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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Reparaturen (Schluß)
- Autor
- Hinrichs, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- ArtikelCentral-Verband 161
- ArtikelUnsere Reparaturen (Schluß) 162
- ArtikelProf. M. Meurers "Pflanzenformen" und das Ornamentzeichnen ... 164
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhren mit einem treibenden ... 166
- ArtikelWiederholungsschlagwerk für Uhren 166
- ArtikelBeurteilung der Ankerhemmung für Unruh-Uhren, konstruiert von ... 167
- ArtikelDer Meistertitel 167
- ArtikelVorsicht bei Unterzeichnung von Lieferungsverträgen 168
- ArtikelSprechsaal 169
- ArtikelUnsere Reparaturen 169
- ArtikelAus Breslau 170
- ArtikelHistorisches 170
- ArtikelJuristischer Briefkasten 171
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 171
- ArtikelVerschiedenes 174
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 175
- ArtikelArbeitsmarkt 176
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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162 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 12. Unser© Reparaturen. Von G. Hinrichs in Frankfurt a, M. (Schluss.) egen böswillige. Zahler sieh zu schützen, ist, wie erwähnt, schwer. Es empfiehlt sich, dem Besitzer der Wanduhr u. s. w. Tags vorher eine Mitteilung zu schreiben, dass die Uhr fertiggestellt und die Ablieferung morgens ; um 10 Uhr erfolgen werde. Der Reparaturpreis sei 4,50* JVIk?, und da Reparaturen nur gegen Kasse verabfolgt werden, so werde ich oder mein Gehilfe diesen Betrag gegen Quittung sofort erheben. Handelt der Uhrmacher diesem gemäss, so begeht er jeden falls keine ungesetzliche Handlung, wenn er die Uhr. trotz Wider spruchs, wieder von der Wand nimmt. Selbst, für den Fall, dass der die'Reparatur Erhaltende den Uhrmacher zum Verlassen des Lokales auffordern würde, wäre es kein Hausfriedensbruch, da der Uhrmacher so viel Zeit erhalten muss, wie er in diesem Falle zur Sicherstellung seines Rechtes, also Abhängen der Uhr, gebraucht. _ . Aber auch für einen ganz krassen Fall wird die vorherige Avisierung noch Vorteil bieten. Nehmen wir an, der Gehilfe liefert, die Uhr ab, und unter irgend einem Vorwand wird der selbe jetzt in ein anderes Zimmer gerufen. Nachdem jetzt ge hörig an der Rechnung genörgelt und Abzüge versucht, wurden, worauf sich der Gehille aber nicht einlassen will, sucht, dieser jetzt seine Uhr wieder mitzunehmen. Aber, o w T eh, das Zimmer ist inzwischen vorschlossen worden, und da der Gehille Gewalt, nicht anwenden darf und kann , geht er ohne Geld und ohne Uhr „leer“ in das Geschäft, zurück. Fis gibt kein hässlicheres Wort "in diesem Sinne wie leer, und unsere Gehilfen, welche ja so gern die Anliegen der Kunden erfüllen (dem Prinzipal gegenüber ist es ja oftmals anders), lassen sich leicht durch einige gute Worte abschicken. F]in Kluger würde jetzt noch eine offizielle Erklärung hinter lassen, doch wenn dieses auch nicht geschehen ist. der Gehille nur dem Standpunkte treu geblieben ist, ohne Geld nicht abliefern zu dürfen, so hat er doch in diesem kritischen Falle die Rechte seines Prinzipales gewahrt. Bei einer Anzeige könnten im Ver halten des Kunden leicht, die Anzeichen eines Betruges gefunden worden, und die blosse Andeutung hiervon wfird den Kunden schon zahlen lassen. Allo anderen schon empfohlenen Mittel, wie Einbehaltung gewisser Uhrteile bis nach Zahlung, halte nicht für wirksam und eines rechtlichen Uhrmachers auch für unwürdig. Boi dem Thema „Grossuhren“ muss ich doch eines Falles aus meiner Praxis envühnen. wie er wohl selten vorkommt, und dabei einer gewissen Komik nicht entbehrt, Im wunderbaren Monat. Mai, morgens vor 8 Uhr, erteilte ich meinem, erst kurz vom Militär entlassenen Gehilfen den Auftrag, nach genauer, von mir gegebener Adresse eine Uhr, „Regulatcur“, zu holen. Das Mailüftle oder das Getriebe der Gressstadt hatten ihm aber auf dem 5 Minuten-Wege die Sinne verwirrt, und kurz bei An kunft vor dem ‘ Hause w T ar dem Gehilfen der Name entfallen. Da die Geschäfte in dom Hause Nr. 5 (die „Nr.“ hatte mein Gehilfe behalten) noch alle geschlossen waren, fasste er getreulich Posto. seiner militärischen Erziehung gemäss, zu warten, bis die neun Geschäfte, welche sich in diesem Hause befinden, öfinen. Der erste Kommende war ein Hausdiener, und auch hier ent wickelte mein Gehilfe sofort sein Soldatengenie, „aufzuklären“. Richtig, der Hausdiener gibt zu, in ihrem Geschäfte sei die Uhr. die schon mehrere Male stehen geblieben sei. Endlich kommt der stellvertretende Chef mit dem Schlüsselkasten, und flugs geht, es an die Arbeit, Der Hausdiener holt, bereitwilligst, die Leiter, und nach wissenschaftlicher Prüfung erklärt mein Stellvertreter, die Uhr mitnehmen zu müssen. Bei der Ankunft bin ich gerade nicht in der Werkstube, und so sehe ich meinen neuen Patienten erst, nachdem er sich am Anblick der Operationsstube gewöhnt, Nun frage ich nach der Ausrichtung, und mein Genie antwortet ganz treuherzig: „Da hängt er.“ Dies Kindloin hatte aber ein ganz anderes Aussehen, als das mir so wohlbekannte, und damit beginnt, auch das Examen für meinen jungen Mann. So- I fort war aufgeklärt, hier eine andere, als die beabsichtigte i Uhr geholt zu haben, und so gebe ich ihm jetzt den Auftrag, t die richtige zu holen. Man könnte nun sagen, über die zuerst geholte Uhr hätte ■ ich an fragen müssen, aber anderseits war dieselbe doch reparatur bedürftig, und so trug ich kein Bedenken, die Reparatur auch dieser Uhr anzuordnen. Kaum war diese beendet, so kommt einer meiner Leute und sagt: „Haben Sie im , General-Anzeiger die Notiz gelesen: .Gestern in früher Morgenstunde erschien ein junger Mann in einem hiesigen Geschäfte, sich lür einen Uhr macher ausgebend. Ohne weiteres nahm derselbe die Uhr von der Wand und verschwand. Anzeige ist erfolgt.; die Kriminal- polizei ist in eifriger Tätigkeit: wir warnen hiermit vor dem Schwindler.“ 1 _ , Meinem Gehilfen, also dem eigentlichen Holer, schien beim Lesen dieser Anzeige etwas schwach geworden zu sein, und um demselben die nötige Stärke wieder zu geben, ordnete ich die so fortige. Ablieferung des Regulateurs an. Wie ein Geschenk des Himmels ist, die Uhr angenommen, die beigefügte Quittung ist aber zurückgewiesen worden. Vor Ablehnung dieser hat mein junger Mann aber genügend lange warten müssen, denn bis alle Telephone für Polizei und Justiz diesen schwierigen Fall einer reparierten Uhr für 4,50 Mk. klarstellten, dazu braucht man Zeit. Der betreffende Herr hat dann durch sein ferneres Verhalten be stätigt, diesen so billigen Vorteil auch behalten zu wollen, und da ich den Beweis der Bestellung nicht führen konnte, habe oder musste ich auch von jeder Klage Abstand nehmen. Hier habe ich jedenfalls mein schönes Zurückbehaltungsrecht leichtfertig hin- «■egeben. Wenn ich, wie vorne angegeben, erst brieflich vor gegangen wäre, so hätte ich die Uhr sicher als ein Zwangsmittel vorläufig behalten. Es wäre dann immer noch fraglich gewesen, ob der Eigentümer erstens den Klageweg beschritten und zweitens, ob das Recht so zweifellos auf seiner Seite, denn die Reparatur wurde auf eine Anfrage von dem stellvertretenden Chef aus- geliefert. . Bei diesem Kapitel „Reparaturen“ muss ich jetzt der bitte, oder besser „Unsitte“ Leihuhren gedenken. Die allzugrosse Freigiebigkeit der Uhrmacher hat, dieses zu höchster Blüte ent wickelt. Wenn einem Manne für seinen Beruf seitens des Uhr machers in entgegenkommender Weise auf diese Art geholfen wird, ist es gewdss lobend. Wenn aber jeder Jüngling zum Tragen seiner Kette eine Uhr erhält und diese möglicherweise defekt zurückbringt, das Leihen auch nicht als eine Gefälligkeit, sondern als Muss betrachtet, so wird eine gute Sache zum Uebel, wenn nicht zur Qual. Vielfach wfird das Leihen der Uhren direkt zum Schaden tür den Uhrmacher. Das Abholen der eigenen Uhr wird dadurch weniger eilig, und die Fälle sind durchaus nicht, selten, wo das Abholen dieser eigenen, weil dazu ja Geld nötig ist, vergessen wird. Im Punkte Leihuhren möchte ich Sparsamkeit und grösste Vorsicht, empfehlen. Name und Adresse sind aber stets genau festzustellen. Vorteilhaft ist auch, den Preis der Leihuhr fest zusetzen und zu bestimmen, dass die Uhr die ersten vier Woeben gratis geliehen wird, jeder weitere Monat aber mit „Einer Mark“ berechnet wird. Die Freiwilligkeit., womit Leihuhren gegeben worden, bildet aber auch vielfach die Quelle weiterer Unannehmlichkeiten. Des Uhrmachers eigene Uhr ist unterwegs, die fertig reparierte hängt im Kasten. „Keine Uhr und kein Geld“ ist hier einstweilen das Resultat. Nun ist. fast in jedem Geschäfte die Zahl der Leih uhren eine beschränkte, und wenn nun eines Tages ein guter Kunde eine Reparatur bringt und verlangt eine Leihuhr, möchte der Geschäftsinhaber diesem Herrn auch gern eine gute, zu verlässige Uhr geben. Leider sind nun alle unterwegs, und so denkt der Uhrmacher gar leicht, gebe ich eine von den Repa raturen, welche schon so lange da hängen. Zugleich aber tröstet und beruhigt sich der Uhrmacher mit der nicht ganz abzu- w-eisenden Ansicht, der Herr, dessen Uhr ich jetzt ausleihe, trägt ja auch meine. Rasch wfird nun der Zettel entfernt, und damit kann auch das Schicksal dieser Reparatur entschieden sein. Kommt die Uhr zurück, so kommt vielleicht der Zettel noch ein mal daran, in jeder Not. wird aber zu leicht wieder nach dieser üiä Sit ü«5 S. b® e ms F k *31 p fiiri»
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