Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (10. November 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
580 DIE UHRMACHERKUNSr Nr. 46 Wie findet der Kunde unser verdunkeltes Geschäft Einen einfachen und zweifellos auch billigen Weg haben diejenigen eingeschlagen, die ihren Geschäftszweig oder ihren Firmennamen oder aber auch beides aus dem Verdunkelungs- papier herausgeschnitten haben, so dab das Licht aus dem Inneren des Ladens durch die aus dem Papier ausgeschnittenen Buchstaben durchfallt. Hinter die ausgeschnittenen Buchstaben wird ein buntes, durchscheinendes Papier geklebt, um das Licht nicht ungedämpft in die Strafe hineinleuchten zu lassen. Ver einzelt kann man jefet schon eine sehr geschickte Anbringung einer solchen Beschriftung beobachten. Sie bringt zweifellos dem betreffenden Geschäft einen beachtlichen Vorsprung. Eins mub allerdings auf jeden Fall beachtet werden: die Verdunke lungsvorschriften dürfen niemals durch die Beschriftung des Geschäftes durchbrochen werden. Es ist deshalb ratsam, sich mit dem zuständigen Luftschubwart vorher in Verbindung zu seben, um unangenehme Nachwirkungen zu vermeiden. Lesen Sie audi nochmals die „Uhrmacherkunst" Nr. 41/1939. Abführung eingesparier Uberstundenzuschläge und Löhne Zu der in Nr. 44 der „Uhrmacherkunst" veröffentlichten Verordnung über die Abführung eingesparter Uberstunden zuschläge und Lohnsenkungen sind inzwischen weitere Er läuterungen bekanntgegeben worden. Hiernach kommt eine Abführungspflicht für alle Betriebsinhaber, die nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen, nicht in Betracht. Die durch Senkung überhöhter Löhne erzielten Ein sparungen sind nur dann und insoweit abzuführen, als die Lohn- herabsebungen auf Weisung des Treuhänders der Arbeit er folgten. Bei Lohnermäbigungen in gegenseitigem Einverständ nis braudit der emgesparte L.ohnanteil nicht an die Linanzkasse abgeführt zu werden. Wieder Anrechnung der Berufsschulzeil auf die Arbeilszeit der Jugendlichen Nach dem Jugendschubgeseb war die Unterrichtszeit in der Berufsschule auf die Dauer der Arbeitszeit anzurechnen und die Erziehungsbeihilfe oder der Lohn für die Unterrichts zeit weiterzuzahlen. Durch einen Erlab des Reichsarbeits- mimsters vom 11. September 1939 war im Zusammenhang mit der Neuregelung des Arbeitsschubes in der Kriegswirtschaft diese Bestimmung weitgehend aufgehoben worden. Für die Jugendlichen über 16 Jahre, deren Höchstarbeitszeit auf Kl Stunden täglich und 56 Stunden wöchentlich festgesebt wurde, fiel die Anrechnung der Berufsschulzeit vollständig fort. Die Jugendlichen unter 16 Jahren konnten bis zu 10 Stunden täglich einschliebhch der Unterrichtszeit in der Berufsschule, bis zu 48 Stunden wöchentlich ausschliebhch der Berufsschul zeit beschäftigt werden. In einem Erlab rom 24. Oktober 1939 (lila 19 880/39) teilt der Reichsarbeitsminister mit, dab diese Regelung zu Un- zuträglichkeiten geführt habe. Die Bestimmung, wonach bei den Jugendlichen über 16 Jahre die Berufsschulzeit überhaupt nicht mehr auf die Arbeitszeit anzurechnen ist, hebt der Reichs- arbeitsmmister in diesem Erlab auf. Insofern ist also der frühere Zustand wieder hergestellt worden. Dagegen sind die gegenüber dem Jugendschubgeseb erweiterten Höchstgrenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit (10 bzw. 56 Stunden) aufrechterhalten geblieben. Bei den Jugendlichen unter 16 Jahren ist es bei der in dem Erlab vom 11. September getroffenen Regelung verblieben. Die Verwertung von Abfallmaterial Anordnung 48 vom 27. Oktober 1939 — die am 1. November 1939 in Kraft trat — regelt die Verwertung von Abfallmaterial in den Fabriken. Hierdurch werden Abfalle und Rückstände erfabt, die nur an gewerbliche Betriebe des Altmetallhandels abgegeben werden dürfen. Die Labrikbeti lebe sind zur pfleg lichen Sammlung ihrer Abfalle verpflichtet. — Handwerker dürfen gelegentlich der Ausführung von Arbeiten Altmetall in Haushaltungen usw. erwerben, sonst aber ist nur der gewerb liche Altmetallhandel dazu berechtigt. 0^ %=£$ pxtsöHOuett Berlin SO 36. Am 3. November beging Uhrmachermeister Alfred Gläser, Köpenicker Strabe 171, seinen /5. Geburtstag. Braunschweig. 11. Wurm, Gold- und Silberwarenhandlung, Eallersleber Strabe 14. Neuer Inhaber: Karl Engelke, Uhr- machermeister, Braunschweig. Der Übergang der im Betriebe des Gesdiäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch Karl Engelke aus geschlossen. Die Prokura für Hermann Wurm ist erloschen. Düren. Berufskamerad Schiffer feierte sein 50 jähriges Geschäftsjubiläum. Frankfurt (Main). Dr. Ernst Busemann, Vorsifecr des Vor standes der Deutschen Gold- und Silberscheideanstalt vorm. Roebler, ist im Alter von 62 Jahren gestorben. Ruhla (Thür.). Werkmeister Ernst Eisenschmidt konnte sein 25 jähriges Arbeitsjubiläum bei den Thiel-Werken feiern. Die Mittetthüringische Industrie- und Handelskammer verlieh ihm die bronzene Ehrendenkmünze mit Urkunde. Idar-Oberstein 2. Ernst Platt & Söhne, Edelsteinsdileiferei. Drei Kommanditisten snd ausgeschieden und ein Kommanditist ist eingetreten. Die Kaufleute Karl und Willi Platt zu Idar- Oberstein 2 sind ab 1. Januar 1939 persönlich haftende Gesell schafter geworden, und der Kaufmann Ernst Platt, Idar-Ober stein 2, ist ab 1. Januar 1939 als solcher ausgesdiieden. Idar-Oberstein 2. Albert Fudis & Co., Edelsteinsdileiferei. Zwei Kommanditisten sind ausgeschieden. HacUdcldCH Verantwortlich : Assessor Hans Natorp, Berlin W Betr.: Goldüberwachungsbuch Auf einige zu dem in der Fachpresse veröffentlichten Gold überwachungsbuch aufgetauchte Zweifelsfragen teilen wir fol gendes mit: 1. Sobald das durch Bescheid der Reichsstelle für Edel metalle vom 24. Oktober 1939 genehmigte Goldüberwachungs buch benufel wird, sind weitere Aufzeichnungen nach dem Muster in den Ergänzungsanordnungen der Reichsstelle für Edelmetalle vom 17. Oktober 1939 nicht zu machen. 2. Trauringe, die ohne Vorlage des Aufgebotes oder Trauscheines verkauft werden, bei denen also eine Goldabgabe durch den Kunden oder aus alten Goldbeständen des Uhr machers notwendig ist, müssen genau wie die anderen Gold sachen behandelt, demnach auch in das Goldüberwachungsbuch eingetragen werden. 3. Trauringe, die gegen Aufgebot oder Trauschein zur Abgabe gelangen, sind an sich nicht in das Goldüberwachungs buch aufzunehmen, da hier keine Goldüberwachung statt zufinden hat. Es empfiehl! sich aber, über diese Trauringe Sonderaufzeichnungen zu machen, damit der Reichsstelle für Edelmetalle jederzeit nachgewiesen werden kann, wieviel Gold durch den Verkauf solcher Trauringe aus dem Gesamtgold bestand entnommen worden ist. Praktischerweise wird hierfür die lebte Seite des Goldüberwachungsbuches benufet. Aus zufüllen sind in diesem Falle nur die Spalten 1 — 8. 4. Das angekaufte Altgold mujj ohne Rücksicht darauf, ob es freihändig oder gegen Hingabe eines neuen Gegenstandes erworben wird, aufjer im Goldüberwachungsbuch auch in das Ankaufsbuch für Altgold und in das Wareneingangsbuch ein getragen werden. Arbeitsplabwechsel (Berichtigung) ln Nr. 43 der „Uhrmacherkunst“ vom 20. Oktober 1939 teilten wir mit, dab die Uhrmacherlehrtinge nach Beendigung der Lehrzeit und Ablegung der Gehilfenprüfung grundsäfelicti an ihren bisherigen Arbeitsplan gebunden seien. Wir sind von dem Reichsarbeitsminister darauf hingewiesen worden, dab diese Auskunft mit der Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels nicht im Einklang stehe. Hat der Lehrling die vorgeschriebene Lehrzeit zurückgelegt, so besteht kein Arbeitsverhältnis mehr. Der Junggelutfe kann ohne Zustimmung des Arbeitsamtes den Arbeitsplatz verlassen und eine neue Arbeitsstelle antreten. Reichsinnungsveiband des Uhrmacherhandwerks Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. Verantwortlich für den Textteil: Hans Jendritzki, Uhrmacher meister, Berlin W 35 — Hauptgeschäftsstelle: Halle (Saale), Muhl- weg 19 — Verantwortlich fiir die Anzeigen: Fritz Moeschter, Halle (Saale) — PI. 4 — Druck und Verlag von Wilhelm Knapp. HaÜe (Saale) — Zuschriften, die den Textteil betreffen, sind an die Schriftleitung nach Berlin, sonstige Zuschriften, Anzeigen- und Bezugs bestellungen, Geldsendungen usw. sind an die Hauptgeschäftsstelle in Halle (Saale), Mühlweg 19, zu richten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder