960
- ArtikelVerschiedenes 961
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 962
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 963
- ArtikelFachlehrer-Vereinigung 963
- ArtikelGeschäftsnachrichten 964
- ArtikelPersonalien 964
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 964
- ArtikelBüchertisch 964
- ArtikelUhrenpreise und Notverordnung 964
- ArtikelPatentschau 965
- ArtikelEdelmetallmarkt 965
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 966
- ArtikelAnzeigen 966
- BandBand 56.1931 -
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- Die Uhrmacherkunst
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962 DIE UHRMACHERKL1N51 Nr. 52 Preise stellen können als die einführenden Fabriken, und die zwangläufige Folge ist, daß immer metir Schwarzwälder Uhren fabriken in England Fihalfabriken zu errichten gezwungen sein werden, um ihren bisherigen englischen Markt zu behaupten. Schon spridit man davon, daß sich zwei weitere kleinere Fabriken mit derselben Absicht tragen. Erfahrungsgemäß werden Fihalfabriken im Ausland zu stärksten Befürwortern hoher Einfuhrzölle. Sind erst einmal Schwarzwälder Uhrenfabriken in England ansässig, dann werden sie bei der englischen Regierung mit der Begründung des Schußes der heimischen Produktion sich für die Zollerhöhungen auf Uhren einseßen, die bisher offenbar deswegen bei den jeßigen Runciman- Zöllen nicht erfolgt sind, weil es eine schußwürdige englische Uhrenindustrie zur Zeit nicht gibt. Die deutsche Regierung hat in London um Zolltarifverhandlungen nachgesucht. Sollten sie in Gang kommen, dann ist anzunehmen, daß deutscherseits auf eine Ermäßigung der 33 1 «prozentigen Uhrenzölle hingearbeitet wird. Ein solches Bestreben stößt aber auf unüberwindliche Schwierig keiten, wenn in England selbst deutsche Fihalfabriken Uhren her- steilen; denn diese werden sich mit aller Macht schon zur Rettung des investierten Kapitals einer Zollherabseßung entgegenstemmen. Die deutsdie Uhrenindustrie hat Vorjahren schon einmal ein er freuliches Zeichen von Solidarität zur Erhaltung dieses Jahrhunderte alten Industriezweiges gegeben, als sie troß verlockender An gebote ablehnte, in Rußland eine Uhrenfabrik zu errichten. Es wäre zu wünschen, daß dieses wirtschaftliche fieimat- gefühl auch jeßt zum Vorteil der gesamten Bevölkerung des hohen Schwarzwaldes zum Durchbruch käme; denn nach all gemeiner Anschauung der Bachkreise hegt bei der derzeitigen englischen Zollsituation kein dringlicher Anlaß vor, eine Schwarz wälder Uhrenindustne in England selbst aufzubauen. (VI 1 147) 750 Schulkinder musizieren im Konzertsaal auf der Mund harmonika. Die Arbeitsgemeinschaft Berliner Schulorchesterleiter veranstaltete kürzlich im großen Konzertsaal der Staatlichen Hochschule für Musik in Berlin unter dem Leitgedanken „Mund harmonika und Schulmusik” einen musikpädagogischen Abend. Es handelte sicti bei dieser Veranstaltung nicht um ein Konzert im üblichen Sinne, sondern um eine groß aufgezogene Kundgebung mit dem fest umrissenen und klar herausgeschälten Zweck, durdi ein Stück Praxis der Lehrerschaft zu zeigen, welch gute Dienste die Mundharmonika der Schule als musikalisdrer Erzieher und Freudenspender leisten kann. Mehr als 1000 Berliner Lehrer und Lehrerinnen und viele hervorragende Vertreter der Sdiulbehörden wohnten dem Konzert bei. Die Veranstalter hatten einen vollen Eifolg. Es gab reidien Beifall, und mandier Skeptiker erlebte die Wandlung vom Saulus zum Paulus. Man experimentierte nicht, man blieb einfach, schlidit und volkstümlich, wie es der Mundharmonika entspricht. Einen besonders starken Eindruck hinterließen die Massenchöre am Sdiluß. Gespielt wurde aus- schließhdi auf den Ouahtätsinstrumenten der Firma Matth. Hohner AG. in Trossingen (Württemberg). (VI 1155) Einbruch. Einbredier drangen in der Nacht vom ö. zum 9. Dezember in das Geschäft des Kollegen P. Steinbach in Krefeld ein und erbeuteten Uhren und Goldwaren im Gesamt werte von rund 10000 .'/?)/. Für die Ergreifung der Täter bzw. Wiederbesdiaffung der Ware sind bis zu 1000 ‘.RU Belohnung aus- geseßt. Sämtliche Uhren waren mit Wurzelzeichen (\ ) und Lagernummer versehen. Es handelt sich um etwa 29 Damen- Ripsbanduhren in Gold, etwa 38 gleiche Uhren in Plague, 93 Plaque-Zugbanduhren, 5 Damen-Armbanduhren in ver schiedener Ausführung, 3 Herren-Lederbanduhren in Gold, 6 in Plague, 20 in verschiedener Ausführung, 4 Herren -Savonnettes in Gold, 20 in Plague, 10 in verschiedenen Gehäusen; ferner 20 Brillantringe, 5 Brillantkolliers, 6 goldene Herrenketten, 5ö goldene Herren - Steinringe, 42 goldene Herren - Plattenringe, 46 goldene Damenringe, 50 goldene Trauringe, ö silberne Zigarettenetuis, 28 Chatelainketten, 6 Paar goldene Manschetten knöpfe, 25 Ansaßbänder und andere Goldwaren. Zweckdienliche Mitteilungen werden an das nächste Kriminalamt erbeten. (VI 1/157) Schaufenstereinbruch. In den Morgenstunden des 16. De zember ist dem Kollegen Rudolf Otto in Zeiß mit einem Ziegel stein die ungeschüßte Scheibe seines Schaufensters eingeschlagen worden. Der Täter hat drei gestempelte Herren-Savonnettes- Uhren (zwei Marke „Elida” und eine Marke „Voigt” 2><G) und ein Amer. Double-Chatelaine entwendet. Der Täter ist dann durdi herbeieilende Leute gestört worden und suchte das Weite. Ein verdächtiger junger Mann mußte wieder entlassen werden. Für die Wiederherbeischaffung der gestohlenen Sadien sind 20% des Wertes als Belohnung ausgeseßt. (VI 1 158) imiiiiiiiMiimiiiiiiiiiiiiiiiimimimmiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiimiMiimiMiiiiiiiiiiiimiiiiiiiimiiMiiiiiiiiiiiiiiiMiiiimiiimiiimiiimmmiimiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiii Zentralverbands - Nachrichten Die Geschäftsstelle des Zentralverbandes erteilt unentgeltlich Auskünfte in allen Rechts- und Steuer/ragen sowie über sonstige geschäftliche Angelegenheiten. Auskünfte iverden jedoch nur daun erteilt, wenn der Einsender (mittelbares) Mitglied des Zentral verbandes ist und mit der Entrichtung fälliger Beiträge nicht im Rückstand ist. Jeder . ln frage sind Briefmarken für die Antwort beizufügen. Betrifft Präzision-Versand (Dresden) Durch einstweilige Verfügung vom 19. Dezember 1931 — 30 G. 594 31 — hat das Amtsgericht Magdeburg der Präzision - Versand-G. m. b. H. in Dresden und der magdeburgi- schen Verkaufsstelle die Anwendung der Schlagzeile „Groß handelspreise für Private“ verboten. Auf Kosten der Präzision- Versand - G. m. b. H. ist die einstweilige Verfügung in dem „Magdeburger Generalanzeiger" und in der „Volksstimme" ver öffentlicht worden. Da als Gericht der Hauptsache das Landgericht Magdeburg in Frage kommt, muß vor diesem Gericht ein Rechtfertigungs verfahren über den Beschluß des Amtsgerichtes durchgeführt werden, über den Ausgang dieses Verfahrens werden wir an dieser Stelle wieder berichten. (VII 301) AußerordenllichesKündigungsrechtdes Mieters von Geschäfts räumen, Frist 5. Januar 1932! Ein vor dem 15. Juli 1931 geschlos sener Mietvertrag kann von dem Mieter zum 31. März 1932 gekündigt werden, auch wenn eine solche Kündigung nach Geseß oder Vertrag nicht zulässig wäre. Dies gilt nicht, wenn der Mieter seit dem 15. Juli 1931 von einem ihm geseßlich oder vertraglich zustehenden Kündigungsrechte keinen Gebrauch gemacht hat. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und dem Ver mieter spätestens am 5. Januar 1932 zugehen. Die Kündigung ist ausgeschlossen: 1. wenn der Vermieter im Laufe des Jahres 1931 den Miet zins im Wege der Vereinbarung spätestens mit Wirkung vom 1. April 1932 dauernd um mindestens 20% des zur Zeit der Ver einbarung maßgebenden Betrages ermäßigt hat; 2. wenn der Vermieter auf Wunsch des Mieters in den Miet räumen besondere, mit einem außergewöhnlichen Kostenaufwand verbundene bauliche Arbeiten vorgenommen hat. Die Vorschriften gelten auch für Pachtverträge, die vor dem 15. Juli 1931 geschlossen sind. Vom 1. Januar 1932 an ist die Miete für Geschäftsräume, gleichgültig, ob sie dem Mieterschuß unterliegen oder nicht, um 10% der Eriedensmiete zwangläufig gesenkt. Ab 1. April 1932 können Läden, die mit Wohnung vermietet sind, gekündigt werden. Vom 1. April 1932 ab unterliegen Ge schäftsräume, also insbesondere Läden, mit Wohnung nidit mehr dem Mieterschuß- noch dem Reichsmietengeseß, wenn die Jahres- friedensmiete für Wohn- und Geschäftsraum insgesamt einen bestimmten Betrag erreicht. Dieser Befrag ist verschieden ie nach der Ortsklasse, zu welcher die betreffende Gemeinde nacti dem für die Berechnung des Wohnungsgeldzusdiusses der Reichs beamten geltenden Ortsklassenverzeichnis zählt. Mietverträge können vom 1. April 1932 ab gekündigt wer den, wenn die Jahres friedensmiete 1. 1600 7?)/ und mehr in Berlin, 2. 1400 7?)/ „ „ in den übrigen Orten der Sonderklasse, 3. 1200 '.RU „ „ in den Orten der Ortsklasse A, 4- 900.'/?)/ „ „ „ „ B, 5. 600.'/?)/ „ C, 6. 450 7?)/ „ „ „ D beträgt. Bleibt die Miete darunter, so bestehen die Mieterschuß bestimmungen nadi wie vor weiter. (VII, 298)
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