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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (9. Oktober 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- ArtikelDer Uhrenhandel - ein Sonderproblem 555
- ArtikelHaben Sie "alte Ladenhüter" in Ihrem Geschäft? 556
- AbbildungDie Uhr wird geölt 558
- ArtikelDas Schaufenster im Recht 558
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 559
- ArtikelWochenschau der U 560
- ArtikelInnungsnachrichten 562
- ArtikelFirmennachrichten 563
- ArtikelPersonalien 563
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 564
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 564
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 41 DIE UHRMACHERKUNST 561 den Dienst der Sache stellen, und vermehrte Weihnachtsumsähe hat nur der Handwerker, der sich selber rührt Weihnachtsaufträge sind Werbeaufträge! Sie müssen mit besonderer Sorgfalt, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit durch- gefuhrt werden, damit aus den Weihnachtskunden Dauerkunden und verständnisvolle Freunde der Handwerksarbeit werden i t 5 Ml 1 ll ' onen , .Volksgenossen können nur allmählich im Laufe der Jahre für die Handwerksarbeit gewonnen werden. Jedes Jahr zu Weihnachten mub das Handwerk einen groben Schritt vorwärts zu diesem groben Ziel tunl (VI 1/5927) Ein Zifferblatt, vier Zentner schwer An der Turmuhr der Herz-Jesu-Kirche in der Mittelstrabe zu Mannheim waren Reparaturen notwendig geworden, wobei auch das vier Zentner schwere Zifferblatt hochgezogen werden mufcle. Hierbei brach ein Bolzen des zum Hochziehen ver wendeten Drahtseils, wodurch das Zifferblatt herabstüizte und auf einer Dachgaube des Seitendachs der Kirche hängen blieb Da zu befürchten war, dab das Zifferblatt von dort nach der Mittelstrabe zu abstürzen konnte, wurde der Verkehr bis zur Beseitigung der Gefahr an der gefährdeten Stelle gesperrt bzw umgeleitet. Personen wurden bei dem Vorgang nicht verlebt. (VI 175929) Bulgarische Handwerksmeister im Haus des Deutschen Handwerks Einer Einladung des deutschen Handwerks folgend, trafen am Sonntag, dem 27. September, 35 bulgarische Handwerker in Deutschland ein. Sie sollten mit eigenen Augen das national sozialistische Deutschland kennenlernen und aus eigener An schauung sich ein Bild von den Leistungen im neuen Deutschland machen können. Am Montagvormittag wurden sie vom Reichshandwerksmeister W. G. Schmidt im Haus des Deutschen Handwerks empfanaen. Die UHRMACHERKUNST bringt hierzu ein Bild auf Seite 557. Der Reichshandwerksmeister überreichte dem Präsidenten Wekiloff das Führerabzeichen des deutschen Handwerks, knüpfte in warmen Worten an die bewährte Kameradschaft beider Völker an und gab dem Wunsche einer tatkräftigen Zusammenarbeit in dem Werke des Friedens Ausdruck. Nach Besichtigung des Hauses des Deutschen Handwerks wurde den ausländischen Gästen der Film vom Reichshandwerkertag 1936 gezeigt. Dem Empfang im Hause war eine Kranzniederlegung am Ehrenmal Unter den Linden zum Gedenken an die Toten des Weltkrieges vorangegangen. (VI 1/5928) Die Bestrafung von Steuervergehen: Straffreiheit für Einzelfälle Auf einer fachwissenschaftlichen Tagung der Gro&betriebs- prüfer der Reichsfinanzverwaltung in Eisenach hat Staatssekretär Reinhardt vom Reichsfinanzministerium einen Vortrag über die Grundsäfee der steuerlichen Betriebsprüfung gehalten. Er ging dabei auch auf die Vorschriften über das Waren eingangsbuch ein und erinnerte daran, dab Zuwiderhandlungen dagegen schwer bestraft werden. Es gebe Steuerpflichtige, denen die Verordnung über das Wareneingangsbuch nicht behagt, weil sich bei richtiger Führung ihres Wareneingangsbuches Um säbe und Einkünfte ergeben, die wesentlich höher sind als die für frühere Zeitabschnitte erklärten. Diese Steuer pflichtigen seien durchaus bereit, das Wareneingangsbuch richtig zu führen; sie fürchteten jedoch, dajj die höheren Umsäbe und Einkünfte, die sich bei richtiger Führung des Wareneingangs buches ergeben, das Finanzamt veranlassen könnten, daraus Schlüsse auf die Zeit vor dem 1. Oktober 1935 zu ziehen und den Steuerpflichtigen wegen falscher Erklärungen, die er für die Zeit vor dem 1. Oktober 1935 abgegeben hat, zu bestrafen. „Um dieses Mijjbehagen verschiedener Sfeuerpflichfiger zu be seitigen”, so erklärte Staatssekretär Reinhardt, „ordne ich hierdurch an, da& die Höhe der Umsäbe und der Ein künfte, die sich bei strenger Befolgung des Waren eingangsbuches ergeben, nicht zum Anlab einer Be triebsprüfung mit dem Ziel der Bestrafung des Steuer pflichtigen genommen werden dürfen. Wird bei einem solchen Steuerpflichtigen durch eine Betriebsprüfung oder sonst wie festgestellt, dab er vor dem 1. Oktober 1935 Umsab- steuer und Einkommensteuer, die mit dem Warenumsab in Zu sammenhang stehen, verkürzt hat, so ist von einer Bestrafung grundsäblich abzusehen, wenn feststeht, dab er den Vorschriften über die Führung eines Warenei ngangsbuches einwandfrei entspricht". Staatssekretär Reinhardt betonte jedoch, dab bei strafbaren Steuerverkürzungen, die später als in den bezeichneten Fristen vorgekommen sind, die künftig Vorkommen oder versucht werden, sowie bei Steuergefährdungen die Schuldigen so zu bestrafen sind, wie das Geseb es gebietet. (VI 1/5926) Mein Name ist Hase . . . Diese Werbung für die Zeitung haben Sie sicher auch schon gelesen! Sie wundern sich; dab die UHRMACHERKUNST auch damit zu Ihnen kommt? Nun, die Fachzeitung ist Ihnen doch be stimmt noch wichtiger als die Tageszeitung. Oder Sie mühte es wenigstens seinl Ein Uhrmachermeister ohne seine Fachzeitung lebt wirklich wie auf dem Mond! Sein Name ist Hase, er weib nie von etwas! Sie wissen sicher gut Bescheid, aber glauben Sie es uns: es gibt unzählige Berufskameraden, die über die Vorgänge im Fach bitter wenig wissen. Aus manchen Anfragen müssen wir ersehen, dab einige Kollegen sogar jebt schon wissen, dab es so etwas wie eine GemeinschaftsWerbung gibt! Wieder einer hat durch Zufall die Anschrift des Verbandes erfahren. Und wieviel Unkenntnis be steht heute noch über die Goldgesebe bei den Uhrmachern ohne Fachzeitung. Und welche Nachteile können den Nichtlesern doch daraus erwachsen! Man weib: Unkenntnis schübt nicht vor Strafe! Die zahlreichen Gebote und Verbote mub jeder kennen, und er weib sie auch, wenn er eben . .. seine Fachzeitung liest! Die UHRMACHERKUNST ist die Zeitschrift des Reichs- innungsverbandes, sie mub noch viel mehr gelesen werden denn ohne Fachzeitung geht es nicht 1 Wir haben eine Bitte: Werben auch Sie für unsere UHRMACHERKUNST! (VI 1/5930) Pfändung einer Taschenuhr Nach § 811 Ziff. 1 ZPO. sind der Pfändung die dem persön lichen Gebrauch dienenden Sachen des Schuldners entzogen, soweit der Schuldner ihrer zu einer angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf. In den Kreis dieser an sich unpfändbaren Sachen gehört auch eine Taschenuhr. Der Gläubiger kann aber die Unpfändbarkeit von Gegenständen dadurch beseitigen, dab er dem Schuldner ein geringwertigeres aber voll ausreichendes Ersabstück verschafft. So erklärte das Landgericht Altona in einem Beschlüsse für zulässig, dab wegen einer Forderung von 130 M einem Schuldner seine einzige goldene Taschenuhr gepfändet wurde gegen Zurverfügungstellung einer einwandfreien Taschenuhr zum Mindestpreis von 10 Wl. Zur Begründung führte das Geiicht unter anderem aus: Die Taschenuhr bübt ihre Unpfändbarkeit nicht etwa dadurch ein, dab sie besonders wertvoll ist. Der Wert ist vielmehr für die Frage der Pfändbarkeit ohne rechtliche Bedeutung. Er spielt nur insofern eine Rolle, als es nach der zur Zeit herrschenden Ansicht für zulässig erachtet wird, dem Schuldner eine an sich gemäb §811 Ziff. 1 ZPO. unpfändbare wertvolle Sache dann zu pfänden, wenn der Gläubiger ihm eine geeignete andere Sache von geringerem Werte als Ersabstück zur Verfügung stellt. Selbst das Kammergericht, das hinsichtlich der Pfändung gegen Dar bietung eines Ersabgegenstandes vorsichtige Zurückhaltung be obachtet, hält diese Art Pfändung für statthaft, sofern es sich um einen besonders wertvollen Gegenstand, insbesondere sofern es sich — wie hier — um eine goldene Taschenuhr handelt. Der Gläubiger kann daher die goldene Taschenuhr des Schuldners pfänden, wenn er ihm eine einwandfreie Ersabuhr liefert. Dafür, dab dem Schuldner keine unbrauchbare oder schlecht gehende Uhr aufgediängi werden darf, ist Vorsorge getroffen, indem ausdrücklich die einwandfreie Beschaffenheit der Uhr verlangt ist. Dab der Schuldner, wenngleich ihm der Abschied von der seit 30 Jahren getragenen, mit Erinnerungswert verknüpften Uhr begreiflicherweise schwer wird, gerade einer goldenen Taschen uhr bedarf, leuchtet nicht ein. Der Besib einer goldenen Uhr geht über den Rahmen einer „bescheidenen” Lebensführung hinaus. Etwas anderes kann auch nicht aus dem früheren Beruf und den früheren Vermögensverhältnissen des Schuldners her geleitet werden. (Beschl. d. LG. Altona 7 T 383/36 vom 20. 6. 36.) (VI 1/5918) Alte Regeln für den Uhreneinkauf Die folgenden Anleitungen an die Käufer von Taschenuhren entstammen einem schon vor hundert Jahren herausgegebenen Flugblatt der Leipziger Uhrmacher. Was doch die Qualität damals noch galt! 1. Man wende sich beim Einkauf von Uhren nur an den Uhrmacher, und zwar an einen solchen von anerkannter Geschick lichkeit und Rechtlichkeit, welcher in der Regel für seine Arbeiten auf ein Jahr garantiert. 2. Starke, gut geformte, fest schliebende, goldene oder silberne Gehäuse lassen auch auf ein gutes Werk sdilieben, weil nur bei solchen soviel Sorgfalt auf das Gehäuse verwendet wird. 3. Ebenso sind eine schöne starke Vergoldung der Uhrplatte, der Kloben usw., eine schöne Politur der Stahl- und Messing teile gute Anzeichen. 4. Von gar zu kleinen Uhren darf man in der Regel keine so grobe Sicherheit des Ganges erwarten als von gröberen, weil bei lebteren die Ausarbeitung und Zusammenstellung der einzelnen Teile gründlicher sein kann.
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