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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (8. Mai 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Dritter Reichsberufswettkampf vom 22. bis 30. April 1936 in Königsberg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unter der Lupe!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- ArtikelDie Berufsschule und der Lehrling 257
- ArtikelDie Mauthe-Synchronuhr mit Gangreserve 259
- ArtikelDie Geschäftskarte 262
- ArtikelDritter Reichsberufswettkampf vom 22. bis 30. April 1936 in ... 263
- ArtikelUnter der Lupe! 264
- ArtikelSteuerfragen 264
- ArtikelGemeinschaftswerbung für Uhren 265
- ArtikelWochenschau der U 266
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 267
- ArtikelInnungsnachrichten 267
- ArtikelFirmennachrichten 269
- ArtikelPersonalien 269
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 270
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 270
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 270
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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264 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 19 Am Sonntag besuchte ich die Versammlung der Uhr macherinnung Königsberg, wo ich feststellen konnte, daß diese Innung unter der Leitung ihres Obermeisters Pg. Groeger in vorzüglicher Ordnung sich befindet. Bezirks innungsmeister Pg. Müller richtete in seiner Begrüßungs ansprache inhaltsreiche Worte über Ostpreußen und von seinen Berufskameraden an mich, worauf ich das Wort ergriff. Der gewaltige Beifall am Ende meiner Rede gab mir zu erkennen, daß Ostpreußen meine Worte richtig verstanden hatte. Die anschließende Obermeister-Dienst besprechung war die kürzeste Sißung, welche ich bis heute erlebt habe. Alle Obermeister erklärten mir, daß ihre Innungen in bester Ordnung seien und nur dankbar zu unserem Führer Adolf Hitler alle stehen, welcher dem schwergeprüften Ostpreußen wieder Glauben und damit wieder Arbeit und Brot gegeben hat. Ein kamerad schaftliches Beisammensein beschloß diese Sißung. Zum Abschluß des Reichsberufsweltkampfes fand eine Feierstunde am Tannenberg - Denkmal unter Mit wirkung der Reichswehr und Formationen statt, für jeden Teilnehmer unvergeßliche Stunden. Am Abend erfolgte die Abschlußkundgebung und Siegerverkündung im „Schlageterhaus“ in Königsberg. Es sprachen der Reichsleiter der DAF. Dr. Ley und der Reichsjugendführer Baldur von Schirach. Hierauf er folgte die geschlossene Rückfahrt aller Teilnehmer über die Ostsee nach Berlin. Hans Flügel, Reichsinnungsmeister. ~ Unter der Lupe! Das Anschleifen der Schraubenzieher! „Was haben Sie denn da für einen merkwürdigen Apparat auf Ihren Drehstuhl gebaut?“ „Sie werden sich wundern, wie fein er arbeitet!“ „Aber wozu ist er denn nur?“ „Zum Anschleifen der Schraubenzieher!“ „Dazu brauchen Sie einen besonderen Apparat?“ „Es lohnt sich wahrlich, ihn zu bauen! Ich habe ihn zuerst bei Berufskamerad A. Schräder in Berlin-Lichten- berg gesehen, der ihn allerdings festgebaut hat zur Be- nußung am großen Schleifstein.“ „Und Sie haben sich die Sache so umgeändert für den Drehstuhl! S ist also die Schleifscheibe . . ." „ . . . und A die Sattelauflage. G ist eine Messing gabel mit zwei Einschnitten zur Aufnahme der Zapfen des Rohres M . . .“ „ . . . in dem der Schraubenzieher mit der Rändel schraube R festgehalten wird.“ „Man braucht also nur einmal den Schraubenzieher entsprechend der alten Schneide einspannen, schleift dann die eine Seite — die natürlich wunderschön flach wird — und dreht dann das ganze Rohr M mit dem Schraubenzieher H um und legt die beiden Zapfen des Rohres umgekehrt in die Gabel.“ „An so etwas habe ich freilich noch nie gedacht! Das ist eine wirklich schöne Sache. Man braucht niemals so zu zirkeln, um den Schraubenzieher anständig flach zu bekommen. Das geht ja beinahe wie bei einem Automaten! Das wird gebaut!“ (III/1020) J. Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Reidisinnungsverbandes Tür das Uhrmarber- handwerk Keine Stundungs- und Verzugs zinsen; auch keine Zinsen bei Steuererstattung Das Reich, die Länder und die Gemeinden zahlen für die Zeit ab 1. januar 1935 keine Steuerzinsen, und zwar weder bei Steuerer stattung noch bei Hinterlegung baren Geldes. Für An sprüche auf Zinsen für die Zeit vor dem 1. Januar 1935 kann indessen noch ein Anspruch auf Zinsen bestehen, so z. B. wegen Steuererstattung auf Grund eines er folgreich eingelegten und 1935 entschiedenen Rechts mittels etwa wegen zu hoher Einkommensteuerver anlagung 1932. Demgegenüber werden bei Steuerrückständen Ver zugszinsen, Verzugszuschläge und Stundungszinsen im allgemeinen nicht meür erhoben. Stundungszinsen kommen nur noch bei einigen Steuerarten, wie z. B. Grunderwerb steuer, Erbschaftsteuer und Gesellschaftsteuer, vor, wenn nicht zinslose Stundung bewilligt ist. Die Höhe der Stundungszinsen wird unter Berücksichtigung der je weiligen Lage des einzelnen Falles bestimmt. Wer seine fälligen Steuern nicht rechtzeitig abführt, hat, wie in Nr. 2 der UHRMACHERKUNST 1935 näher erläutert, einen einmaligen Zuschlag zu zahlen. Dieser Säumniszuschlag beträgt 2 °/ 0 des rückständigen Steuer betrags. Von der Erhebung des Zuschlags wurde ab gesehen, wenn der Rückstand bei einer Steuerart weniger als 100 Ml ausmachte. Diese bisher geltende Wertgrenze von 100 Ml ist jeßt ab 1. Mai 1936 auf 50 Ml herab- geseßt. Bei Steuerschuldnern, die mehrfach böswillig im Rückstand geblieben sind, kann jedoch der Zuschlag auch erhoben werden, wenn der rückständige Steuer- betrag unter 50 Ml liegt. Wer glaubhaft macht, daß besondere Verhältnisse ihm die pünktliche Entrichtung der ganzen Steuerschuld vorübergehend nicht ermöglichen und daß die Stundung zu keinerlei Ausfall führen wird, kann Stundung erlangen. Die Stundung muß, um wirksam zu werden, vor Eintritt der Fälligkeit beantragt und auch bewilligt sein. Nach dem Ministerialerlaß vom 4. Dezember 1935 kann Stun dung nur in außergewöhnlichen Fällen gewährt werden. Ein außergewöhnlicher Fall ist hiernach nur gegeben, wenn die allgemeinen Interessen des Volksganzen eine Stundung geboten erscheinen lassen.
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