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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (26. Januar 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- ArtikelDer Uhrmachermeister als Betriebsführer 31
- ArtikelZwei Geräte für die Oberflächenbehandlung der Rohwerke 32
- ArtikelDie elektrische Uhr mit Kalender 32
- ArtikelFür die Werkstatt 33
- ArtikelWerbe-Fahrplan 33
- ArtikelWochenschau der U 33
- ArtikelFirmennachrichten 35
- ArtikelPersonalien 35
- ArtikelWirtschaftszahlen 35
- ArtikelAnzeigen 36
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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34 DIE UHRMACHERKUNST Ni 5 Weiter bringt das Blatt eine ausführliche Anleitung zu einer zeitgemäßen Kalkulation im Uhrmacher- und Juweliergewerbe, um die Mitglieder des Verbandes der Uhrmacher und Juweliere vor einem Vergehen gegen das Verbot der Überteuerung zu be wahren. Der Ausschuß des Zentralverbandes tschechischer Uhr macher und Juweliere hat in seiner letzten Versammlung vom 28. November 1939 den Bericht des Obmannes H. Havlieck, Prag, zur Kenntnis genommen, demzufolge vom Zentralverband alle Schritte unternommen wurden, um eine neue Genossenschaft der l hrmacher und Juweliere in Tabor (Südböhmen) zu gründen, und weiter wurden bei allen Handels- und Gewerbekammern des Protektorats Anträge auf Ernennung von Sektionsmitgliedern aus dem Uhrmacher- und Juweliergewerbe eingebracht. Seit Errich tung des Protektorats ist der Zentralverband nicht mehr Mitglied der internationalen B. J. B. (). A. — Über Auftrag des Magistrats der Stadt Prag sind gemäß Verordnung des Landesamtes in Prag die bestehenden Zentralverbände der Gewerbegenossenschaften in Landesverbände umzuändern. Aus Raudnitz an der Elbe bringt das genannte bachblatt die Meldung, daß dort die Errichtung einer neuen bachgenossenschaft für Uhrmacher und Goldschmiede behördlich bewilligt wurde, deren Gebiet sieh auf die politischen Bezirke Raudnitz und Melnik a. d. Elbe erstrecken wird. Neue Geschäftserüffnungen im l’hrmacher- und Juwelier gewerbe in Prag haben angemeldet die Firmen Johann Berka im XIV. Bezirk, Kirehengasse 288, und Josef Zajicek im XV Bezirk Nr. 150. Gesehäftsverlegungen haben vorgenommen die Firmen: Wenzel Jindra nach Prag III, Nerudagasse, Josef Rosental nach Prag XIII, Südoststraße 749, Franz Spiiko nach Prag II, Wenzels platz 45, und Wenzel Sehanda nach Prag I, Eisengasse 1. Ein großer Münzenfund wird aus Brünnles im Erzgebirge gemeldet, woselbst bei größeren Erdarbeiten eine schwere Kiste mit Gold- und Silbermünzen aus dem 15., 16. und 17. Jahrhundert ausgegraben wurde. Etwa 100 dieser Münzen sind schwedischen l rsprungs. Der Schatz wurde offenbar während des 30 jährigen Krieges vergraben. Ein Sammlung altertümlicher Uhren hat die Prager Uhr machergenossenschaft eingeleitet, welche den Grundstock zu einem Uhrenmuseum bilden soll. Die Wohnung bleibt gesichert Aus einer Betrachtung der Maßnahmen der Reichsregierung für die Wohnwirtschaft im Kriege, die Ministerialrat Dr. Ebel vom Reichsarbeitsministerium im „Reichsarbeitsblatt“ veröffent licht, ergibt sich, daß kein \ olksgenosse während des Krieges in die Gefahr kommen kann, seine W'ohnung zu verlieren. Anderer seits sind durch entsprechende umfangreiche materielle Maß nahmen des Reiches auch die Belange des Hausbesitzers gesichert. Sämtliche W ohnungen, auch die größeren, sowie sämtliche Neu bauwohnungen haben nunmehr Mieterschutz, ebenso sämtliche Geschäftsräume. Auch bei ihnen ist eine Kündigung also in Zu kunft nur noch zulässig, wenn die besonderen Gründe des Mieter schutzes vorliegen. Der Schutz, der übrigens auch für verpachtete Räume gilt, ist nicht nur auf die Fälle beschränkt, in denen der Mieter oder Pächter zum Heeresdienst einberufen ist, sondern gilt ganz allgemein für jeden Mieter oder Pächter. Der Besitz von Räumen soll während des Krieges grundsätzlich gesichert bleiben. iiiiiimiiiiiiiimmiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiiiiiiiiiiiiimimuimumiiiiiiiiiMiiiuii Photo-Studie der UHRMACHERKUNST: * Aufn..- Uhrmacherkunsl Schon früher gab es Uhren mit federnder Unruhlagerung Messe für gewerbliche Schulrechte Die Messe für gewerbliche Schutzrechte, die rühmlichst be kannte Ausstellung verkäuflicher Erfindungen auf der Reichs messe Leipzig, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Man rechnet daher trotz aller Schwierigkeiten und Hemmungen, die bei der Verwertung von Schutzrechten heute bestehen, mit einer stärkeren Beteiligung zur Leipziger Frühjahrsmesse 1940 (Beginn 3. März). Anmeldungen zur Teilnahme gehen laufend beim Leip ziger Meßamt ein. Zum 100. Geburtstag von Ernst Abbe Unlöslich ist der Name Ernst Abbe mit Entstehung und Entwicklung nicht nur der Zeiß-W'erke in Jena, sondern der ge samten hochentwickelten optischen Industrie Deutschlands ver bunden. Am 23. Januar 1840 als Arbeitersohn in Eisenach ge boren, war er nach mathematischen, physikalischen und astro nomischen Studien schon mit 23 Jahren Privatdozent in Jena, wo er auch weiterhin als Professor wirkte. Hier ergab sich aus seiner Verbindung mit dem Universitätsmechaniker Carl Zeiß eine geradezu ideale Geistesehe zwischen Wissenschaft und Handwerk, aus der in rohstoffmäßiger, bearbeitungstechnischer und optisch- wissenschaftlicher Hinsicht erstmalig der Weg zu einem nicht mehr empirischen, sondern exakten Mikroskopbau gefunden wurde. Es versteht sich, daß diese Aufgabe ausgiebige wissen schaftliche und praktische Untersuchungen erforderte, bis das Problem endgültig gelöst war. Was die Lösung dieses Problems praktisch bedeutete, ist ja in diesen Wochen weitesten Kreisen durch die Vorführung des Robert-Koeh-Films in Erinnerung ge rufen worden. Neben diesem vielseitigen persönlichen Einsatz Abbes ist es aber ein dankenswerter Zug seines Wesens gewesen, daß er alle die neuen Erkenntnisse, die aus seinen Forschungen auf diesem Gebiet hervorgingen, nicht engherzig für sich behielt, sondern sein Wissen und seine mannigfachen Neukonstruktionen, auch an optischen Meßinstrumenten, uneingeschränkt der Allgemeinheit zur Verfügung stellte. Wieweit durch das Wirken dieses einen Mannes die deutsche Optik vorangetrieben worden ist, das läßt sieh daran ermessen, daß er das bisher auf unsicheren Erfahrungs tatsachen basierende optische Gewerbe bis zur exakten Massen fabrikation und damit zur Industrieform führte. Auch in diesem späteren Abschnitt seines Wirkens blieb Ernst Abbe sich selbst treu. 1888 war Carl Zeiß gestorben, und bis 1891 leitete Abbe allein das bereits erheblich gewachsene Merk. Obwohl er auch in den Besitzverhältnissen das alleinige Übergewicht hatte, war doch keine Rede davon, daß er hieraus unangemessenen Vorteil zu ziehen wünschte. Ein schönes Zeugnis seines sozialen Empfindens wurde vielmehr die im Jahre 1891 von ihm begründete „Carl-Zeiß-Stiftung“, auf die er sein eigenes Besitzverhältnis übertrug, während er selbst nur noch Mitglied der Geschäftsleitung blieb. Andererseits gab er zu gleicher Zeit dem Betrieb eine großzügige Verfassung, die in Erfüllung der wirklichen Wunsche der Industriearbeiterschaft klare Bedingungen des betrieblichen Schaffens und Zusammenlebens schaffen wollte. So sicherte er der Gefolgschaft von Zeiß ein geregeltes Vertrags- terhiiltnis, eine achtstündige Arbeitszeit, Lohnzuschläge für Über stunden- und I'eiertagsarbeit, die im übrigen der einseitigen Will kur entzogen wurde, gleichbleibende Stundenlöhne auch bei v \\ aigen Beschättigungsschwankungen sowie Bezahlung der in die Woche fallenden Feiertage. Sein soziales W r erk wurde gekrönt durch eine gewisse Gewinnbeteiligung der Gefolgschaft bc ; günstigem Geschäftsabschluß, die Gewährung von bezahltem l T r laub und die Pensionsberechtigung für die langfristigen Arbeiter und deren Angehörige. Die Silberzuteilung durch die Reichsstelle für Edelmetalle Der „Reiehsanzeiger“ vom 17. Januar bringt den Nachtrau Nr. zur Anordnung vom 30. Dezember 1938. Darin wird für die Zuteilung von Silber eine Gebühr von 0,50 für jedes zugeteilte Kilogramm Feinsilber bekanntgemacht, die von der Reichsstelle erhoben wird zur Deckung ihrer Unkosten. Diese Gtbuhi wird allerdings erst fällig, wenn die Reichsstelle der Vcr- DürT.V Xnw . e,s , un 8 Ö', bt ’ den Kauter Silber abzugeben. Die Gebühren sind aut das Postscheckkonto Berlin 133 313 ein zuzahlen, falls sie nicht durch Nachnahme erhoben wurden. Die Gebührenordnung der Reichsstelle für Edelmetalle ■inzeDeG N^'l4^"° ^ { :de,meta,1 e veröffentlicht im „Reiehs- anzugtr Nr. 14 vom U. Januar 1940 die neue Fassung der Ge- buhrenordnung v °m L5. Februar 1940, in der alle gebühren pflichtigen Tatbestände aufgeführt sind.
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