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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Oeffentliche Versteigerung von Uhren
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Elektrische Unruhuhr mit minutenweise erfolgendem Antrieb
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- ArtikelCentral-Verband 235
- ArtikelErnst Wilhelm Kreissig † 236
- ArtikelUeber neuere Fortschritte in der Uhrmacherei und über das ... 236
- ArtikelHandwerks-Ausstellung in Magdeburg 238
- ArtikelAusstellung für Handwerk und Kunstgewerbe in Breslau 239
- ArtikelOeffentliche Versteigerung von Uhren 240
- ArtikelElektrische Unruhuhr mit minutenweise erfolgendem Antrieb 242
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhrwerkemit einem das Oeffnen ... 243
- ArtikelAus der Werkstatt 244
- ArtikelNeuheiten 246
- ArtikelUnsere Werkzeuge 246
- ArtikelSprechsaal 247
- ArtikelIII. Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes 247
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 248
- ArtikelVerschiedenes 248
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 249
- ArtikelArbeitsmarkt 250
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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242 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 1?. handelt. Aber gerade was den letztem anbelangt, so sollte die <«esetzgebung und Verwaltung zugleich es doch als ihre Aufgabe erkennen, noch weitere Schranken zu ziehen und eine freiwillige Auktion von Uhren überhaupt nicht ohne weiteres gestatten. Nehmen wir einmal folgenden Fall an, der zeigen soll, worauf es hier ankommt: Wie schon oben erwähnt, verbietet das Gesetz die sogen. Wandcrauktionon. Fs darf also A. mit seinem Uhrenlager nicht von Stadt zu Stadt reisen, um heute hier und morgen dort eine Auktion zu veranstalten, wohingegen es ihm niemand ver bieten kann, an seinem ständigen Wohnsitze, also beispielsweise in Merlin, tagtäglich Uhren im Wege der Versteigerung feil zubieten. wofern er hierbei nur nicht tatsächlich unrichtige An gaben über den Grund und über den Anlass zur Versteigerung macht. Wenn er also beispielsweise ankündigt: „Um meinen Gestand an goldenen und silbernen Taschenuhren möglichst schnell zu räumen, werde ich sie von morgen ab in meinem Geschäftslokal einzeln an den Meistbietenden versteigern lassen, und zwar durch den gerichtlich beeidigten Auktionator X. X.“, so können weder Polizei noch Gericht diese Ankündigung und Versteigerung hindern. Fs ist richtig, dass er den Wunsch hat. seine Waren so schnell wie möglich zu verkaufen — und welcher Geschäftsmann hätte nicht den Wunsch, dass sich der Umsatz bei ihm so schnell wie möglich vollziehe? — und auch alles andere entspricht vollkommen der Wahrheit. Wenn er zur Leitung der Versteigerung sich eines „gerichtlich beeidigten“ Auktionators bedient und dies in seinen Annoncen noch besonders hervorhebt, so geschieht dies allerdings in dem unverkennbaren Bestreben, diese Versteigerung als eine von der Behörde aus gehende oder doch überwachte Veranstaltung hinzustellen, allein ein Widerspruch mit der Wahrheit ist auch hier nicht gegeben. Das Geschäft ist ein glattes, der Umsatz vollzieht sich schnell, die Zahlung wird bar geleistet und der Verdienst ist ein nennenswerter. A. ist also ständig darauf bedacht, von allent halben her Uhren an sich zu bringen, um immer und immer wieder in Berlin eine Versteigerung vornehmen zu können. Heute ist es das Lager eines Hamburger, morgen das eines Leipziger und am dritten Tage das eines Dresdener Uhrenhäudlers. das er in Berlin verauktionieren lässt. Läuft dies nicht ganz auf dasselbe hinaus, wie wenn eine Wanderauktion stattfände? Denn in Wirklichkeit wird ja doch der Dresdener, der Leipziger und der Hamburger Vorrat nicht an dem betreffenden Orte, sondern in Berlin ver auktioniert. Die Wirkungen auf das Publikum, vor allen Dingen aber die Schädigungen, die der reelle und stetige Geschäftsbetrieb dadurch erleidet, sind jedenfalls hier keine geringem w r ie dort. Fs ist auch nicht recht ersichtlich, dass A. in dem Falle unseres Beispiels einen besonderen Grund und Anlass dazu besitzt, ständig und gewerbsmässig Auktionen abzuhalten und dadurch die ge samte Uhrmacherschaft seines Wohnortes und der Umgegend zu irritieren und zu schädigen, und daraus wiederum ergibt sich das wohlbegründete Verlangen, dass ein Mittel gefunden werde, seinem Gebühren hindernd entgegenzutreten. Die gegenwärtige Betrachtung möchte daher in die Anregung ausklingen, dass in das Gesetz eine Bestimmung aufgenommen werde, die etwa folgendermassen lautet: „Waren, die vom Feilbieten im Umherziehen (vergl. Gew.-O. § 56) ausgeschlossen sind, dürfen zum Zwecke des freihändigen Verkaufs nur mit polizeilicher Genehmigung ver steigert werden. Diese Genehmigung ist auch erforderlich, wenn die Versteigerung an einem nichtöffentlichen Orte statt linden soll. Zuwiderhandlungen werden nach § 148, Ziff. 5. Gew.-O. bestratt. Diese Bestimmungen linden keine Anwendung auf Versteigerungen zum Zwecke des Wiederverkaufs.“ Zur Erläuterung dessen, was der erste und zweite Absatz des soeben formulierten Vorschlages sagt, bedarf es nach dem V orausgesehickten kaum noch einer Bemerkung. Die Einschränkung, die der letzte Absatz plant, rechtfertigt sich aber zur Genüge durch die Erwägung, dass alle Gefahren und Schäden, die mit Uhrenversteigerungen verknüpft sind, dort nicht befürchtet zu werden brauchen, wo es sich um den Geschäftsverkehr zwischen Grossisten und Detaillisten handelt. Elektrische Unruliuhr mit minutenweise erfolgendem Antriebe. Deutsches Reichs-Patent Nr. 153783 von Henri Campiche in Genf. egenstand der vorliegenden Erfindung ist eine elektrische Uhr mit minutenweisem Antriebe vom Sekundenrade au 8 bei welcher an Stelle des sonst gebräuchlichen Pendels eine Unruh zur Ainvendung gelangt ist, so dass ein* mit dieser Vorrichtung ausgestattete Uhr auch für Schiffe brauchbar wird, was bei Pendeluhren ausgeschlossen ist. Es ist. zwar schon eine elektrische Unruhuhr bekannt geworden, bei welcher der Unruh in längeren Zwischenräumen, und zwar je nach Kürzer werden der Schwingungen, ein neuer Antrieb durch den Elektro magnetanker erteilt wird. Jedoch ist in diesem Falle die Strom- schlussvorrichtung wenig einfach, wogegen sich die vorliegende Bauart gerade durch Einfachheit auszeichnet. Die Bewegung der Unruh wird unmittelbar durch eine auf der Achse derselben angeordnete Scheibe mit Schaltklinke auf da.« Sekundenrad übertragen. Es ist Fig. 1 ein Grundriss; Fig. 2 ein senkrechter Schnitt der Fig. 1: Fig. 3 ist ein Schnitt-, der unter halb des oberen Bodens hindurchgeht und den unteren Teil der Vorrichtung im Grundrisse zeigt: Fig. 4 zeigt in grösserem Mass- stabe die Anfriebvorriehtung des Ilemmrades im Grundrisse: Fig. 5 ist ein senkrechter Schnitt der Fig. 4; Fig. 6 zeigt in grösserem Massstabe die dio Unruh antreibende Vorrichtung: Fig. 7 ist ein Aufriss der in Fig. 6 dargestellten Teile. Zwischen den wagercehten Platten« und h ist eine Unruhe gelagert, welche mit einer starken Spiralfeder w versehen ist. deren eines Ende an der oberen Platte b und deren anderes an der Unruh r befestigt ist. Die letztere trägt eine in einem ausserhalb des Mittelpunktes gelegenen Punkt c (Fig. 6) der Unruh drehbar befestigte Klinked. die unter der Wirkung einer Schneckenfeder f steht, welche sie gegen einen an der Unruhe befestigten Stift;/ zu drücken be strebt ist. In der Nähe der Unruh c trägt ein an der Platte b befestigter Zapfen h eino Wippe i (Fig. 6 und 7), deren Feder i l mit der Klinker/ in Berührung kommen kann, die aber für gewöhnlich durch eine Feder / 2 ausser dem Bereiche des von der Klinkerf zurückgelegten Weges gehalten wird. Die Wippe i ist mit einem Schlitze versehen, durch welchen das untere Ende eines Hebels! tritt, der auf einem von der oberen Platte« getragenen wage- rechten Zapfen k l (Fig. 2) schwingbar befestigt ist. Das obere Ende des Hebels k ist durch einen Lenker I mit dem Anker in eines Elektromagneten n verbunden. Die Welle c 1 der Unruh c (Fig. 2) trägt oberhalb der Plattea eine Scheibe o (Fig. 4 und 5), deren hohle Achse o 1 auf dem schwach kegelförmig gestalteten Ende der Welle c eingesetzt ist. Auf der Scheibe o ist bei /P eine Klinke q drehbar befestigt in Verbindung mit einer mittels eines Ringes r 1 auf der Welleo l der Scheibe o befestigten Schneckenfeder r, welche die Klinke q gegen einen aut der Scheibe o befestigten Stift s zu pressen bestrebt ist. Neben der Scheibe o ist das Sekundenrad t angeordnet (Figl), in dessen Verzahnung dio Klinke q eingreift, wenn die Unruhe schwingt. Bewegt sich die Unruh in der einen Richtung, so bewirkt die Klinke q. dass sich das Schaltrad / um einen Zahn weiter dreht: findet, dagegen die Schwingung der Unruh in um gekehrter Richtung statt, so gleitet dio Klinker/ entgegen der Wirkung der Feder /■ über den zurückliegenden Zahn des Rades/ hinweg. Eine Rolle u (Fig. 1), die von einem auf einem Stege* be festigten Hebel r getragen wird und unter dem Drueke einer Feder « 1 steht, legt sich unter Reibung gegen die Verzahnung des Rades /, um letzteres zu verhindern, beim Antriebe durch die Klinke q um mehr als einen Zahn vorzurücken. Dio Zulührung des Stromes erfolgt durch eine in den Strom kreis des Elektromagneten n eingeschaltete Kontaktvorrichtung//'/ 1 - welche bei jeder Drehung des Rades t mit einem von dem Schalt rade t getragenen Stift / 1 einmal in Eingriff kommt. Derselbe Stift kann ferner mittels einer KontaktvorrichtungAp eine beliebige Anzahl von Uhren antreiben.
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