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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (16. Oktober 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Angemessene Preise - sorgsame Buchführung!
- Autor
- Kling, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Beurlaubungen zu den Übungen der Wehrmacht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- ArtikelProlog zu einer Meisterfreisprechung 565
- ArtikelAngemessene Preise - sorgsame Buchführung! 566
- ArtikelBeurlaubungen zu den Übungen der Wehrmacht 567
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 568
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 569
- ArtikelWochenschau der U 570
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 573
- ArtikelInnungsnachrichten 574
- ArtikelFirmennachrichten 576
- ArtikelPersonalien 576
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 577
- ArtikelBüchertisch 577
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 578
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 578
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 42 DIE UHRMACHERKUNST 567 diese schwerwiegenden Fragen und Aufgaben der not wendigen Betriebs- und Geschäftsführung hinwegsehen, wie man dies in der Vergangenheit bisher getan hat. Auch eine ungefähre Kostenrechnung genügt nicht. Wir müssen genau sein und wie in der Schule mit bestimmten Zahlen rechnen lernen. Es geht hier nicht nur um die Mark, es geht auch um die Groschen und Pfennige, weil sie im Laufe des Jahres große Summen ausmachen. Dringend notwendig ist vor allem, daß nunmehr der Nachwuchs zeitig in diese Fragen eingeweiht und mit ihnen vertraut gemacht wird, so daß er diese Auf gaben, ebenso wie die anderen fachlichen und beruflichen meistern kann. Der schulmäßige Unterricht in diesen entscheidenden praktischen Fragen genügt allein nicht. Der Nachwuchs muß in jedem Falle auch praktisch schon in seiner Lehrzeit im Lehrbetrieb damit vertraut gemacht werden und von seinem Lehrherrn erfahren und lernen, wie kalkuliert wird, damit der Lehrling sich auch in diese kaufmännischen Fragen und Aufgaben hineinlebt und sie richtig zu handhaben versteht. (1/1182) Beurlaubungen zu den Übungen der Wehrmacht Wichtige Fragen für den übungspflichtigen Uhrmachermeister und -gesellen Am 25. November 1935 haben der Reichsminister des Innern und der Reichskriegsminister eine Verordnung über die Einberufungen zu Übungen der Wehrmacht er lassen, die eine Anzahl Fragen über die Beurlaubung von Arbeitern und Angestellten der freien Wirtschaft, der Behörden und der öffentlichen Betriebe regelt. Auch hinsichtlich des Sozialversicherungsverhältnisses wurde eine grundsäßliche Regelung getroffen. Jeder übungspflichtige Uhrmachermeister und -geselle mul sowohl aus geschäftlichen als auch aus sozialen Gründen mit diesen Bestimmungen vertraut sein. Der im Reichsgebiet beschäftigte deutsche Arbeiter oder Angestellte m u ß bei seiner Einberufung vom Arbeitgeber zur Ableistung der Übung beurlaubt werden. Dem Betriebsführer hat der Einberufene einen Urlaubs antrag, dem der Einberufungsbefehl zur Einsichtnahme beizugeben ist, vorzulegen. Zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist der Unternehmer wegen der Einberufung nicht berechtigt. Andererseits hat das Gefolgschaftsmitglied während der Dauer des ihm zu gewährenden Urlaubs keinen Anspruch auf Zahlung irgendwelcher Bezüge. Zurückstellungen erfolgen nur aus besonderen Gründen, die häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Art sein können. Die entsprechenden Bestimmungen der Musterungsverordnung vom 29. Mai 1935 Finden hier sinngemäß Anwendung. Nach denselben kann zurück gestellt werden der einzige Ernährer einer Familie, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern und Geschwister. Ferner kann dann eine Zurückstellung erfolgen, wenn der Einberufene Eigentümer, Inhaber, Pächter oder Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen, gewerblichen, kaufmännischen oder Industriebetriebes ist und wenn ohne die Zurückstellung die Angehörigen, der Hausstand oder der Betrieb unverhältnismäßig große Vermögens nachteile erleiden würde. Vermag z. B. ein Uhrmacher meister nachzuweisen, daß er in geeigneter Weise be ruflich nicht vertreten werden kann und in seinem be ruflichen Fortkommen oder seiner Erwerbstätigkeit einen unverhältnismäßig großen Schaden erleiden würde, so ist ebenfalls eine Zurückstellung möglich. Auch ein Antrag des Meisters auf Zurückstellung eines Gesellen dürfte dann Erfolg haben, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen. So z. B. vorübergehende arbeitsunfähige Erkrankung des Meisters, der von sonst niemand als dem Einberufenen in geeigneter Weise vertreten werden kann. Der Antrag muß eingehend begründet beim zu ständigen Wehrbezirkskommando, welches über ihn ent scheidet, eingereicht werden. Dieses wird die angeführten Gründe würdigen und dem Antrag in der Regel dann [Nachdruck verboten l| entsprechen, wenn eine Zurückstellung gerechtfertigt er scheint und nicht wichtige Maßnahmen auf dem Gebiete der Landesverteidigung eine Ablehnung erfordern. Wie die Mittel zum Unterhalt der Angehörigen eines Einberufenen aufgebracht werden, regelt der § 6 der Verordnung vom 19. März 1935. Gemäß dieser Vorschrift erhält derjenige Teilnehmer an Wepbfc-fraKrpldn der <*> Zur Einberufung! Audi zur Einberufung lassen sidi wirksame Schaufenster bei uns dekorieren! Jeder Soldat muß doch eine zuverlässige Uhr besißen! Foto: Scholze Denken Sie also einmal beim nächsten Einberufungs termin an diese Gelegenheit. Berufskamerad Scholze in Baußen gibt Ihnen hier eine sehr gute Anregung!
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