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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (30. September 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftszahlen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- ArtikelAuf zur Lehrlingszwischenprüfung 1938/39 507
- ArtikelDas erste Lehrjahr: 508
- ArtikelDie Arbeitsanweisung von Meister Kitzky: 508
- ArtikelDas zweite Lehrjahr: 509
- ArtikelDie Arbeitsanweisung von Meister Prell: 509
- ArtikelDas dritte Lehrjahr: 510
- ArtikelDie Arbeitsanweisung von Meister Boeckle: 510
- ArtikelDas vierte Lehrjahr: 511
- ArtikelDie Arbeitsanweisung von Meister Linfert: 511
- ArtikelBerufskameraden! 512
- ArtikelReichssteuertermine im Oktober 1938 512
- BeilageFür Sie, Frau Meisterin! (Folge 10) 19
- ArtikelWochenschau der U 513
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 514
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 514
- ArtikelFirmennachrichten 514
- ArtikelPersonalien 515
- ArtikelFragekasten 515
- ArtikelWirtschaftszahlen 516
- ArtikelInnungsnachrichten 517
- ArtikelTerminkalender 517
- ArtikelAnzeigen 517
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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I 516 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 40 Wichtig beim Altgoldankauf 9715. Ich hörte, dajj jemand sehr schwer bestraft worden ist, weil er ein goldenes Armband gekauft und dann wieder weiterverkauft hat, anstatt es zur Verarbeitung oder zur Gold ankaufsstelle weiterzugeben. Es darf also eine getragene Goldpanzerkette nicht weiter verkauft, sondern dieselbe mufj eingeschmolzen werden? (X/14Ö9) R. P. in D. Antwort 9715. Es handelt sich hier bei dem Ankauf des goldenen Armbandes um einen Erwerb von Altgold. Dieser ist nicht so weit be schränkt wie der Erwerb von Devisengold. Es ist kein bestimmtes Kontingent tür den Erwerb vorgesehen, und der Ankauf kann daher in beliebiger Menge geschehen. Wer Alt- oder Bruehgold erwerben will, muß im Besitz einer besonderen Genehmigung zum Erwerb von Alt- und Bruchgold der ühcr- wachungsstelle für Edelmetalle sein. Zum Erwerb gehört auch der Fall, daß Altgold beim Verkauf von neuen Maren in Zahlung genommen wird. Mer den Genehmigungsbescheid erhält, darf Alt- und Bruchgold in unbeschränkter Menge kaufen. Er ist jedoch verpflichtet, erstens in Fällen, in denen der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, der Uberwachungs- stelle für Edelmetalle Anzeige zu erstatten; zweitens das erworbene Alt oder Bruchgold b'e schleunigt der Verarbeitung zuzuführen. Ausgenommen sind Goldsachen von künstlerischem oder hohem Fassonwert, z. B. reichverzierte Schmucksachen und Präzisionsuhren. Diese dürfen in unveränderter Form weiterveräußert werden. Alles sonstige Alt- und Bruch gold ist der Verarbeitung zuzuführen; drittens über den Erwerb und Verbleib von Alt- und Bruchgold unter genauer Bezeichnung der Stücke und Preise wie der Käufer und Verkäufer Aufzeichnung zu machen. Es empfiehlt sich, hierfür das vom K1V. des Uhrmacherhandwerk.s zu beziehende Ankaufs- und Quittungsbuch für den Edelmetallhandel zu verwenden. Weiterhin muß derjenige, der Alt- und Bruchgold zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken ankauft und verkauft, in Anzeigen jeder Art, die sich auf den Ankauf und Verkauf von Alt- und Bruchgold zu gewerb lichen oder beruflichen Zwecken beziehen, seinen Vor- und Zunamen und seine Anschrift bzw. Namen und Sitz seiner Firma sowie die Nummer seines Gcnchmigungsbcscheides angeben. Natürlich kann das angekaufte Alt- und Bruchgold an eine Großhandcls- hrma weiterverkauft werden. Der Uhrmacher muß sien,, nur vergewissern, ob eine Ankaufsgenehmigung für Alt- und Bruchgold vorliegt. Durch 1-inschmclzen von Alt- und Bruchgold wird dieses zum Dcvisengold und unterliegt dann den devisenrechtlichen Bestimmungen. Fis darf nur durch einen zur Verfügung über und an einen zum Flrwerb von Devisengold Berechtigten unter Anrechnung und Abschreibung auf dessen Kontingent veräußert werden. Dazu ist die besondere oder allgemeine Ge nehmigung der zuständigen Devisenstelle erforderlich, da die Genehmigung der übcrwachungsstelle für Edelmetalle für den Erwerb von Alt- und Bruch gold nicht zur Verfügung über oder zum Erwerb von Devisengold berechtigt. Im vorliegenden Fall sind die gesetzlichen Bestimmungen nicht beachtet worden, der Betreffende durfte das angekaufte Armband nicht wieder ver- kaufen. (X/149U) Miel veil rag und Vorkaufsrecht 9716. Ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem auch das Vorkaufsrecht für mich beim Verkauf des Grundstücks mit erwähnt ist. Der Mielvertrag ist in schriftlicher Form ab geschlossen worden. Wie ist die Rechtslage? (X/1491) J. M. in L. Antwort 9716. In manchen Fällen wird in den Mietvertrag eine Bestimmung über das Vor kaufsrecht des Mieters aufgenommen. ^Ein solcher Vertrag über Einräumung eines Vorkaufsrechts an "einem Grundstück bedarf nach der übereinstimmenden Recht sprechung der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung. Die Begründung des Vorkaufsrechts geschieht durch Einigung und Eintragung in das Grundbuch. Der Mieter kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Vermieter mit einem Drillen einen Kaufvertrag über das Grund stück geschlossen hat. Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vermieter. Die Erklärung bedarf der für den Kaufvertrag bestimmten Form. Der Vermieter hat dem vorkaufsberechtigten Mieter den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrages unver- j Ug lieh mitzuteilen. Dj e Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Drillen ersefet. Das Vorkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ab laufvon zwei Monaten nach dem Empfang der Mitteilung aus- geubt werden. Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt, so tritt diese an die Stelle der gesefeten Frist. (X/t 492) Zugabe durch Freifahrt j ..L 717 ' * ^ arf ein Uhrmacher, der ein Auto besifct, den Käufer der Uhr mit dem Auto nach Hause fahren? (X/1493) St. i. G. Antwort 9717. Grundsäfelich ist die unentgeltliche Be förderung von Kaufinteressenten unzulässig, wenn sie geeignet ist, Kunden anzulocken. Dabei kommt es nicht darauf an ob die Freifahrt von einem Einkauf abhängig gemacht wird. w k D i‘ e , Gew hhrung von Freifahrten ist keine handelsübliche Nebenleistung im Sinne des §1, Absab2d, der Zugabeordnung. Nach der Rechtsprechung ist infolgedessen die Ankündigung oder Gewährung von Freifahrten als eine verbotene Zugabe an zusehen, wenn sie von einem Einkauf abhängig gemacht wird. Aber auch dann, wenn kein Kaufzwang ausgeübt wird und deshalb mangels eines Zusammenhanges der Freifahrt mit dem Einkauf von Waren das Zugabeveibot nicht Plafe greift, ist die Gewährung von Freifahrten unzulässig. Eine solche Werbe- mafjnahme ist nämlich mit den guten kaufmännischen Sitten nicht vereinbar und verstört deshalb gegen § 1 des Unlauteren-Welt bewerb-Gesekes. Denn durch die Gewährung von Freifahrten wird in jedem Falle ein moralischer Zwang zum Einkauf ausgeübt. Nicht zu beanstanden ist lediglich eine solche freie Be förderung von Kunden, die aus blofeer Gefälligkeit erfolgt und die nach den Umständen nicht geeignet ist, Kunden anzulocken. Wir möchten annehmen, dafj es sich im vorliegenden Falle um eine Gefälligkeit des Uhrmachers gehandelt hat und daher nicht zu beanstanden ist. (X/1494) WidficUafiszäUU* Steuergutschein-Kurse. Die Mitglieder des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes E. V. und des Reichs verbandes des Deutschen Uhrengrofshandels E. V. nehmen Sieuergutscheine zu folgenden Kursen in Zahlung: Durchschnittskurs für kleine Stücke (bis \OOMt) mit Tageskurs vom 25. Sept. 1938 111,62 °/ 0 Für grofee Stücke (von 100 Ml an) Fälligkeiten \ 1934 103,75 1935 107,75 1936 111,75 1937 115,75 193 8 119,12 Eingesandtes Brucfasilber wird zum Geldkurs der Berliner Börse vom Vortag des Eintreffens im Werk vergütet. Für Fein silber wird der Briefkurs bezahlt! Die Notierungen der Berliner Börse waren am: ’ Brief Geld 22.9.38 39.50 36,50 23.9.38 39,60 36,60 24.9. 38 39,20 36,20 26.9. 38 39.60 36.60 27. 9. 38 39,40 36,40 28. 9. 38 38,90 35,90 Silberne Bestecke werden bis auf weiteres nach Preisliste Nr. 10 E (lachs) berechnet. Inlands-Konventionspreis. Die Errechnung und Bekannt gabe des In land-Kon venl io ns p re i se s (gültig für Silber- warc bei getrennter Berechnung von Silberwert und Fasson) unterbleibt in Zukunft, weil auch für Korpusware die Totalpreise handelsüblich geworden sind. Für Berechnung von Verzugszinsen für den Monat Augustl938 ma&gebender Zinssafc 6°/ 0 . Für eine Silbermark kann 0,18 Ml gezahlt werden. Börsen-Edelmetallpreise in Pforzheim (Mitqeteilt von der Dresdner Bank. Filiale Pforzheim) (XI) Datum Barrengold p. g. Feinsilber p. kg Platin p. g Brief Geld Brief Briet 14. 9. 2,840 36,90 39,90 gestrichen 15. 9. 2,840 37,00 40,00 16. 9. 2,840 36,90 39,90 17. 9. 2,840 36,60 39,60 19 9. 2,840 36,80 39,80 20. 9. 2,840 36,30 39,30 " lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, G< legenheitskäufe usw. gehören ln Ule UHRMACHERKUNJ IIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIllllliiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiimiiiiiiiiimiiiiiiMiiiiiiuiuiiiiifiiiiniiiniiuiiiii
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