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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (17. Mai 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 10. Schweizer Uhrenmesse Basel (30. März bis 9. April 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- ArtikelBewährung des Furnituren-Großhandels im 1. Kriegshalbjahr 145
- Artikel"Bereit sein" 145
- ArtikelÜbersichtlichkeit und Klarheit der Furniturenbestellung ... 146
- ArtikelDie Belieferung in Furnituren ist gesichert 146
- ArtikelFurniturenlager planmäßig einrichten 147
- ArtikelDie Gemeinschaftswerbung der Deutschen Uhrenwirtschaft im Kriege 147
- ArtikelSo geht es nicht! 147
- ArtikelOhne Goldzugabe 148
- ArtikelFür die Werkstatt 148
- ArtikelNoch einmal: Metallspende 148
- Artikel10. Schweizer Uhrenmesse Basel (30. März bis 9. April 1940) 149
- ArtikelWochenschau der U 149
- ArtikelFirmennachrichten 150
- ArtikelPersonalien 150
- ArtikelWirtschaftszahlen 150
- ArtikelSie Fragen Wir Antworten 151
- ArtikelAnzeigen 151
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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007! -i' 65 . JAHRGANG / 1940 / N R. 21 149 10.5(tia>ei|er Uhrcnmeffc Bafel (30. mäo bis o. npni mo) Die Schweizer Uhrenmesse als Tcilglied der Sehweizer Muster messe vermochte trotz schwierigsten Zeitverhältnissen eine Zahl von Firmen unserer ersten Exportindustrie zu vereinigen, die kaum hinter der letztjährigen zurücksteht. Die klug abwägenden Erwartungen der Teilnehmer an dieser kriegsmäßigen Uhrenmcssc wurden übrigens in keiner Weise enttäuscht. Der Publikumsbesuch war beträchtlich angesichts der Tatsache, daß die Schweizer Mustermesse 1940 einen Rekordbesuch aufzuweisen hatte, wie er seit 192/ nicht mehr gesehen wurde. Die Aussteller sind einstimmig der Ansicht, daß der Besuch aus Uhrmacherkreisen größer war als im Vorjahre. Auch aus dein Auslande erschien trotz der Schwierigkeiten, die sich heute jedem Grenzübertritt entgegenstellen, eine beachtenswerte Zahl von Besuchern. Auch wenn die von ihnen getätigten Abschlüsse geringer sind als im letzten Jahre, übertrafen sie doch die Erwartungen. Man darf annehmen, daß die Aussteller mit dem Messe-Erfolg zufriedener waren, als sie selbst zu hoffen wagten. Sie haben das voll” auf verdient. Ihr Angebot war reichhaltiger und umfassender, als cs je früher war. Sieht man näher zu, so gewinnt man den Eindruck, daß der Aussteller dieses Jahr vornehmlich die praktische Seite, den Handelswert seiner Ware aufzeigen wollte. Es zeigt sich durchweg eine gesunde Tendenz, zur praktischen Uhr zurückzukehren, besonders auf dem Gebiete der Taschenuhr. Man gibt dem rostfreien Stahl den Vorzug, der der Uhr größere Haltbarkeit verleiht. Die Sportuhr steht nach wie vor beim Publikum in Gunst. Es wird versucht, ihr unter Wahrung ihrer Vorzüge, größtmögliche Wasser dichtigkeit und Erschütterungsschutz, auch eine weniger massive Form zu geben. Die Sport-Armbanduhr wird jetzt in einer Dicke von 4 bis v mm hergestellt. Die allgemeine Tendenz weist übrigens klar auf die flache Uhr hin. Viel Beachtung fand in dieser Hinsicht eine Uhr von nur 2 mm Dicke. Vor 10 Jahren stand man noch bei 6 mm. Ein anderer Beweis für den stets fortschrittlichen Geist in der Uhrenfabri kation liegt in einer Taschenuhr von normaler Größe, die mit Aus nahme der motorischen und Präzisionsteile ganz aus Aluminium her gestellt ist und nicht mehr als 20 Gramm wiegt. Mehr noch unter dem Aspekt der Eleganz und Schönheit verdient die Uhrenmesse 1940 unsere volle Beachtung. Zunächst erkennt man, daß man bei der Herstellung der Uhrengehäuse von allzu extravaganten Formen zurückkehrt zu den guten und schönen klassischen Formen. Das runde oder rechteckige Gehäuse steht im Vordergründe. Erfreu lich ist die Feststellung, mit welch feinem Geschmack sich auch Ziffer blatt und Zeiger in die saubere Linienführung einfügen. Es sei ver merkt, daß die römischen Ziffern wieder vermehrt in Erscheinung treten. Im Bereiche der Stutzuhren fanden sich sehr elegante Modelle. Es sei weiter aufmerksam gemacht auf die verschiedenen Kom binationen der kleinen Standuhr mit Barometer und Thermometer. Die I’ortefeuille-Uhr, die Reisestanduhr und insbesondere die kleine Büro standuhr in fast immer bescheidenen Dimensionen weisen größte Mannig faltigkeit auf. Phantasie des Künstlers arbeitet hier aufs engste zu sammen mit dem Scharfsinn des Technikers. Volle Aufmerksamkeit zogen auch einige sehr schöne Emailzifferblätter für Tischstanduhren auf sich. Vergessen sei nicht, auf die prächtige und reichhaltige Aus wahl von Armbanduhren in Gold und anderen Metallen hinzuweisen, deren Linienführung ausgesprochen die neue Tendenz zur Rationali sierung verrät. Das ganze Angebot wurde mit auserlesenem Geschmack vorge führt. Man fand in den Schaukästen wohl weniger Objekte als früher, jedoch anziehender und namentlich wirksamer ausgestellt. Dies er zwang sich die Bewunderung aller Kenner. Die Uhrenmessc war außer dem für den Mann vom Fach praktischer Anschauungsunterricht. Man darf ruhig behaupten, daß die Uhrenmesse 1940 als neuer Erfolg der Schweizer Uhrenindustrie gebucht werden kann. W<xU&vscUau du Beschränkungen bei Verwendung von Gold! Am 10. Mai 1940 ist eine neue Anordnung der Reichsstelle für Edelmetalle, und zwar die Anordnung Nr. 21 in Kraft getreten. Uber diese Anordnung werden wir ausführliche Erläuterungen in unserer nächsten Ausgabe bringen. Heute seien nur die wichtigsten Punkte erwähnt: Die Herstellung von Goldwaren mit einem Feingehalt von mehr als 585/000 ist verboten. Fassungen für Juwelen dürfen einen Fein gehalt von mehr als 585/000 haben, sofern der Gehalt in Feingold bei Ketten, die maschinell hergestellt werden, 12 Gramm, bei Armreifen 15 Gramm, bei Ringen 7 Gramm und bei anderen Goldwaren 30 Gramm nicht übersteigt. Goldene Trauringe dürfen nur einen Feingehalt von höchstens 333/000 (8 Karat) und ein Gewicht von höchstens 3,5 Gramm haben. Zur Herstellung von Uhrgehäusen aus Dublee für Herren- und Damenarmbanduhren darf Gold nur verwendet werden, wenn der Boden der Uhrgehäuse aus Stahl hergestellt wird. Für die eingegliederlen Ostgebiete: Der Reichsstand des deutschen Handwerks teilt in einem Rund schreiben an alle Innungen mit, daß nach § 32 der Mustersatzung für Handwerkerinnungen ebenso wie in den Altreichgebieten auch in den neueingegliederten Ostgebieten die Pflicht zum Halten einer Fachzeit schrift besteht. In einer beigefügten Liste sind die besonders geeig neten Fachzeitschriften aufgeführt. Darunter befindet sich auch unsere .Uhrmaeherkunst“ als offizielles Organ des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks. Die Sleuerkarte darf nicht zuriickbehalten werden Ebenso wie für das Arbeitsbuch gilt auch für die Steuerkarte, daß der Betriebsführer ihre Aushändigung nicht verweigern darf, wenn das Lefolgschaftsmitglied die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ablehnt. Die Steuerkartc muß auch dann dem Gefolgschaftsmitglied zurück- gegeben werden, wenn das Arbeitsverhältnis vertraglich noch nicht ab- gdaufen ist, der Gefolgschaftsangehörige aber eine weitere Tätigkeit verweigert. • Handwerksrecht im Kriege Durch eine Verordnung vom 17. Oktober 1939 wurde bestimmt, daß d er Betrieb eines selbständigen verheirateten Handwerkers, der einberufen oder dienstverpflichtet wurde, von seiner Ehefrau auch dann w-eitergeführt werden kann, wenn diese die Voraussetzungen zur tintragung in die Handwerksrollc nach den Vorschriften des Großen dcfähigungsnachw'eises nicht erfüllt. Bei unverheirateten Handwerkern ann bei einer Einberufung ein Stellvertreter den Betrieb fortführen, wenn dieser die Gehilfenprüfung in dem betreffenden Handwerk be standen hat. Ein Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 2. April 1940 ordnet an, daß diese Vorschriften auch dann Anwendung finden, wenn es sich um die Fortführung des Betriebes nach dem Tode des Handwerkers durch die Witwe oder durch minderjährige Erben handelt. Bekanntlich ist nach § 6 der Dritten Handwerksverordnung vor geschrieben, daß in diesen Fällen nach Ablauf eines Jahres seit dem Tode des selbständigen Handwerkers die Fortführung des Betriebes durch Witwe oder Erben nur gestattet ist, wenn der Betrieb von einem Handwerker mit Meisterprüfung bzw r . mit Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen geleitet wird. Wenn dieser Meister im Betriebe der Witwe oder des minderjährigen Erben des Handwerkers zum Wehrdienst ein gezogen wird, braucht also kein neuer Meister eingestellt zu werden. Der Betrieb kann vielmehr auch von einem Gehilfen, der die Gehilfen prüfung bestanden hat, weitergeführt werden. Änderung in der Art der Beschäftigung von Arbeitskräften muß dem Arbeitsamt gemeldet werden. Wenn z. B. ein Geselle zur Vertretung eines Einberufenen eine andere Art von Arbeit erhält, so muß dieses im Arbeitsbuch vermerkt und dem Ar beitsamt auf dem vorgeschriebenen Formblatt gemeldet werden, damit das Arbeitsamt seine Karteikarte ändern kann. Aus den überholten Angaben auf den Karten des Arbeitsamtes entstehen unzweckmäßige Einsatzmaßnahmen, vor allem Dienstverpflichtungen. Das Arbeiisrecht im Kriege Einige wichtige Punkte der neuen Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes: W'enn der Arbeitnehmer zum Heeresdienst eingezogen wird, so erlischt damit das Dienstverhältnis nicht, sondern die beiderseitigen Rechte und Pflichten ruhen lediglich. Das gleiche gilt durch eine Ver ordnung vom 10. April 1940 nunmehr auch für die Einziehung zum Reichsarbeitsdienst. Eine Kündigung des Arbeitgebers wegen der Ein berufung ist unzulässig. Die zum Heeresdienst einberufenen Gefolgschaftsmitglieder haben Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs in bar, wenn bei der Einberufung ein Urlaubsanspruch bestanden hat, aber noch nicht erfüllt war. Zahlt der Betrieb Lohn oder Gehalt ganz oder teilweise weiter, oder gewährt er einen Zuschuß zum Familienunterhalt, so können diese Leistungen auf den Urlaubsentgelt angerechnct werden. W’enn Lehrlinge als Ergänzungskräfte für Bedarfsstcllen heran gezogen sind, bei denen sie nicht ihr Lehrverhältnis fortsetzen können, so ist laut einem Erlaß vom 19. September 1939 die Dienstverpflichtung aufzuheben. Die Stillegung eines Betriebes ist kein Grund zur fristlosen Ent lassung der Gefolgschaftsmitglieder. W’enn die bestehenden Kündigungs fristen nicht eingehalten werden können, ist im Einzelfall ein Antrag an den Reichstreuhänder der Arbeit zu richten. Eine automatische Auf lösung des Arbeitsverhältnisses kommt also nicht in Betracht. W'enn aber die Betriebsstillegung auf behördliche Anordnung erfolgt, so er-
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