Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Biedermeierstil (Schluss aus Nr. 13)
- Autor
- Messerer, Ernst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schutz von Geschäftsforderungen gegen die Verjährung
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- ArtikelCentral-Verband 369
- ArtikelAufruf 370
- ArtikelDie Zukunft des Lehrlingswesens 370
- ArtikelLage der österreichischen Uhren-Industrie 371
- ArtikelDer Biedermeierstil (Schluss aus Nr. 13) 372
- ArtikelSchutz von Geschäftsforderungen gegen die Verjährung 374
- ArtikelJuristischer Briefkasten 375
- ArtikelZehnergraduhren 375
- ArtikelChronometerhemmung von Otto Himmelheber in Bacelona 376
- ArtikelTransportversuche mit Chronometern 376
- ArtikelNochmals die Frage der gewerblichen Sondergerichte 379
- ArtikelSprechsaal 381
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 382
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 382
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 383
- ArtikelVerschiedenes 383
- ArtikelVom Büchertisch 384
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 384
- ArtikelArbeitsmarkt 384
- BandBand 30.1906 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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374 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 24. Auf der Kommode stand gewöhnlich eine Schatulle mit Geheimfach oder ein Kästchen in Schrankform mit Doppeltüren oder ein Kästchen in Kommodeform mit Schubladen, alles aus Holz; notfalls genügte auch mit Glasscheiben beklebte Pappe als Material. Innen waren diese kleinen Möbel mit buntem Vorsatzpapier ausgelegt. Aussendekoration: Tauben, Herzen u. s. w. gemalt oder eingelegt. Im Nähtisch, der einbeinig und auf Lyralüssen vorkommt, hatten Nähnecessaire (z. B. Holzfass, Beinpokal) putzige Schächtelchen, eingelegte Nadelbüchsen, Lackdöschen und anderes seinen Platz. Oben stand der mit Blei ausgegossene grosse Näh stein farbig gepolstert, Von den Silhouetten wäre noch zu erwähnen, dass sie manchmal mit farbigen Bandrosettchen umnäht waren, eine echt weibliche Dekoration. Die Bücher waren gewöhnlich marmorartig und in Gelb schnitt eingebunden, bessere in Rot mit Goldrändcben und Gold schnitt-Lettern: Schwabacher Schrift; Titelblatt in Stahlstich manier mit schwunghaften Schnörkeln um die Zierbuchstaben Die der Liebe und Freundschaft gewidmeten „Taschenbücher sind durchwegs in zartem Rosa gebunden und teilweise hoch gepresst. Der Druck ist höchstens durch lineare Streifenmuster ausgestattet. Die „Stammbücher“ haben kästchenform mit herausnehmbaren — je Bild und Schrittblatt zusammengenähten — Doppelblättern. Rückensignatur: „Denkmal der Freundschatt . In den Bildern kehren stets die Symbole der Freundschaft und Liebe wieder, Liebesscenen unter Trauerweiden, dann echte Haar kränzchen, Blumenstücke u. s. w. Die Inschriften sind sentimental, warmherzig und nach unseren Begriffen nicht selten stark^ erotisch. Das gleiche gilt von den Glückwunschkarten, die zum leil hoch originell ausgefallen sind: Patenkarten in bildergeschmückten Umschlägen, Ziehbilder, bei denen reizende Dämchen durch ein Blumenkränzchen blicken, Karten gestickt, mit Seidenrüschen, Bandrosetten, Tüllblumen. Tülleinsätzen, Haaren benäht, aut Seide gemalt, auf farbige Seide gedruckt. Mit Goldbürtchen zusammen gefügt, ausgeschnitten, durchbrochen, gepresst, in allen Techniken kombiniert, bieten sie eine unerschöptliche Fundgrube gut gemeinter Aufmerksamkeit und naiver Kleinkunst. Sie geben ein klares Bild dieser gefühlvollen Zeit, als man noch die blakende Uellampe brannte oder gar das im plump gewordenen Empireleuchter steckende, flackernde Groschonlicht, und sich hinter dem ge stickten, flach giebeligen Lichtschirm Märchen erzählte und ver schwiegene Händedrücke tauschte. Als Dekoration des Heims kannte man schön gebogene Porzellankörbchen mit Papiermachefrüchten gefüllt, rote und blaue Fensterbilder in Ueberfangglas, Porzellanfigürchen ohne Marken, Figuren in Wachs bossiert unter Glassturz, humoristische Tierscenen (präpariert) unter Glas, Tulpenvasen, flache, steife, bebänderte Körbchen, plumpe Rokokojardinieren, alles mit Blumen, auch künstlichen, gefüllt. Blumenstöcke standen in ge malten Porzellantöpfen oder angestrichenen viereckigen Holz kästen. In Holzkästen, seltener in Rundkübeln, waren auch die Kugellorbeerbäumchen — übrigens kein ornamentales Element des Biedermeierstils! — verpflanzt, die vor dem Hause oder den Gartenwegen entlang postiert standen. An den Garten anstossende Hausmauern wurden mit farbigen Latten, wohl auch ausgesägten Brettfiguren, ähnlich dem Windschutz an Wirtsbänken, belebt. Die Giesskanne für den Garten hatte etwa die Form einer stark ein geschweiften Trinkkanne, eine lange Röhre und einen kleinen Griff Zum Schluss noch einiges über das Geschirr. Die Tassen entweder geradwandig oder schwach geschweift auf plumpem Rand mit krückenartiger Handhabe, grellfarbig kleinblumig be malt und mit schwarzen Medaillons geziert, Kannen mit schloifon- förmigem grossen Henkel und übertrieben ausladender Schnaube. Teller mit schmalem Blumenrand. Porzellankörbchon mit _Band flechtmuster. Gläser und Flaschen weissrot, grün, gelb in den sonderbarsten, meist unschönen Formen, gestreift, gerippt; dagegen nicht übel dekoriert durch Widmungen, Wappen, An sichten, Figuren in Mattschliff. Auch in bemaltem Milchglas (Puderdosen) und in hell mit dicken Wänden und buckeligen Wülsten und Einschnitten. Das Geschirr aus Kupfer, Zinn. Messing bietet weniger des Interessanten. Dagegen haben sich recht gute Arbeiten in Perlmutter, Bein, Horn, Steinschnitt und Eisenguss, ferner Miniatursachen in den verschiedensten Materialien erhalten. Ihre Aufzählung würde aber den Rahmen dieser Arbeit bei weitem überschreiten. Auch die Zahl der Spielereien ist Legion. Es fehlt weder an sonderbaren, noch an gelungenen und humoristischen Einfällen. Biedermeier war nicht immer eine sentimentale, er war im Grund eine lustige, zu tollen Streichen aufgelegte Natur. Nicht immer der alte Spiess, als der er heute gern geschildert wird. Ob aber für ernste oder für lustige Zwecke bestimmt — immer spricht aus den Bieder meier-Arbeiten der Sinn für solide Ausführung. Das will anerkannt werden, ebenso die Fähigkeit, sachlich wenn auch nicht immer schön — zu konstruieren und einen gemütlichen Grundton zu schaffen. In diesem Sinne mag man eine Wiederaufnahme der Tradition gelten lassen. Die Nach ahmung der Formen aber, wie jetzt mit denen der Biedermeier zeit recht weitherzig geschieht, ist unzweifelhaft Rückschritt. »€£3« Schutz von Gescliäftsforderungen gegen die Verjährung. [Nachdruck verboten.] pcgmmer, wenn das Kalenderjahr sich dem Ende zuneigt, 11111111 pfW en Zeitungsinseraten und durch Reklame-Artikel Formulare empfohlen zu werden, durch deren Be- nutzung die Geschäftswelt angeblich gegen den Verlust von Forderungen durch Verjährung geschützt werden soll. Jene Formulare nun enthalten in verschiedenen Wendungen in der Hauptsache eine Erklärung des Gläubigers an den Schuldner, dass er ihm Stundung für seine noch unbeglichene Forderung gewährt habe. Indem nun, so meint man, der Schuldner diese Mitteilung unbeanstandet entgegennimmt, hat er sich stillschweigend mit ihrem Inhalte einverstanden erklärt, und das soll genügen, um den Lauf der Verjährung, der sonst am 31. Dezember vollendet sein würde, erfolgreich zu unterbrechen. Es kann jedoch vor der Benutzung’solcher Formulare nicht eindringlich genug ge warnt werden; denn wer sich ihrer im Verkehr mit seinen Ge schäftsschuldnern bedient, hat nicht nur den Anschaffungspreis und das Porto für die Versendung unnütz hinausgeworfen, sondern er büsst auch seinen Anspruch selbst unrettbar ein. Das Ganze beruht auf einer missverständlichen Auffassung des Gesetzes, das doch gerade in dieser Hinsicht an Klarheit nichts vermissen lässt. Was soll nun aber der Geschäftsmann tun, damit ihm seine Forderung gegen den Schuldner nicht durch Verjährung aus den Händen entwunden werde? Hierauf ist folgendes zu antworten: Soweit der Gläubiger selbst in Tätigkeit tritt, um diesen un erwünschten Erfolg des Unterganges seiner Forderung durch Ver jährung von sich abzuwenden, so muss er immer, und daran wolle man festhalten, eine gerichtliche Massnahme ergreifen. Eino Mahnung, mag sie auch noch so grob und so nachdrücklich sein, mag sie in der denkbar feierlichsten Form erfolgen, wie etwa durch eingeschriebenen Brief oder durch den Rechts- anwalt sie bleibt völlig wirkungslos in der hier in Betracht kommenden Beziehung. Sie unterbricht die Verjährung auch nicht für einen einzigen Tag, denn es handelt sich hier um einen aussergerichtlichen Schritt, den der Gläubiger tut, und dies ist und bleibt „ein Schritt vom Wege“. Das, was der Gläubiger zu tun habe, damit er sich seine Forderung erhalte, führt erschöpfend der § 209 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf. Dort wird in erster Reihe erwähnt: die Erhebung der Klage. Es muss also, damit dio Forderung nicht verjähre, dem Schuldner die Klageschrift noch vor Ablauf des 31. Dezember zugestellt werden; es genügt nicht, dass diese Klage beim Gericht eingereicht sei, denn darunter ver steht das Gesetz noch nicht ihre Erhebung, sondern sie muss durch den Gerichtsvollzieher oder durch die Post mit Zustellungs- urkundo in aller Form dem Schuldner behändigt worden sein, i Nun heisst es aber in dem erwähnten Paragraphen weiter. I „Der Erhebung der Klage stehen gleich: J 1. die Zustellung eines Zahlungsbefehls im Mahnverfahren; 2. dio Anmeldung des Anspruchs im Konkurse; 3. die Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs i im Prozesse;
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