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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (28. Juni 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sie Fragen Wir Antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- ArtikelUntersteht auch der Meistersohn dem Schutz des ... 187
- ArtikelZur Altersversorgung der Handwerkerwitwe 188
- ArtikelDie Altersversicherung der dienstverpflichteten Uhrmacher 189
- ArtikelStillegung von Handelsbetrieben 190
- ArtikelEin Auf- und Ab-Werk anderer Art 190
- ArtikelUhr und Uhrmacher gehören zusammen 191
- ArtikelTuorna-Gold-Tabelle und Silber-Verrechnungstabelle 191
- ArtikelDas Eiserne Kreuz 191
- ArtikelDie neuen Ostgebiete 192
- ArtikelNachprüfung der arisierten Betriebe 192
- ArtikelWochenschau der U 192
- ArtikelFirmennachrichten 193
- ArtikelPersonalien 193
- ArtikelInnungsnachrichten 193
- ArtikelWirtschaftszahlen 193
- ArtikelTerminkalender 193
- ArtikelSie Fragen Wir Antworten 194
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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194 uhrmacherkunst' FRAGEN WIK ANTWORTEN K f e n I o s e k u n f t s d s t U h e r kun Alle A n fr a ge n ie erden brieflich beantwortet; nur die Fälle ron besonderem allgemeinem Interesse werden hier veröffentlicht. 9903. Die jetzt gelieferten Uhren sind so schlecht, daß ich un gefähr ein Viertel derselben als nicht verkaufsfähig beiseite legen muß. Bin ich berechtigt, diesen Ausfall auf den Einkaufspreis (Selbstkosten) für die anderen Uhren aufzuschlagen und die Verkaufspreise ent sprechend zu erhöhen? H. A. in B. Antwort 9903. Nacli der Preis-Stop-Verordnung dürfen ohne Genehmi gung der Preisüberwachungsstellen die am 17. Oktober 1936 geforderten Preise in keinem Falle erhöht werden. Sie können dementsprechend einen Aufschlag auf die Selbstkosten für die Ausschußware nicht machen. Im übrigen gibt es nach unseren praktischen Erfahrungen eine tatsächliche Ausschußware bei den Uhren nicht. Liegen bei der einen oder anderen Uhr Herstellungsfehler vor, so müssen Sie diese Uhren einfach an den Lieferanten zurückgehen. Sie haben hierzu nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Recht, und es ist Ihre Pflicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen, denn bei der heutigen Materialknapp heit können wir es uns nicht erlauben, Erzeugnisse der Industrie als unbrauch bar wegzuwerfen. Sollte es sich vielleicht um Ramschware handeln, für welche der Lieferant den Umtausch fehlerhafter Stücke von vornherein ausgeschlossen hat, so ist es um so weniger zulässig, den Ausfall durch Preiserhöhung den Kunden aufzueilegen. Hier muß der Verlust in das allgemeine Unternehmer wagnis eingerechnet, also im Gewinnaufschlag ausgeglichen werden, d. h. Sie müssen sich mit einer geringeren Gewinnspanne begnügen. 9904. Ich muß in nächster Zeit eine Privatschuld abdecken. Im Geschäft habe ich genügend Bargeld. Wenn ich nun dieses zur Rück zahlung verwende und über Privatentnahmen ausbuche, so entsteht doch ein größerer Gewinn und ich muß mehr Steuern bezahlen. Wie kann ich das vermeiden? R. C. in G. > r.. — Antwort 9904. Die Privatentnahmen beeinflussen den Gewinn in keiner Weise, weil der Entnahme stets die gleiche Verminderung der Substanz des Be triebsvermögens gegenübersteht. Die nachstehenden beiden Beispiele zeigen Ihnen das ganz klar: B e i s ]) i e 1 1: Betriebsvermögen am Jahresschluß . . Betriebsvermögen am Jahresanfang . . 20 ooo m 15 ooo m Vermögens Vermehrung Privatentnahmen 5 ooo m, 4 ooo m Gewinn 9 ooo m 15 e i s ]) i e 1 2: Betriebsvermögen am .lahresschluß . vermindert um eine außergewöhnliche Privatentnahme 26 006 m 4 ooo m io ooo m Betriebsvermögen am Jahresanfang . . 15 ooo m Vermöge ns Vermehrung Privatentnahmen wie im Beispiel 1 . . Sonderentnahme laut oben 4 ooo m 4 ooo m i ooo m 8 ooo mx Gewinn 9 ooo m Sie können also das Geschäftsbargeld zur Darlehnsabzahlung verwenden, ohne daß Ihnen dadurch eine größere Dauerbelastung entsteht. 9905. Da ich trotz aller Bemühungen keinen zweiten Gehilfen be kommen kann, habe ich jetzt ein junges Mädchen, das längere Zeit in der Uhrenfabrikation gearbeitet hat und mit dem Auseinandernehmen und Zusammensetzen gut vertraut ist, eingestellt. Bestehen hiergegen gesetzliche Bedenken? E. B. in H. Antwort 9905. Gegen die Beschäftigung angelernter Fachkräfte, be sonders jetzt im Kriege, bestehen keine rechtlichen Bedenken. Sie haben aber auf Grund des Runderlasses des Preiskommissars Nr. 37/40 vom 3. April 1940 die Verpflichtung, die Reparaturpreise entsprechend den eventuellen Ersparnissen an Lohn herabzusetzen. Von einer solchen Preis senkung kann nur dann abgesehen werden, wenn die Lohnersparnis durch andere Kosten, z. B. längere und eingehendere Reglage der Uhren, wieder auf gehoben wird. 9906, Gelegentlich einer Auseinandersetzung hat mir mein Haus wirt mit einer Kündigung gedroht. Ist das nach dem heutigen Recht möglich? W. Z. in G. Antwort 9906. Nach der Ausführungsverordnung über Kündigungs schutz für Miet- und Pachträume vom 5. September 1939 unterliegen alle Miet- und Pachtverhältnisse (von wenigen hier nicht in Betracht kommenden Aus nahmen abgesehen) dem Mieterschutzgesetz. Gemäß § 1 dieses Gesetzes kann ein Vermieter nur kündigen, wenn einer der in den 2—4 des Gesetzes an gegebenen Gründe (säumige Mietzahlung oder vertragswidriges Verhalten auf seiten des Mieters oder dringender Eigenbedarf auf seiten des Vermieters) vor liegt. Sollte Ihr Hauswirt kündigen, ohne daß eine der genannten Voraus setzungen zutrifft, raten wir Ihnen, der Kündigung zu widersprechen und Ent scheidung durch das Mietaufsichtsamt zu beantragen. Steuer bezahlen? C. G. in B. A n t w o r t 9907. Die Erlöse aus dem abgelieferten Altgold sind um satzsteuerptlichtig, da es sich um einen Verkauf innerhalb des Gewerbebetriebs handelt. Auch die Tatsache, daß die Ablieferung auf Grund behördlicher An ordnung vorzunehmen war, hebt die Steuerpflicht nicht auf. § 1 Ziffer 1 Satz 2 UmsStG. sagt ausdrücklich: „Die Steuerpflicht wird dadurch nicht aus geschlossen, daß der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher An ordnung bewirkt wird.“ Zu zahlen ist der allgemeine Umsatzsteuersatz von 2 %. Eine Anwendung des ermäßigten Ilmsatzsteuersatzes von '/., % nach § 7 Abs. 3 UmsStG. oder die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Ziffer 4 UmsStG. ist nur dann möglich, wenn im Jahre 1939 Ihr Einzelhandelsumsatz nicht mehr als 75 % Ihres Gesamtumsatzes betragen hat. 9908. Wie verbuche ich die bei Rechnungsbezahlungen gekürzten Skontobeträge? F. M. in O. A n t w o r t 9908. Sie vermerken den Skontobetrag zuerst hei der Ein tragung der Rechnungsbezahlung im Tagebuch. Sodann übernehmen Sie ihn, sofern der Lieferant im Geschäftsfreundehuch geführt wird, auf das Konto des Lieferanten (unter Empfängt = Soll). Endlich wird der Skonto noch im er weiterten Wareneingangsbuch (Spalte 19) verbucht. Die von Ihnen angeschnittene Frage ist im übrigen in der Anleitung broscliiire zur einfachen Buchführung für das Uhrmacherhandwerk genau be handelt. Im Rahmen eines Musterbeispiels wird weiter eine ganze Reihe anderer Geschäftsvorfälle, die zu Zweifeln Anlaß geben können, besprochen. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend die Anschatt ung der Anleitungs broschüre. 9907. Muß ich für das gemäß der Anordnung der Reichsstelle für Edelmetalle an die Goldscheideanstalt abgelieferte Altgold Umsatz- 9909. In der letzten Nummer der „Uhrmacherkunst“ las ich die Ausführungen über das neue Reparaturbuch. Trifft es tatsächlich zu, daß dieses Buch geführt werden muß? F. U. in W. Antwort 9909. Wie in den Ausführungen über das Reparaturbuch be reits angegeben, ist es Bestandteil der Uhrmacherbuchführung geworden. Da mit besteht verbindliche Verpflichtung zur Führung dieses Buches. Bei Fehlen des Reparaturbuches kann die Buchführung in Zukunft als nicht vollständig beanstandet werden. An sich ist die Frage, oh eine Verpflichtung zur Führung des Reparatur buches steht, von untergeordneter Bedeutung. Das Reparaturhuch bietet so viele Vorteile, daß es jeder Uhrmacher, der sich vor Schaden bewahren will, aueh ohne Zwang führt. 9910. Ich arbeite als Heimuhrmacher fast ausschließlich für an dere Berufskameraden. Von meinem Gesamtumsatz 1939 in Höhe von rund 2500 JtH entfallen nur rund 30 3tU auf Arbeiten für Privatkunden. Das Finanzamt lehnt die Gewährung der Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Ziff. 14 UmsStG. mit der Begründung ab, daß sie nur den Heim arbeitern zustände, zu denen ich nicht gehöre, da ich ein Gewerbe an gemeldet habe und auch in der Handwerksrolle eingetragen bin. H. K. in B. A n t w o r t 9910. Das Finanzamt steht auf einem unrichtigen Stand punkt. Die Befreiungsvorschrift des § 4 Ziffer 14 UmsStG. bezieht sich nicht auf die unselbständigen Heim a rbeite r (diese kommen für die Um satzsteuer gar nicht in Frage, weil sie zu den Lohnempfängern rechnen), sondern auf die selbständigen Haus gewerbetreibende n. Hier bei richtet sieh der Begriff des Hausgewerbetreibenden nach dem Gesetz über die Heimarbeit. Dieses bestimmt in seinem § 3 Abs. 2: „Hausgewerbetreibender ist. wer als Gewerbetreibender in eigener Wohnung oder Betriebsstätte im Auf trag und für Rechnung von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern Waren herstellt oder bearbeitet, wobei er selbst wesentlich am Stück arbeitet. Dies gilt auch dann, wenn der Gewerbetreibende die Roh- und Hilfsstoffe selbst be schafft oder vorübergehend unmittelbar für den Absatzmarkt arbeitet.“ Ein jeder Gewerbetreibende, also auch der Hausgewerbetreibende, muß sein Ge werbe anmelden und, soweit er ein Handwerk ausübt, in der Handwerksrolle eingetragen sein. Diese Merkmale kann demnach das Finanzamt nicht zur Grundlage einer Ablehnung machen, sie sind im Gegenteil der Beweis dafür, daß Sie nicht zu den Heimarbeitern, die der § 4 Ziffer 14 UmsStG. überhaupt nicht erwähnt, sondern zu den Hausgewerbetreibenden gehören. Wir empfehlen Ihnen, gegen die Entscheidung des Finanzamtes zu reklamieren. 9911. Ich möchte mir eine Uhrenreinigungsmaschine anschaffen. Ich habe von der Urema-Maschine und von der Maschine von Hessel bein gehört. Wer kann mir von den Berufskameraden seine' Erfahrung mit diesen Maschinen mitteilen? K. H. in Wz. nactiruf Unfer liebensmertec Berufshamecaö Bccnhncö Horpe Singen ift uon uns gegangen. Jm beften mannesalter non 59 Jahren hat ihn öer Schnitter Tot) in ein befferes Jenfeits abberufen. Sein Cebensgrunöfati mar Rufrictitigheit unö Treue jum Beruf. Oer fchmerjgeprüften ÜOitine oerfichern mir innigfte Anteilnahme. Hie Uhemactierinnung fionftanj Jof. Drobig, Obermeifter Verantwortlich für den Textteil: Franz Müller, Uhrmacher meister, Berlin W 8 — Hauptgeschäftsstelle: Halle (Saale), Mühlweg 19 — Verantwortlich füi die Anzeigen Fritz Moeschter, Halle (Saale) — PI. 4 — Druck und Verlag von Wilhelm Knapp. Halle (Saale).
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